Die Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist der zweite Teil des Maßnahmenpakets „Grüne Transformation für KMU“. Wie bereits bei der ersten Aktion wurde die Veröffentlichung der Vorankündigung vor wenigen Tagen vorgenommen, und die Ausschreibung wird voraussichtlich, basierend auf den geplanten bevorstehenden Einladungen, Anfang 2023 erwartet. Die beiden Hauptunterschiede zwischen den beiden Maßnahmen des Programms sind die Höhe des Investitionsplans, die in der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ von 200.001,00 € bis 1.000.000,00 € reicht, und die Möglichkeit für Investoren, Förderregime auszuwählen.
Ziel der Aktion
Ziel der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist es, größere Investitionspläne zu fördern, die auf die Nutzung moderner Technologien und die weitere Aufwertung der hergestellten Produkte abzielen. Durch die Erhöhung des Zuschussanteils werden zusätzliche Anreize für Maßnahmen geschaffen, die moderne Technologien im Zusammenhang mit energetischer Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und der Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.
Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen
Bestehende mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen Antrag für die Aktion einreichen:
- Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
- Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
- Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
- Sie müssen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VZÄ) Beschäftigte haben.
- Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
- Sie müssen als Umsetzungsort/e ausschließlich eine Kategorie Region angeben.
- Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
- Sie müssen die Bedingungen der EU-Verordnung erfüllen, auf der das gewählte Förderregime für die Unterstützung basiert, das sie bei der Einreichung des Förderantrags verpflichtend auswählen müssen. Es besteht die Möglichkeit, entweder die Verordnung (EU) 651/2014 (GBER) oder die Verordnung (EU) 1407/2013 (De minimis) auszuwählen.
Förderfähige Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:
Nr.
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Kostenkategorie
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KOSTEN
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MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 1407/2013)
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MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 651/2014)
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Art der Ausgaben
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GEBÄUDE
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1
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Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen
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Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
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bis zu 40%
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bis zu 40% Artikel 14 GGAK
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AUSRÜSTUNG
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2
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Ausgaben für Ausrüstung
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Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
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bis zu 100% Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2
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2.1 von 20% bis 100% 2.2 bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2 Artikel 14 GGAK
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3
|
Ausgaben für Ausrüstung
|
Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
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bis zu 50%
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bis zu 50% Artikel 14 GGAK Kategorie Ausgaben 3.3 Artikel 41 GGAK
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„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
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DIENSTLEISTUNGEN
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4
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Dienstleistungen
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Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
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bis zu 10%
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bis zu 10% und bis zu 50.000 € Artikel 14 GGAK
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Immaterielle Vermögenswerte
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5
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Dienstleistungen
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Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
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bis zu 5%
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bis zu 5% Artikel 18 GGAK
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6
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Dienstleistungen
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Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
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Bis zu 20.000 €
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Nicht förderfähig
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7
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Dienstleistungen
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Teilnahme an Fachmessen
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Bis zu 10%
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bis zu 10% Artikel 19 GGAK
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8
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Dienstleistungen
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Technische Studien 8.1 Die technischen Studien, die unbedingt mit Ausgaben der Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind
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bis zu 10%
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bis zu 10% und bis zu 80.000 € Artikel 18 GGAK
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Beratungsdienste 8.2 Überwachung des Investitionsprojekts
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bis zu 4% und bis zu 10.000 €
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bis zu 4% und bis zu 25.000 € Artikel 18 GGAK
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TRANSPORT
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9
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Transportmittel
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Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
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Bis zu 50.000 €
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bis zu 25% und bis zu 100.000 € Artikel 14 GGAK
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„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
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PERSONALKOSTEN
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10
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Personalkosten
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Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
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Bis zu 20% und bis zu 45.000 € mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
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(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))
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Nicht förderfähig
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INDIREKTE AUSGABEN
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11
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Indirekte Kosten
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Indirekte Kosten
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7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsprojekts Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
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Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Förderantrags festgelegt.
Beträge und Förderquoten
Der geförderte Haushalt jedes Investitionsplans reicht von 200.001 € bis 1.000.000 €. Der geförderte Haushalt des Investitionsplans darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, sofern das Unternehmen nicht drei hat) Geschäftsperioden des Jahres, das der Einreichung des Förderantrags vorausgeht, erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Höchstgrenze von 1.000.000 €.
Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, zwischen den folgenden Förderregimen zu wählen:
- Verordnung (EU) 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung)
- Verordnung (EU) 651/2014 (GBER), Artikel 14, 18, 19 und 41.
Bei der Einreichung des Antrags muss das Unternehmen eines der beiden Förderregime auswählen. Die Auswahl des Regimes ist für die Einreichung des Förderantrags verpflichtend und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Die Förderquoten der Investitionspläne und der private Beitrag des Berechtigten für die gesamten förderfähigen Ausgaben der Investitionspläne variieren je nach gewähltem Förderregime und liegen zwischen 40 % und 60 %.
Der Zuschussprozentsatz kann bei der Aufnahme des Investitionsplans um 10 % erhöht werden, die in jeder Phase der Zertifizierung des physischen und wirtschaftlichen Objekts zugewiesen wird. Diese Erhöhung wird bestätigt, sofern Ausgaben für die „Grüne Transformation“ (GRÜN) in Höhe von mindestens 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans während der letzten Überprüfungsphase realisiert und zertifiziert werden.
Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.
Die Fristen und Methoden zur Einreichung, die erforderlichen Unterlagen, die Verpflichtungen der Berechtigten sowie die anderen Umsetzungsvorschriften werden in der detaillierten Einladung zur Aktion beschrieben.
Finden Sie die vorläufige Veröffentlichung der Aktion hier.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.
„Grüne“ Investitionen durch das neue Programm „Grüne Transformation für KMU“
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Die Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist der zweite Teil des Maßnahmenpakets „Grüne Transformation für KMU“. Wie bereits bei der ersten Aktion wurde die Veröffentlichung der Vorankündigung vor wenigen Tagen vorgenommen, und die Ausschreibung wird voraussichtlich, basierend auf den geplanten bevorstehenden Einladungen, Anfang 2023 erwartet. Die beiden Hauptunterschiede zwischen den beiden Maßnahmen des Programms sind die Höhe des Investitionsplans, die in der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ von 200.001,00 € bis 1.000.000,00 € reicht, und die Möglichkeit für Investoren, Förderregime auszuwählen.
Ziel der Aktion
Ziel der Aktion „Grüne Transformation für KMU“ ist es, größere Investitionspläne zu fördern, die auf die Nutzung moderner Technologien und die weitere Aufwertung der hergestellten Produkte abzielen. Durch die Erhöhung des Zuschussanteils werden zusätzliche Anreize für Maßnahmen geschaffen, die moderne Technologien im Zusammenhang mit energetischer Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und der Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.
Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen
Bestehende mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können einen Antrag für die Aktion einreichen:
- Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
- Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
- Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
- Sie müssen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags mindestens drei (3) Vollzeitäquivalente (VZÄ) Beschäftigte haben.
- Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
- Sie müssen als Umsetzungsort/e ausschließlich eine Kategorie Region angeben.
- Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
- Sie müssen die Bedingungen der EU-Verordnung erfüllen, auf der das gewählte Förderregime für die Unterstützung basiert, das sie bei der Einreichung des Förderantrags verpflichtend auswählen müssen. Es besteht die Möglichkeit, entweder die Verordnung (EU) 651/2014 (GBER) oder die Verordnung (EU) 1407/2013 (De minimis) auszuwählen.
Förderfähige Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:
Nr.
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Kostenkategorie
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KOSTEN
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MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 1407/2013)
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MAXIMALER FÖRDERANTEIL/-BETRAG im FÖRDERFÄHIGEN BUDGET des E/S (Verordnung 651/2014)
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Art der Ausgaben
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GEBÄUDE
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1
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Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen
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Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
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bis zu 40%
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bis zu 40% Artikel 14 GGAK
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AUSRÜSTUNG
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2
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Ausgaben für Ausrüstung
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Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
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bis zu 100% Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2
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2.1 von 20% bis 100% 2.2 bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben der Kategorie 2 Artikel 14 GGAK
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3
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Ausgaben für Ausrüstung
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Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
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bis zu 50%
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bis zu 50% Artikel 14 GGAK Kategorie Ausgaben 3.3 Artikel 41 GGAK
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„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
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DIENSTLEISTUNGEN
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4
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Dienstleistungen
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Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
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bis zu 10%
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bis zu 10% und bis zu 50.000 € Artikel 14 GGAK
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Immaterielle Vermögenswerte
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5
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Dienstleistungen
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Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
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bis zu 5%
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bis zu 5% Artikel 18 GGAK
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6
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Dienstleistungen
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Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
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Bis zu 20.000 €
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Nicht förderfähig
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7
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Dienstleistungen
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Teilnahme an Fachmessen
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Bis zu 10%
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bis zu 10% Artikel 19 GGAK
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8
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Dienstleistungen
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Technische Studien 8.1 Die technischen Studien, die unbedingt mit Ausgaben der Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind
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bis zu 10%
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bis zu 10% und bis zu 80.000 € Artikel 18 GGAK
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Beratungsdienste 8.2 Überwachung des Investitionsprojekts
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bis zu 4% und bis zu 10.000 €
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bis zu 4% und bis zu 25.000 € Artikel 18 GGAK
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TRANSPORT
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9
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Transportmittel
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Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
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Bis zu 50.000 €
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bis zu 25% und bis zu 100.000 € Artikel 14 GGAK
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„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
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PERSONALKOSTEN
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10
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Personalkosten
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Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
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Bis zu 20% und bis zu 45.000 € mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
|
(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))
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Nicht förderfähig
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INDIREKTE AUSGABEN
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11
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Indirekte Kosten
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Indirekte Kosten
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7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsprojekts Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021)
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Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Förderantrags festgelegt.
Beträge und Förderquoten
Der geförderte Haushalt jedes Investitionsplans reicht von 200.001 € bis 1.000.000 €. Der geförderte Haushalt des Investitionsplans darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einer der drei (oder weniger, sofern das Unternehmen nicht drei hat) Geschäftsperioden des Jahres, das der Einreichung des Förderantrags vorausgeht, erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Höchstgrenze von 1.000.000 €.
Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, zwischen den folgenden Förderregimen zu wählen:
- Verordnung (EU) 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung)
- Verordnung (EU) 651/2014 (GBER), Artikel 14, 18, 19 und 41.
Bei der Einreichung des Antrags muss das Unternehmen eines der beiden Förderregime auswählen. Die Auswahl des Regimes ist für die Einreichung des Förderantrags verpflichtend und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Die Förderquoten der Investitionspläne und der private Beitrag des Berechtigten für die gesamten förderfähigen Ausgaben der Investitionspläne variieren je nach gewähltem Förderregime und liegen zwischen 40 % und 60 %.
Der Zuschussprozentsatz kann bei der Aufnahme des Investitionsplans um 10 % erhöht werden, die in jeder Phase der Zertifizierung des physischen und wirtschaftlichen Objekts zugewiesen wird. Diese Erhöhung wird bestätigt, sofern Ausgaben für die „Grüne Transformation“ (GRÜN) in Höhe von mindestens 20 % des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans während der letzten Überprüfungsphase realisiert und zertifiziert werden.
Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.
Die Frist und die Methode für die Einreichung, erforderliche Unterlagen, Pflichten der Antragsteller sowie andere Bedingungen der Umsetzung werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben.
Finden Sie die vorläufige Veröffentlichung der Aktion hier.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.