Die Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist der zweite Teil des Maßnahmenpakets „Grüne Transformation für KMU“. Wie bereits bei der ersten Aktion wurde die Veröffentlichung der Vorankündigung vor wenigen Tagen vorgenommen, und die Ausschreibung wird voraussichtlich, basierend auf den geplanten bevorstehenden Einladungen, Anfang 2023 erwartet. Die beiden Hauptunterschiede zwischen den beiden Maßnahmen des Programms sind die Höhe des Investitionsplans, die in der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ von 200.001,00 € bis 1.000.000,00 € reicht, und die Möglichkeit für Investoren, Förderregime auszuwählen.

Ziel der Aktion

Ziel der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist es, größere Investitionspläne zu fördern, die auf die Nutzung moderner Technologien und die weitere Aufwertung der hergestellten Produkte abzielen. Durch die Erhöhung des Zuschussanteils werden zusätzliche Anreize für Maßnahmen geschaffen, die moderne Technologien im Zusammenhang mit energetischer Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und der Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.

Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen

Bestehende mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen Antrag für die Aktion einreichen:

  • Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
  • Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VZÄ) Beschäftigte haben.
  • Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
  • Sie müssen als Umsetzungsort/e ausschließlich eine Kategorie Region angeben.
  • Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
  • Sie müssen die Bedingungen der EU-Verordnung erfüllen, auf der das gewählte Förderregime für die Unterstützung basiert, das sie bei der Einreichung des Förderantrags verpflichtend auswählen müssen. Es besteht die Möglichkeit, entweder die Verordnung (EU) 651/2014 (GBER) oder die Verordnung (EU) 1407/2013 (De minimis) auszuwählen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:

Nr.
Kostenkategorie
KOSTEN
MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 1407/2013)
MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 651/2014)
Art der Ausgaben
GEBÄUDE
1
Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen
Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
bis zu 40%
bis zu 40% Artikel 14 GGAK
AUSRÜSTUNG
2
Ausgaben für Ausrüstung
Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
bis zu 100% Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2
2.1 von 20% bis 100% 2.2 bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2 Artikel 14 GGAK
3
Ausgaben für Ausrüstung
Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
bis zu 50%
bis zu 50% Artikel 14 GGAK Kategorie Ausgaben 3.3 Artikel 41 GGAK
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
DIENSTLEISTUNGEN
4
Dienstleistungen
Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
bis zu 10%
bis zu 10% und bis zu 50.000 € Artikel 14 GGAK
Immaterielle Vermögenswerte
5
Dienstleistungen
Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
bis zu 5%
bis zu 5% Artikel 18 GGAK
6
Dienstleistungen
Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
Bis zu 20.000 €
Nicht förderfähig
7
Dienstleistungen
Teilnahme an Fachmessen
Bis zu 10%
bis zu 10% Artikel 19 GGAK
8
Dienstleistungen
Technische Studien 8.1 Die technischen Studien, die unbedingt mit Ausgaben der Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind
bis zu 10%
bis zu 10% und bis zu 80.000 € Artikel 18 GGAK
Beratungsdienste 8.2 Überwachung des Investitionsprojekts
bis zu 4% und bis zu 10.000 €
bis zu 4% und bis zu 25.000 € Artikel 18 GGAK
TRANSPORT
9
Transportmittel
Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
Bis zu 50.000 €
bis zu 25% und bis zu 100.000 € Artikel 14 GGAK
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
PERSONALKOSTEN
10
Personalkosten
Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
Bis zu 20% und bis zu 45.000 € mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))
Nicht förderfähig
INDIREKTE AUSGABEN
11
Indirekte Kosten
Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsprojekts Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)

Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Förderantrags festgelegt.

Beträge und Förderquoten

Der geförderte Haushalt jedes Investitionsplans reicht von 200.001 € bis 1.000.000 €. Der geförderte Haushalt des Investitionsplans darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, sofern das Unternehmen nicht drei hat) Geschäftsperioden des Jahres, das der Einreichung des Förderantrags vorausgeht, erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Höchstgrenze von 1.000.000 €.

Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, zwischen den folgenden Förderregimen zu wählen:

  • Verordnung (EU) 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 651/2014 (GBER), Artikel 14, 18, 19 und 41.

Bei der Einreichung des Antrags muss das Unternehmen eines der beiden Förderregime auswählen. Die Auswahl des Regimes ist für die Einreichung des Förderantrags verpflichtend und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Die Förderquoten der Investitionspläne und der private Beitrag des Berechtigten für die gesamten förderfähigen Ausgaben der Investitionspläne variieren je nach gewähltem Förderregime und liegen zwischen 40 % und 60 %.

Der Zuschussprozentsatz kann bei der Aufnahme des Investitionsplans um 10 % erhöht werden, die in jeder Phase der Zertifizierung des physischen und wirtschaftlichen Objekts zugewiesen wird. Diese Erhöhung wird bestätigt, sofern Ausgaben für die „Grüne Transformation“ (GRÜN) in Höhe von mindestens 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans während der letzten Überprüfungsphase realisiert und zertifiziert werden.

Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.

Die Fristen und Methoden zur Einreichung, die erforderlichen Unterlagen, die Verpflichtungen der Berechtigten sowie die anderen Umsetzungsvorschriften werden in der detaillierten Einladung zur Aktion beschrieben.

Finden Sie die vorläufige Veröffentlichung der Aktion hier.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

„Grüne“ Investitionen durch das neue Programm „Grüne Transformation für KMU“

18 Januar 2023

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Die Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist der zweite Teil des Maßnahmenpakets „Grüne Transformation für KMU“. Wie bereits bei der ersten Aktion wurde die Veröffentlichung der Vorankündigung vor wenigen Tagen vorgenommen, und die Ausschreibung wird voraussichtlich, basierend auf den geplanten bevorstehenden Einladungen, Anfang 2023 erwartet. Die beiden Hauptunterschiede zwischen den beiden Maßnahmen des Programms sind die Höhe des Investitionsplans, die in der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ von 200.001,00 € bis 1.000.000,00 € reicht, und die Möglichkeit für Investoren, Förderregime auszuwählen.

Ziel der Aktion

Ziel der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist es, größere Investitionspläne zu fördern, die auf die Nutzung moderner Technologien und die weitere Aufwertung der hergestellten Produkte abzielen. Durch die Erhöhung des Zuschussanteils werden zusätzliche Anreize für Maßnahmen geschaffen, die moderne Technologien im Zusammenhang mit energetischer Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und der Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.

Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen

Bestehende mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen Antrag für die Aktion einreichen:

  • Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
  • Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VZÄ) Beschäftigte haben.
  • Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
  • Sie müssen als Umsetzungsort/e ausschließlich eine Kategorie Region angeben.
  • Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
  • Sie müssen die Bedingungen der EU-Verordnung erfüllen, auf der das gewählte Förderregime für die Unterstützung basiert, das sie bei der Einreichung des Förderantrags verpflichtend auswählen müssen. Es besteht die Möglichkeit, entweder die Verordnung (EU) 651/2014 (GBER) oder die Verordnung (EU) 1407/2013 (De minimis) auszuwählen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:

Nr.
Kostenkategorie
KOSTEN
MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 1407/2013)
MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 651/2014)
Art der Ausgaben
GEBÄUDE
1
Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen
Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
bis zu 40%
bis zu 40% Artikel 14 GGAK
AUSRÜSTUNG
2
Ausgaben für Ausrüstung
Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
bis zu 100% Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2
2.1 von 20% bis 100% 2.2 bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2 Artikel 14 GGAK
3
Ausgaben für Ausrüstung
Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
bis zu 50%
bis zu 50% Artikel 14 GGAK Kategorie Ausgaben 3.3 Artikel 41 GGAK
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
DIENSTLEISTUNGEN
4
Dienstleistungen
Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
bis zu 10%
bis zu 10% und bis zu 50.000 € Artikel 14 GGAK
Immaterielle Vermögenswerte
5
Dienstleistungen
Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
bis zu 5%
bis zu 5% Artikel 18 GGAK
6
Dienstleistungen
Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
Bis zu 20.000 €
Nicht förderfähig
7
Dienstleistungen
Teilnahme an Fachmessen
Bis zu 10%
bis zu 10% Artikel 19 GGAK
8
Dienstleistungen
Technische Studien 8.1 Die technischen Studien, die unbedingt mit Ausgaben der Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind
bis zu 10%
bis zu 10% und bis zu 80.000 € Artikel 18 GGAK
Beratungsdienste 8.2 Überwachung des Investitionsprojekts
bis zu 4% und bis zu 10.000 €
bis zu 4% und bis zu 25.000 € Artikel 18 GGAK
TRANSPORT
9
Transportmittel
Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
Bis zu 50.000 €
bis zu 25% und bis zu 100.000 € Artikel 14 GGAK
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
PERSONALKOSTEN
10
Personalkosten
Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
Bis zu 20% und bis zu 45.000 € mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))
Nicht förderfähig
INDIREKTE AUSGABEN
11
Indirekte Kosten
Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsprojekts Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)

Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Förderantrags festgelegt.

Beträge und Förderquoten

Der geförderte Haushalt jedes Investitionsplans reicht von 200.001 € bis 1.000.000 €. Der geförderte Haushalt des Investitionsplans darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, sofern das Unternehmen nicht drei hat) Geschäftsperioden des Jahres, das der Einreichung des Förderantrags vorausgeht, erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Höchstgrenze von 1.000.000 €.

Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, zwischen den folgenden Förderregimen zu wählen:

  • Verordnung (EU) 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 651/2014 (GBER), Artikel 14, 18, 19 und 41.

Bei der Einreichung des Antrags muss das Unternehmen eines der beiden Förderregime auswählen. Die Auswahl des Regimes ist für die Einreichung des Förderantrags verpflichtend und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Die Förderquoten der Investitionspläne und der private Beitrag des Berechtigten für die gesamten förderfähigen Ausgaben der Investitionspläne variieren je nach gewähltem Förderregime und liegen zwischen 40 % und 60 %.

Der Zuschussprozentsatz kann bei der Aufnahme des Investitionsplans um 10 % erhöht werden, die in jeder Phase der Zertifizierung des physischen und wirtschaftlichen Objekts zugewiesen wird. Diese Erhöhung wird bestätigt, sofern Ausgaben für die „Grüne Transformation“ (GRÜN) in Höhe von mindestens 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans während der letzten Überprüfungsphase realisiert und zertifiziert werden.

Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.

Die Frist und die Methode für die Einreichung, erforderliche Unterlagen, Pflichten der Antragsteller sowie andere Bedingungen der Umsetzung werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben.

Finden Sie die vorläufige Veröffentlichung der Aktion hier.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

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