Die Regionale Beihilfekarte (R.B.K.) 2022-2027 definiert die Gebiete, die für Investitionsbeihilfen in Frage kommen, sowie die maximalen Beihilfenintensitäten (maximale Subventionssätze) in den förderfähigen Gebieten unter dem neuen Entwicklungsgesetz. Die Beihilfenintensität ist der maximale Betrag an staatlichen Beihilfen, der pro Unternehmen gewährt werden kann, ausgedrückt als Prozentsatz bestimmter förderfähiger Investitionsausgaben.

Die Subventionssätze sind in der folgenden Tabelle festgelegt.

Region
Große Unternehmen
Mittlere Unternehmen
Kleine Unternehmen
Zentralmakedonien
50%
60%
70%
Ostmakedonien und Thrakien
50%
60%
70%
Westmakedonien
40%
50%
60%
Epirus
50%
60%
70%
Thessalien
50%
60%
70%
Mittelgriechenland
40%
50%
60%
Ionische Inseln
40%
50%
60%
Westgriechenland
50%
60%
70%
Westgriechenland
40%
50%
60%
Westgriechenland
50%
60%
70%
Westgriechenland
30%
40%
50%
Kreta
40%
50%
60%
Athen (westlicher Sektor)
15%
25%
35%
Ostattika, Westattika, Piräus, Inseln
25%
35%
45%

Fördersätze

14 Juni 2023

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Die Regionale Beihilfekarte (R.B.K.) 2022-2027 definiert die Gebiete, die für Investitionsbeihilfen in Frage kommen, sowie die maximalen Beihilfenintensitäten (maximale Subventionssätze) in den förderfähigen Gebieten unter dem neuen Entwicklungsgesetz. Die Beihilfenintensität ist der maximale Betrag an staatlichen Beihilfen, der pro Unternehmen gewährt werden kann, ausgedrückt als Prozentsatz bestimmter förderfähiger Investitionsausgaben.

Die Subventionssätze sind in der folgenden Tabelle festgelegt.

Region
Große Unternehmen
Mittlere Unternehmen
Kleine Unternehmen
Zentralmakedonien
50%
60%
70%
Ostmakedonien und Thrakien
50%
60%
70%
Westmakedonien
40%
50%
60%
Epirus
50%
60%
70%
Thessalien
50%
60%
70%
Mittelgriechenland
40%
50%
60%
Ionische Inseln
40%
50%
60%
Westgriechenland
50%
60%
70%
Westgriechenland
40%
50%
60%
Westgriechenland
50%
60%
70%
Westgriechenland
30%
40%
50%
Kreta
40%
50%
60%
Athen (westlicher Sektor)
15%
25%
35%
Ostattika, Westattika, Piräus, Inseln
25%
35%
45%

Entwicklungsgesetz 4887/2022

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