Am Freitag, den 5. August 2022, wurde der Aufruf für das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ unterzeichnet, dessen Veröffentlichung am 9. August folgte. Nach den Sektoren der Fertigungsindustrie und der Logistik beginnt somit der neue Entwicklungsplan auch im Tourismussektor.

Ziel dieses speziellen Förderprogramms ist es, das touristische Angebot durch die Gewährung von Unterstützungen für ein breites Spektrum an touristischen Investitionen zu verbessern, die sich hauptsächlich auf die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter Tourismusunterkünfte im gesamten Land konzentrieren.

Förderfähige Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Programms umfassen:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit einer Mindestkategorie von 4 Sternen.
  • Die Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen, die in die Kategorie 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden, sowie die Modernisierung von nicht primären touristischen Unterkünften, sofern sie mindestens auf die Kategorie 3 Sterne aufgewertet werden.
  • Die Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen, die den Betrieb eingestellt haben, vorausgesetzt, dass während der Schließungszeit keine Nutzungsänderung des Gebäudes stattgefunden hat und sie auf mindestens 4 Sterne aufgewertet werden.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter organisierter Campingplätze, die in die Kategorie mindestens 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden.
  • Die Errichtung und Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen in denkmalgeschützten oder traditionellen Gebäuden, die in die Kategorie mindestens 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Unterkünften, wie im Gesetz 4276/2014 (Amtsblatt A' 155) definiert, die als einheitliche Projekte eingereicht werden (ausgenommen Gebäude und Einrichtungen, die für den Verkauf oder langfristige Vermietung vorgesehen sind).
  • Die Errichtung und Modernisierung nicht primärer touristischer Unterkünfte, sofern:
    •           a. Sie den Titel „Gästehaus“ tragen.
    •           Sie sich in traditionellen Siedlungen in einer der folgenden Regionen befinden: i. Bergregionen laut der Griechischen Statistikbehörde (ELSTAT). ii. Grenzgebieten (innerhalb von 30 km von der Grenze). iii. Inselgebieten (Inseln mit weniger als 3.100 Einwohnern).
    •           c. Sie in die Kategorie 5 Schlüssel eingeordnet sind.
    •           d. Sie mindestens 20 vermietbare Zimmer haben.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Eigentumshotels (Condo-Hotels), wie im Gesetz 4276/2014 definiert, unter der Voraussetzung, dass die Übertragung oder langfristige Vermietung geförderter Teile dieser Anlagen nach Ablauf der langfristigen Verpflichtungen des Investitionsträgers erfolgt.

Die Mindesthöhe der förderfähigen Investitionskosten für die Einbeziehung in das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ beträgt:

a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen

b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen

c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen

d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen

e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Förderung variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Förderhöhe 50 % für große Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen und 70 % für kleine Unternehmen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

Erster Aufruf für das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ des neuen Entwicklungsplans

30. August 2022

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Am Freitag, den 5. August 2022, wurde der Aufruf für das Förderprogramm „Touristische Investitionen“ unterzeichnet, dessen Veröffentlichung am 9. August folgte. Nach den Sektoren der Fertigungsindustrie und der Logistik beginnt somit der neue Entwicklungsplan auch im Tourismussektor.

Ziel dieses speziellen Förderprogramms ist es, das touristische Angebot durch die Gewährung von Unterstützungen für ein breites Spektrum an touristischen Investitionen zu verbessern, die sich hauptsächlich auf die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter Tourismusunterkünfte im gesamten Land konzentrieren.

Förderfähige Investitionsvorhaben im Rahmen dieses Programms umfassen:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit einer Mindestkategorie von 4 Sternen.
  • Die Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen, die in die Kategorie 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden, sowie die Modernisierung von nicht primären touristischen Unterkünften, sofern sie mindestens auf die Kategorie 3 Sterne aufgewertet werden.
  • Die Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen, die den Betrieb eingestellt haben, vorausgesetzt, dass während der Schließungszeit keine Nutzungsänderung des Gebäudes stattgefunden hat und sie auf mindestens 4 Sterne aufgewertet werden.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung vollständig integrierter organisierter Campingplätze, die in die Kategorie mindestens 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden.
  • Die Errichtung und Modernisierung vollständig integrierter Hotelanlagen in denkmalgeschützten oder traditionellen Gebäuden, die in die Kategorie mindestens 3 Sterne gehören oder aufgewertet werden.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Unterkünften, wie im Gesetz 4276/2014 (Amtsblatt A' 155) definiert, die als einheitliche Projekte eingereicht werden (ausgenommen Gebäude und Einrichtungen, die für den Verkauf oder langfristige Vermietung vorgesehen sind).
  • Die Errichtung und Modernisierung nicht primärer touristischer Unterkünfte, sofern:
    •           a. Sie den Titel „Gästehaus“ tragen.
    •           Sie sich in traditionellen Siedlungen in einer der folgenden Regionen befinden: i. Bergregionen laut der Griechischen Statistikbehörde (ELSTAT). ii. Grenzgebieten (innerhalb von 30 km von der Grenze). iii. Inselgebieten (Inseln mit weniger als 3.100 Einwohnern).
    •           c. Sie in die Kategorie 5 Schlüssel eingeordnet sind.
    •           d. Sie mindestens 20 vermietbare Zimmer haben.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Eigentumshotels (Condo-Hotels), wie im Gesetz 4276/2014 definiert, unter der Voraussetzung, dass die Übertragung oder langfristige Vermietung geförderter Teile dieser Anlagen nach Ablauf der langfristigen Verpflichtungen des Investitionsträgers erfolgt.

Um für das Förderprogramm „Tourismusinvestitionen“ in Frage zu kommen, muss die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten des Investitionsplans betragen:

a. 1.000.000 Euro für große Unternehmen

b. 500.000 Euro für mittelgroße Unternehmen

c. 250.000 Euro für kleine Unternehmen

d. 100.000 Euro für sehr kleine Unternehmen

e. 50.000 Euro für Sozialgenossenschaften (Koin.S.Ep.), sowie für landwirtschaftliche Genossenschaften (A.S.), städtische Genossenschaften, Erzeugergruppen (O.P.) und landwirtschaftliche Unternehmenspartnerschaften (A.E.S.)

Die Höhe der Förderung variiert je nach Region. Insbesondere für die Region Ostmakedonien und Thrakien beträgt die Förderhöhe 50 % für große Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen und 70 % für kleine Unternehmen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

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