Die Arten von Anreizen gliedern sich in:
- Zuschuss
- Steuerbefreiung
- Leasingzuschuss
- Subventionierung der Beschäftigungskosten
- Risikokapitalfinanzierung (nur für das „Neugründer“-Regime)
Die Beihilfen können einzeln oder kombiniert gewährt werden.
- Zuschuss
Ein Zuschuss besteht aus der unentgeltlichen Bereitstellung eines Geldbetrags durch den Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsplans, der als Prozentsatz dieser Kosten festgelegt wird. Für das Anreizinstrument des Zuschusses gilt die Einschränkung, dass bestehende Unternehmen, die vor mehr als 7 Jahren gegründet wurden, mindestens für ein Geschäftsjahr Gewinne erzielen müssen, um einen Zuschuss oder Leasingzuschuss zu erhalten.
- Steuerbefreiung
Dies bedeutet die Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer auf die vorsteuerlichen Gewinne, die gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen aus der Gesamttätigkeit des Unternehmens resultieren, abzüglich der Unternehmenssteuer, die auf die an Partner ausgeschütteten oder entnommenen Gewinne entfällt. Der Betrag der Steuerbefreiung wird als Prozentsatz der förderfähigen Kosten des Investitionsplans oder des Wertes neuer Maschinen und Ausrüstungen, die per Leasing erworben werden, berechnet. Der befreite Betrag wird als gleichwertige Rücklage angesetzt.
- Leasingzuschuss
Dies besteht darin, dass der Staat einen Teil der Leasingraten für den Erwerb neuer Maschinen und sonstiger Ausrüstungen übernimmt. Dieser wird als Prozentsatz des Anschaffungswerts der Ausrüstungen, die in den Raten enthalten sind, festgelegt. Der Leasingzuschuss darf sieben (7) Jahre nicht überschreiten.
- Subventionierung der Beschäftigungskosten
Dies besteht darin, dass der Staat die Lohnkosten für neue Arbeitsplätze deckt, die im Zusammenhang mit dem Investitionsplan entstehen und keine weitere staatliche Förderung erhalten.
- Risikokapitalfinanzierung über einen Beteiligungsfonds (für das „Neugründer“-Regime)
Insbesondere wird das Anreizinstrument der Risikokapitalfinanzierung über einen Beteiligungsfonds umgesetzt und nimmt gemäß Artikel 21 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) folgende Formen an:
a. Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital oder Investitionszuschüsse für die Bereitstellung von Risikokapitalfinanzierungen, direkt oder indirekt, an förderfähige Unternehmen.
b. Darlehen zur Bereitstellung von Risikokapitalfinanzierungen, direkt oder indirekt, an förderfähige Unternehmen.
Arten von Anreizen
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Die Arten von Anreizen gliedern sich in:
- Zuschuss
- Steuerbefreiung
- Leasingzuschuss
- Subventionierung der Beschäftigungskosten
- Risikokapitalfinanzierung (nur für das „Neugründer“-Regime)
Die Beihilfen können einzeln oder kombiniert gewährt werden.
- Zuschuss
Ein Zuschuss besteht aus der unentgeltlichen Bereitstellung eines Geldbetrags durch den Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsplans, der als Prozentsatz dieser Kosten festgelegt wird. Für das Anreizinstrument des Zuschusses gilt die Einschränkung, dass bestehende Unternehmen, die vor mehr als 7 Jahren gegründet wurden, mindestens für ein Geschäftsjahr Gewinne erzielen müssen, um einen Zuschuss oder Leasingzuschuss zu erhalten.
- Steuerbefreiung
Dies bedeutet die Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer auf die vorsteuerlichen Gewinne, die gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen aus der Gesamttätigkeit des Unternehmens resultieren, abzüglich der Unternehmenssteuer, die auf die an Partner ausgeschütteten oder entnommenen Gewinne entfällt. Der Betrag der Steuerbefreiung wird als Prozentsatz der förderfähigen Kosten des Investitionsplans oder des Wertes neuer Maschinen und Ausrüstungen, die per Leasing erworben werden, berechnet. Der befreite Betrag wird als gleichwertige Rücklage angesetzt.
- Leasingzuschuss
Dies besteht darin, dass der Staat einen Teil der Leasingraten für den Erwerb neuer Maschinen und sonstiger Ausrüstungen übernimmt. Dieser wird als Prozentsatz des Anschaffungswerts der Ausrüstungen, die in den Raten enthalten sind, festgelegt. Der Leasingzuschuss darf sieben (7) Jahre nicht überschreiten.
- Subventionierung der Beschäftigungskosten
Dies besteht darin, dass der Staat die Lohnkosten für neue Arbeitsplätze deckt, die im Zusammenhang mit dem Investitionsplan entstehen und keine weitere staatliche Förderung erhalten.
- Risikokapitalfinanzierung über einen Beteiligungsfonds (für das „Neugründer“-Regime)
Insbesondere wird das Anreizinstrument der Risikokapitalfinanzierung über einen Beteiligungsfonds umgesetzt und nimmt gemäß Artikel 21 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) folgende Formen an:
a. Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital oder Investitionszuschüsse für die Bereitstellung von Risikokapitalfinanzierungen, direkt oder indirekt, an förderfähige Unternehmen.
b. Darlehen zur Bereitstellung von Risikokapitalfinanzierungen, direkt oder indirekt, an förderfähige Unternehmen.