Die Vorveröffentlichung der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen“ wurde bekanntgegeben. In Kürze wird die offizielle Ausschreibung erwartet, die den formellen Beginn dieser Initiative markiert.
Ziel
Zweck dieser Maßnahme ist die Förderung der Unternehmensgründung durch die Schaffung neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in ausgewählten NACE-Codes in allen Sektoren der Wirtschaft, mit Ausnahme von Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus. Das Budget für diese Maßnahme beträgt 190.000.000 € und wird aus dem Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ des EFRE 2021-2027 finanziert.
Neugründungen und in Gründung befindliche mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen können Vorschläge einreichen.
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm für die neu gegründeten Unternehmen sind:
- Die Investition muss ausschließlich in einer Region erfolgen.
- Das Unternehmen muss ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes tätig sein, wie sie in der detaillierten Einladung definiert werden, die während der gesamten Dauer der Umsetzung des Investitionsprojekts veröffentlicht wird. Neugründungen müssen ihren Betrieb nur unter den förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme aufnehmen.
- Genaue Daten und Informationen zum Standort der Investition auf einem bestimmten Grundstück (Grundstück, Gebäude oder anderem selbständigen Raum) vorlegen.
- Es muss eine genehmigte Baugenehmigung vorliegen oder zumindest ein Antrag auf deren Erteilung eingereicht werden, falls ein Gebäude errichtet oder fertiggestellt wird, ab dem Datum, an dem die elektronische Einreichung eröffnet wird, das in der Ausschreibung festgelegt wird.
- Nachweise über ihre Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Miete) für das Grundstück vorlegen.
- Eine Nutzungsgenehmigung für den oben genannten Standort der Investition vorlegen.
- Es müssen Nachweise über die Sicherstellung der privaten Beteiligung in einem in der detaillierten Einladung festgelegten Prozentsatz vorgelegt werden.
- Die Bedingungen des EU-Verordnung 1407/2013 (De Minimis), auf der die Maßnahme basiert, erfüllen.
Förderfähige Aktivitäten
Die Maßnahme richtet sich an alle wirtschaftlichen Aktivitäten, mit Ausnahme von Tourismus, Einzelhandel und Gastronomie. Neue Unternehmen in den Bereichen Agrar- und Lebensmittelproduktion, Bauwesen, Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Großhandel können gefördert werden.
Budget für Investitionsprojekte
Das Mindestbudget für die Investitionsprojekte dieser Maßnahme beträgt 40.000 €, während das Maximum 400.000 € beträgt.
Der Zuschuss beträgt 45% der eingereichten Ausgaben.
Der Förderprozentsatz kann um (a) 10 % erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwasserbetroffenen Gebiet oder auf kleinen Inseln erfolgt, und (b) um weitere 5 %, wenn das Ziel erreicht wird, mindestens einen Vollzeitäquivalent (VZÄ) im ersten Jahr nach Abschluss der Investition zu beschäftigen.
Die Umsetzungsdauer der Investitionspläne beträgt 24 Monate ab dem Datum des Entscheidungsbescheids zur Einbeziehung, ohne Möglichkeit zur Verlängerung.
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme umfassen:
- Gebäude, Anlagen und umliegende Flächen
- Maschinen – Ausrüstung
- Digitale Geräte und Software
- Weitere Ausrüstung
- Förderungen für die erste Betriebsaufnahme (Starthilfe für KMU)
- Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
- Technische Studien
- Beratungsdienste
- Transportmittel
- Indirekte Kosten (bis zu 7 % der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsprojekts)
Die ausgewählten förderfähigen KADs werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme festgelegt.
Die Frist und die Methode für die Einreichung, erforderliche Unterlagen, Pflichten der Antragsteller sowie andere Bedingungen der Umsetzung werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben.
Förderung der Gründung und des Betriebs neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Die Vorveröffentlichung der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen“ wurde bekanntgegeben. In Kürze wird die offizielle Ausschreibung erwartet, die den formellen Beginn dieser Initiative markiert.
Ziel
Zweck dieser Maßnahme ist die Förderung der Unternehmensgründung durch die Schaffung neuer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in ausgewählten NACE-Codes in allen Sektoren der Wirtschaft, mit Ausnahme von Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus. Das Budget für diese Maßnahme beträgt 190.000.000 € und wird aus dem Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ des EFRE 2021-2027 finanziert.
Neugründungen und in Gründung befindliche mittelständische, kleine und sehr kleine Unternehmen können Vorschläge einreichen.
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm für die neu gegründeten Unternehmen sind:
- Die Investition muss ausschließlich in einer Region erfolgen.
- Das Unternehmen muss ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes tätig sein, wie sie in der detaillierten Einladung definiert werden, die während der gesamten Dauer der Umsetzung des Investitionsprojekts veröffentlicht wird. Neugründungen müssen ihren Betrieb nur unter den förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme aufnehmen.
- Genaue Daten und Informationen zum Standort der Investition auf einem bestimmten Grundstück (Grundstück, Gebäude oder anderem selbständigen Raum) vorlegen.
- Es muss eine genehmigte Baugenehmigung vorliegen oder zumindest ein Antrag auf deren Erteilung eingereicht werden, falls ein Gebäude errichtet oder fertiggestellt wird, ab dem Datum, an dem die elektronische Einreichung eröffnet wird, das in der Ausschreibung festgelegt wird.
- Nachweise über ihre Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Miete) für das Grundstück vorlegen.
- Eine Nutzungsgenehmigung für den oben genannten Standort der Investition vorlegen.
- Es müssen Nachweise über die Sicherstellung der privaten Beteiligung in einem in der detaillierten Einladung festgelegten Prozentsatz vorgelegt werden.
- Die Bedingungen des EU-Verordnung 1407/2013 (De Minimis), auf der die Maßnahme basiert, erfüllen.
Förderfähige Aktivitäten
Die Maßnahme richtet sich an alle wirtschaftlichen Aktivitäten, mit Ausnahme von Tourismus, Einzelhandel und Gastronomie. Neue Unternehmen in den Bereichen Agrar- und Lebensmittelproduktion, Bauwesen, Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Großhandel können gefördert werden.
Budget für Investitionsprojekte
Das Mindestbudget für die Investitionsprojekte dieser Maßnahme beträgt 40.000 €, während das Maximum 400.000 € beträgt.
Der Zuschuss beträgt 45% der eingereichten Ausgaben.
Der Förderprozentsatz kann um (a) 10 % erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwasserbetroffenen Gebiet oder auf kleinen Inseln erfolgt, und (b) um weitere 5 %, wenn das Ziel erreicht wird, mindestens einen Vollzeitäquivalent (VZÄ) im ersten Jahr nach Abschluss der Investition zu beschäftigen.
Die Umsetzungsdauer der Investitionspläne beträgt 24 Monate ab dem Datum des Entscheidungsbescheids zur Einbeziehung, ohne Möglichkeit zur Verlängerung.
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten dieser Maßnahme umfassen:
- Gebäude, Anlagen und umliegende Flächen
- Maschinen – Ausrüstung
- Digitale Geräte und Software
- Weitere Ausrüstung
- Förderungen für die erste Betriebsaufnahme (Starthilfe für KMU)
- Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
- Technische Studien
- Beratungsdienste
- Transportmittel
- Indirekte Kosten (bis zu 7 % der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsprojekts)
Die ausgewählten förderfähigen KADs werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme festgelegt.
Die Frist und die Methode für die Einreichung, erforderliche Unterlagen, Pflichten der Antragsteller sowie andere Bedingungen der Umsetzung werden in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben.