Der Minister für Entwicklung und Investitionen, Herr Nikos Papathanasis, kündigte den Beginn der Einreichung von Anträgen für die Aufnahme in das Förderprogramm für Agro-Ernährung an, das den primären Sektor und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Mit dieser Ankündigung wird die dynamische Umsetzung der Bestimmungen des neuen Entwicklungsgesetzes 4887/2022 fortgesetzt.
Ziel des Programms ist die Förderung von Geschäftstätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Das Gesamtbudget des Programms für das Jahr 2022 beläuft sich auf 150.000.000 €, von denen 75.000.000 € auf die Art der Unterstützung in Form von Steuerbefreiung entfallen. Die restlichen 75.000.000 € betreffen Unterstützungsarten in Form von Zuschüssen, Leasing-Subventionen und Subventionen für die Kosten neu geschaffener Arbeitsplätze und stammen aus dem öffentlichen Investitionsbudget des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen.
Eingereichte Investitionsprojekte müssen den Charakter einer Erstinvestition haben und in einer regionalen Einheit umgesetzt werden, wobei sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
a. Errichtung einer neuen Einheit.
b. Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Einheit.
c. Diversifizierung der Produktion einer Einheit in Produkte oder Dienstleistungen, die noch nie produziert wurden.
d. Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit.
Förderfähig sind Investitionsträger, die zum Zeitpunkt des Beginns des Investitionsprojekts in Griechenland ansässig sind oder eine Niederlassung haben und eine der folgenden Rechtsformen haben:
a. Handelsgesellschaft,
b. Genossenschaft,
c. Soziale Genossenschaftsunternehmen (Koin.S.Ep.), Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergruppen (OP), städtische Genossenschaften, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (AES),
d. Konsortien, die kommerzielle Tätigkeiten ausüben,
e. öffentliche und kommunale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, sofern:
f. Ihnen nicht der Dienst einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde,
g. Ihnen vom Staat nicht ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen übertragen wurde,
h. Ihr Betrieb nicht durch öffentliche Mittel für die Dauer der langfristigen Verpflichtungen gemäß Artikel 25 subventioniert wird.
i. Einzelunternehmen mit einem maximal förderfähigen Investitionsprojektkostenbetrag von 200.000 €.
Für die Aufnahme in das Förderprogramm 'Agro-Ernährung – Primärproduktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – Fischerei – Aquakultur' ist ein Mindestbetrag der förderfähigen Investitionsprojektkosten erforderlich, der sich nach der Größe des Unternehmens richtet, und zwar:
a. 1.000.000 € für große Unternehmen,
b. 500.000 € für mittlere Unternehmen,
c. 250.000 € für kleine Unternehmen,
d. 100.000 € für sehr kleine Unternehmen,
e. 50.000 € für Soziale Genossenschaftsunternehmen (Koin.S.Ep.), Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (OP), Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (AES) und Einzelunternehmen.
Als Beginn des Antragszeitraums für Investitionsprojekte im Rahmen dieses Programms wird der 3. Oktober 2022 festgelegt, und das Ende des Einreichungszeitraums ist der 30. Dezember 2022.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Erste Ausschreibung für das Förderprogramm 'Agro-Ernährung – Primärproduktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – Fischerei – Aquakultur'
Stavros Nikas
ΙΩΝΙΚΗ Cloud
Ökonom
Der Minister für Entwicklung und Investitionen, Herr Nikos Papathanasis, kündigte den Beginn der Einreichung von Anträgen für die Aufnahme in das Förderprogramm für Agro-Ernährung an, das den primären Sektor und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Mit dieser Ankündigung wird die dynamische Umsetzung der Bestimmungen des neuen Entwicklungsgesetzes 4887/2022 fortgesetzt.
Ziel des Programms ist die Förderung von Geschäftstätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Das Gesamtbudget des Programms für das Jahr 2022 beläuft sich auf 150.000.000 €, von denen 75.000.000 € auf die Art der Unterstützung in Form von Steuerbefreiung entfallen. Die restlichen 75.000.000 € betreffen Unterstützungsarten in Form von Zuschüssen, Leasing-Subventionen und Subventionen für die Kosten neu geschaffener Arbeitsplätze und stammen aus dem öffentlichen Investitionsbudget des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen.
Eingereichte Investitionsprojekte müssen den Charakter einer Erstinvestition haben und in einer regionalen Einheit umgesetzt werden, wobei sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
a. Errichtung einer neuen Einheit.
b. Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Einheit.
c. Diversifizierung der Produktion einer Einheit in Produkte oder Dienstleistungen, die noch nie produziert wurden.
d. Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit.
Förderfähig sind Investitionsträger, die zum Zeitpunkt des Beginns des Investitionsprojekts in Griechenland ansässig sind oder eine Niederlassung haben und eine der folgenden Rechtsformen haben:
a. Handelsgesellschaft,
b. Genossenschaft,
c. Soziale Genossenschaftsunternehmen (Koin.S.Ep.), Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergruppen (OP), städtische Genossenschaften, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (AES),
d. Konsortien, die kommerzielle Tätigkeiten ausüben,
e. öffentliche und kommunale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, sofern:
f. Ihnen nicht der Dienst einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde,
g. Ihnen vom Staat nicht ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen übertragen wurde,
h. Ihr Betrieb nicht durch öffentliche Mittel für die Dauer der langfristigen Verpflichtungen gemäß Artikel 25 subventioniert wird.
i. Einzelunternehmen mit einem maximal förderfähigen Investitionsprojektkostenbetrag von 200.000 €.
Für die Aufnahme in das Förderprogramm 'Agro-Ernährung – Primärproduktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – Fischerei – Aquakultur' ist ein Mindestbetrag der förderfähigen Investitionsprojektkosten erforderlich, der sich nach der Größe des Unternehmens richtet, und zwar:
a. 1.000.000 € für große Unternehmen,
b. 500.000 € für mittlere Unternehmen,
c. 250.000 € für kleine Unternehmen,
d. 100.000 € für sehr kleine Unternehmen,
e. 50.000 € für Soziale Genossenschaftsunternehmen (Koin.S.Ep.), Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (OP), Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (AES) und Einzelunternehmen.
Als Beginn des Antragszeitraums für Investitionsprojekte im Rahmen dieses Programms wird der 3. Oktober 2022 festgelegt, und das Ende des Einreichungszeitraums ist der 30. Dezember 2022.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.