Am Mittwoch, den 17. Mai, wurde vom Ministerium für Entwicklung und Investitionen der 2die . Aufruf zur Einreichung von Investitionsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Herstellung – Lieferkette“ des Investitionsgesetzes 4887/2022 unterzeichnet.
In dieser Ausschreibung wird der Beginn der zweiten Runde zur Einreichung von Anträgen für die Aufnahme von Investitionsprojekten in das Förderprogramm angekündigt. In der ersten Runde wurden landesweit 401 Investitionsprojekte mit einem Gesamtbudget von über einer Milliarde Euro (€1.004.412.060,19) eingereicht. Für die Region Ostmakedonien und Thrakien wurden 24 Investitionsprojekte mit einem Gesamtbudget von €54.449.252,96 eingereicht.
Ziel
Ziel dieses Programms ist die Förderung von Investitionsprojekten im Bereich der Herstellung, ausgenommen der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sowie von Investitionsprojekten im Bereich der Lieferkette. Es zielt auf technologische, produktive, administrative und organisatorische Aufwertungen sowie auf die innovative und exportorientierte Entwicklung ab.
Wen betrifft es
Das Programm richtet sich an Unternehmen im Bereich der Herstellung, ausgenommen der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, und an Investitionsprojekte im Bereich der Lieferkette. Es umfasst die folgenden Unternehmensformen:
• Handelsunternehmen
• Genossenschaften
• Sozialkooperativen (SCE)
• Landwirtschaftliche Genossenschaften
• Erzeugergemeinschaften
• Zivilgenossenschaften, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften
• Unternehmen in Gründung oder in Fusion, die verpflichtet sind, die Publizitätsverfahren vor Beginn der Arbeiten am Investitionsprojekt abzuschließen
• Konsortien, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben
• Öffentliche und kommunale Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften
Voraussetzungen
1)Die eingereichten Projekte müssen den Charakter einer Erstinvestition haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Errichtung einer neuen Anlage
b) Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage
c) Diversifizierung der Produktion einer Anlage auf Produkte, die noch nie produziert wurden, oder auf Dienstleistungen, die noch nie erbracht wurden
d) Grundlegende Veränderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage
2) Der Beitrag des Trägers zu den Gesamtkosten des Investitionsprojekts kann entweder durch Eigenkapital oder durch Fremdfinanzierung erfolgen, vorausgesetzt, dass 25 % der Gesamtkosten keine staatliche Beihilfe, öffentliche Unterstützung oder Zuwendung enthalten.
Förderfähige Ausgaben
a. Bau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden
b. Kauf und Installation von neuen, modernen Maschinen und Anlagen
c. Immaterielle Vermögenswerte (Betriebsorganisationssoftware, ISO-Qualitätssicherungssysteme, Kauf von Patenten, Know-how und geschützten technischen Kenntnissen)
d. Lohnkosten für neue Arbeitsplätze
e. Fahrzeuge, die innerhalb der Investitionseinheit eingesetzt werden
f. Leasing von Maschinen und Anlagen
g. Beratungsleistungen
Budget und Förderungsprozentsätze je Projekt
Die Mindesthöhe eines Investitionsprojekts hängt von der Größe des Unternehmens und der Art der Förderung ab. Im Detail:
Mindesthöhe des Investitionsplans
|
|
---|---|
Unternehmen
|
Höhe des Investitionsplans für Unternehmen
|
Sozialgenossenschaft (SCE), Agrargenossenschaft (AC), Erzeugerorganisation (PO), Agrargenossenschaftsunternehmen (ACE) €50.000
|
50.000 €
|
Kleinstunternehmen
|
100.000 €
|
Kleinunternehmen
|
250.000 €
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Mittlere Unternehmen
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500.000 €
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Große Unternehmen
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1.000.000 €
|
Fördersätze
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---|---|
Unternehmensgröße
|
Fördersatz
|
Kleine und Kleinstunternehmen
|
35%-75%
|
Mittlere Unternehmen
|
25%-70%
|
Große Unternehmen
|
15%-60%
|
Förderfähigkeitsbeginn der Ausgaben
Das Datum für förderfähige Ausgaben beginnt mit dem Einreichungsdatum des Antrags zur Aufnahme in das Programm.
Fristen für Abschluss und Einreichung
Die Frist für die Einreichung der Anträge in der zweiten Runde ist der 29die . September 2023. Der Projektabschluss muss innerhalb von drei (3) Jahren nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Aufnahme erfolgen.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Start der zweiten Antragsrunde für den Bereich Herstellung und Lieferkette im Rahmen des Investitionsgesetzes.
Zisis Hatzopoulos
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Am Mittwoch, den 17. Mai, wurde vom Ministerium für Entwicklung und Investitionen der 2die . Aufruf zur Einreichung von Investitionsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Herstellung – Lieferkette“ des Investitionsgesetzes 4887/2022 unterzeichnet.
In dieser Ausschreibung wird der Beginn der zweiten Runde zur Einreichung von Anträgen für die Aufnahme von Investitionsprojekten in das Förderprogramm angekündigt. In der ersten Runde wurden landesweit 401 Investitionsprojekte mit einem Gesamtbudget von über einer Milliarde Euro (€1.004.412.060,19) eingereicht. Für die Region Ostmakedonien und Thrakien wurden 24 Investitionsprojekte mit einem Gesamtbudget von €54.449.252,96 eingereicht.
Ziel
Ziel dieses Programms ist die Förderung von Investitionsprojekten im Bereich der Herstellung, ausgenommen der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sowie von Investitionsprojekten im Bereich der Lieferkette. Es zielt auf technologische, produktive, administrative und organisatorische Aufwertungen sowie auf die innovative und exportorientierte Entwicklung ab.
Wen betrifft es
Das Programm richtet sich an Unternehmen im Bereich der Herstellung, ausgenommen der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, und an Investitionsprojekte im Bereich der Lieferkette. Es umfasst die folgenden Unternehmensformen:
• Handelsunternehmen
• Genossenschaften
• Sozialkooperativen (SCE)
• Landwirtschaftliche Genossenschaften
• Erzeugergemeinschaften
• Zivilgenossenschaften, Landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften
• Unternehmen in Gründung oder in Fusion, die verpflichtet sind, die Publizitätsverfahren vor Beginn der Arbeiten am Investitionsprojekt abzuschließen
• Konsortien, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben
• Öffentliche und kommunale Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften
Voraussetzungen
1)Die eingereichten Projekte müssen den Charakter einer Erstinvestition haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Errichtung einer neuen Anlage
b) Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage
c) Diversifizierung der Produktion einer Anlage auf Produkte, die noch nie produziert wurden, oder auf Dienstleistungen, die noch nie erbracht wurden
d) Grundlegende Veränderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage
2) Der Beitrag des Trägers zu den Gesamtkosten des Investitionsprojekts kann entweder durch Eigenkapital oder durch Fremdfinanzierung erfolgen, vorausgesetzt, dass 25 % der Gesamtkosten keine staatliche Beihilfe, öffentliche Unterstützung oder Zuwendung enthalten.
Förderfähige Ausgaben
a. Bau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden
b. Kauf und Installation von neuen, modernen Maschinen und Anlagen
c. Immaterielle Vermögenswerte (Betriebsorganisationssoftware, ISO-Qualitätssicherungssysteme, Kauf von Patenten, Know-how und geschützten technischen Kenntnissen)
d. Lohnkosten für neue Arbeitsplätze
e. Fahrzeuge, die innerhalb der Investitionseinheit eingesetzt werden
f. Leasing von Maschinen und Anlagen
g. Beratungsleistungen
Budget und Förderungsprozentsätze je Projekt
Die Mindesthöhe eines Investitionsprojekts hängt von der Größe des Unternehmens und der Art der Förderung ab. Im Detail:
Mindesthöhe des Investitionsplans
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Unternehmen
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Höhe des Investitionsplans für Unternehmen
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Sozialgenossenschaft (SCE), Agrargenossenschaft (AC), Erzeugerorganisation (PO), Agrargenossenschaftsunternehmen (ACE) €50.000
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50.000 €
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Kleinstunternehmen
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100.000 €
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Kleinunternehmen
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250.000 €
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Mittlere Unternehmen
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500.000 €
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Große Unternehmen
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1.000.000 €
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Fördersätze
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Unternehmensgröße
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Fördersatz
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Kleine und Kleinstunternehmen
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35%-75%
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Mittlere Unternehmen
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25%-70%
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Große Unternehmen
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15%-60%
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Förderfähigkeitsbeginn der Ausgaben
Das Datum für förderfähige Ausgaben beginnt mit dem Einreichungsdatum des Antrags zur Aufnahme in das Programm.
Fristen für Abschluss und Einreichung
Die Frist für die Einreichung der Anträge in der zweiten Runde ist der 29die . September 2023. Der Projektabschluss muss innerhalb von drei (3) Jahren nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Aufnahme erfolgen.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Telefontermin, und ein spezialisierter Wirtschaftsexperte unseres Unternehmens wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.