Unterzeichnet die zweite Bekanntmachung für die Beihilferegelung "Investitionen in den Tourismus" mit der Veröffentlichung der folgende am 18. Nach der Herstellung Sektor und die supply-chain ist aktiviert die zweite Runde und für den Tourismus. Während der ersten Runde von Anwendungen, es wurden insgesamt 562 Anträge für Projekte einbezogen werden, mit einem Gesamtbudget von 1.618.160.677,83 €

Das Ziel der Regelung ist die Aufwertung des touristischen Produkts durch die Gewährung von Beihilfen in eine Breite Palette von touristischen Investitionen beziehen sich hauptsächlich auf die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten form von touristischen Unterkünften im ganzen Gebiet.

Förderfähige Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Programms umfassen:

• Die Errichtung oder Erweiterung von hotels mindestens 4-Sterne
• Die Modernisierung einer integrierten form von hotels im Eigentum oder ein Upgrade auf eine Kategorie 3-Sterne, sowie die Modernisierung der nicht-touristischen Unterkunft, wenn Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne
• Den ausbau und die Modernisierung einer integrierten form von hotel-Einheiten, die Ihren Betrieb eingestellt haben, vorausgesetzt, das Intervall wurde nicht eine Nutzungsänderung Gebäude und aktualisiert werden kann, die zu einer Kategorie von mindestens 4-Sterne

• Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten form des Tourismus organisierten Lager, die dazugehören, oder ein Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne
• Die Errichtung und Modernisierung einer integrierten form von hotel-Einheiten innerhalb eines bestimmten traditionellen oder denkmalgeschützter Gebäude, die im Eigentum oder ein Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne

Rezeption hotel.
Hotel Rezeption bietet Zimmer Schlüssel im client.

• Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Unterkunft, wie definiert im Gesetz. 4276/2014 (Α155), hinterlegt als Einzel-designs (dies gilt nicht für die übertragung oder langfristige Vermietung von Gebäuden und Anlagen)
• Die Errichtung und Modernisierung von nicht-touristischen Unterkunft zur Verfügung gestellt,
a. Sie den Titel „Gästehaus“ tragen.

Sie sich in traditionellen Siedlungen in einer der folgenden Regionen befinden: i. Bergregionen laut der Griechischen Statistikbehörde (ELSTAT). ii. Grenzgebieten (innerhalb von 30 km von der Grenze). iii. Inselgebieten (Inseln mit weniger als 3.100 Einwohnern).
c. Sie in die Kategorie 5 Schlüssel eingeordnet sind.
d. Sie mindestens 20 vermietbare Zimmer haben.
• Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von hotels, condo-hotels), wie definiert im Gesetz. 4276/2014, vorausgesetzt, dass die übertragung oder langfristige Pacht der assistierten diese Abschnitte erfolgt nach Ablauf der Wartung von langfristigen Verpflichtungen des Betreibers der Anlage.

Die Mindesthöhe der förderfähigen Investitionskosten für die Einbeziehung in das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ beträgt:
a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen
b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen
c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen
d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen
e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Beihilfehöhe für große Unternehmen 50%, für mittelgroße 60% und für kleine 70%.

Als Datum für die Einreichung von Bewerbungen für die Einbeziehung von Investitionsvorhaben in diesem regime ist definiert als der 12. Juni 2023-und Enddatum des Zyklus Beiträge zum 13 Oktober 2023.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Zweiter Hinweis für die Beihilferegelung "Tourismus-Investitionen" in die Entwicklung des Gesetzes 4887/2022

23 Mai 2023

Stavros Nikas
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance

Unterzeichnet die zweite Bekanntmachung für die Beihilferegelung "Investitionen in den Tourismus" mit der Veröffentlichung der folgende am 18. Nach der Herstellung Sektor und die supply-chain ist aktiviert die zweite Runde und für den Tourismus. Während der ersten Runde von Anwendungen, es wurden insgesamt 562 Anträge für Projekte einbezogen werden, mit einem Gesamtbudget von 1.618.160.677,83 €

Das Ziel der Regelung ist die Aufwertung des touristischen Produkts durch die Gewährung von Beihilfen in eine Breite Palette von touristischen Investitionen beziehen sich hauptsächlich auf die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten form von touristischen Unterkünften im ganzen Gebiet.

Förderfähige Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Programms umfassen:

• Die Errichtung oder Erweiterung von hotels mindestens 4-Sterne
• Die Modernisierung einer integrierten form von hotels im Eigentum oder ein Upgrade auf eine Kategorie 3-Sterne, sowie die Modernisierung der nicht-touristischen Unterkunft, wenn Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne
• Den ausbau und die Modernisierung einer integrierten form von hotel-Einheiten, die Ihren Betrieb eingestellt haben, vorausgesetzt, das Intervall wurde nicht eine Nutzungsänderung Gebäude und aktualisiert werden kann, die zu einer Kategorie von mindestens 4-Sterne

Rezeption hotel.

• Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten form des Tourismus organisierten Lager, die dazugehören, oder ein Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne
• Die Errichtung und Modernisierung einer integrierten form von hotel-Einheiten innerhalb eines bestimmten traditionellen oder denkmalgeschützter Gebäude, die im Eigentum oder ein Upgrade auf eine Kategorie, die mindestens 3 Sterne

Hotel Rezeption bietet Zimmer Schlüssel im client.

• Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Unterkunft, wie definiert im Gesetz. 4276/2014 (Α155), hinterlegt als Einzel-designs (dies gilt nicht für die übertragung oder langfristige Vermietung von Gebäuden und Anlagen)
• Die Errichtung und Modernisierung von nicht-touristischen Unterkunft zur Verfügung gestellt,
a. Sie den Titel „Gästehaus“ tragen.

Sie sich in traditionellen Siedlungen in einer der folgenden Regionen befinden: i. Bergregionen laut der Griechischen Statistikbehörde (ELSTAT). ii. Grenzgebieten (innerhalb von 30 km von der Grenze). iii. Inselgebieten (Inseln mit weniger als 3.100 Einwohnern).
c. Sie in die Kategorie 5 Schlüssel eingeordnet sind.
d. Sie mindestens 20 vermietbare Zimmer haben.
• Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von hotels, condo-hotels), wie definiert im Gesetz. 4276/2014, vorausgesetzt, dass die übertragung oder langfristige Pacht der assistierten diese Abschnitte erfolgt nach Ablauf der Wartung von langfristigen Verpflichtungen des Betreibers der Anlage.

Die Mindesthöhe der förderfähigen Investitionskosten für die Einbeziehung in das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ beträgt:
a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen
b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen
c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen
d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen
e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Beihilfehöhe für große Unternehmen 50%, für mittelgroße 60% und für kleine 70%.

Als Datum für die Einreichung von Bewerbungen für die Einbeziehung von Investitionsvorhaben in diesem regime ist definiert als der 12. Juni 2023-und Enddatum des Zyklus Beiträge zum 13 Oktober 2023.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

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