Mit der Unterzeichnung der ersten Ausschreibung des Förderregimes „Verarbeitung – Lieferkette“ am 21. Juli und dem Öffnen der Anmeldungen ab dem 27. Juli beginnt praktisch die Umsetzung des neuen Entwicklungsrechts „Griechenland Starke Entwicklung“.

Ziel ist eine signifikante Veränderung des Umfelds für die Gewährung staatlicher Zuschüsse an private Investitionen, um die größtmögliche Effizienz der öffentlichen Mittel zu erreichen. Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Änderungen der Karte der Regionalen Beihilfen zu erreichen. In fast allen Regionen des Landes wurden sehr hohe Höchstgrenzen für Beihilfen festgelegt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Übergangsregionen liegt.

Wesentliche Neuerungen sind:

  1. Die Möglichkeit, Beihilfen für Ausgaben zu gewähren, die nicht in der Karte der Regionalen Beihilfen enthalten sind, wie beispielsweise Ausgaben für Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen, Ausgaben für Recycling und Wiederverwendung von Abfällen sowie Ausgaben für berufliche Weiterbildung, was erstmals möglich ist.
  1. Das neue Integrierte Informationssystem (O.P.S. – An) wird dazu beitragen, durch moderne und automatisierte Methoden die Verfahren zu vereinfachen und überflüssige Bürokratie zu reduzieren.

Zweck dieses Förderregimes ist die Unterstützung von Investitionsvorhaben, die im Bereich der Verarbeitung (außer der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte) und in der Branche der Lieferkette angesiedelt sind, mit dem Hauptziel der technologischen, produktiven, administrativen und organisatorischen Aufwertung sowie der innovativen und exportorientierten Entwicklung und Expansion.

Für die Zulassung zum Förderregime „Verarbeitung – Lieferkette“ beträgt die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens:

a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen

b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen

c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen

d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen

e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Beihilfehöhe für große Unternehmen 50%, für mittelgroße 60% und für kleine 70%.

 

Weitere Informationen finden Sie hier..

Als Startdatum für die Einreichung von Anträgen für Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Regimes wird der 27. Juli 2022 festgelegt, und das Enddatum für den Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2022.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.

Erste Ausschreibung für das Förderregime „Verarbeitung – Lieferkette“ des Neuen Entwicklungsrechts

22. Juli 2022

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Mit der Unterzeichnung der ersten Ausschreibung des Förderregimes „Verarbeitung – Lieferkette“ am 21. Juli und dem Öffnen der Anmeldungen ab dem 27. Juli beginnt praktisch die Umsetzung des neuen Entwicklungsrechts „Griechenland Starke Entwicklung“.

Ziel ist eine signifikante Veränderung des Umfelds für die Gewährung staatlicher Zuschüsse an private Investitionen, um die größtmögliche Effizienz der öffentlichen Mittel zu erreichen. Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Änderungen der Karte der Regionalen Beihilfen zu erreichen. In fast allen Regionen des Landes wurden sehr hohe Höchstgrenzen für Beihilfen festgelegt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Übergangsregionen liegt.

Wesentliche Neuerungen sind:

  1. Die Möglichkeit, Beihilfen für Ausgaben zu gewähren, die nicht in der Karte der Regionalen Beihilfen enthalten sind, wie beispielsweise Ausgaben für Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen, Ausgaben für Recycling und Wiederverwendung von Abfällen sowie Ausgaben für berufliche Weiterbildung, was erstmals möglich ist.
  1. Das neue Integrierte Informationssystem (O.P.S. – An) wird dazu beitragen, durch moderne und automatisierte Methoden die Verfahren zu vereinfachen und überflüssige Bürokratie zu reduzieren.

Zweck dieses Förderregimes ist die Unterstützung von Investitionsvorhaben, die im Bereich der Verarbeitung (außer der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte) und in der Branche der Lieferkette angesiedelt sind, mit dem Hauptziel der technologischen, produktiven, administrativen und organisatorischen Aufwertung sowie der innovativen und exportorientierten Entwicklung und Expansion.

Für die Zulassung zum Förderregime „Verarbeitung – Lieferkette“ beträgt die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens:

a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen

b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen

c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen

d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen

e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Beihilfehöhe für große Unternehmen 50%, für mittelgroße 60% und für kleine 70%.

Weitere Informationen finden Sie hier..

Als Startdatum für die Einreichung von Anträgen für Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Regimes wird der 27. Juli 2022 festgelegt, und das Enddatum für den Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2022.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.

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