Ziel

Die Maßnahme zielt auf die kontinuierliche Transformation von Industrieunternehmen ab, indem sie den besten Praktiken folgt, wie sie im Modell Industrie 4.0 vorgeschlagen werden. Die Grundlagen der Industrie 4.0 basieren auf einer Reihe von Technologien/technologischen Entwicklungen, Fertigungsausführungssystemen, Cloud-Technologien, Machine-to-Machine-Anwendungen und Hochleistungsrechnersystemen, die die industrielle Produktion und Fertigung drastisch verändern.

Wen betrifft es

Begünstigte sind bestehende und neue kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die in Griechenland im Bereich der Fertigung wirtschaftlich tätig sind.

Voraussetzungen

  1. Muss über die erforderliche Betriebsgenehmigung verfügen oder einen Antrag auf Ausstellung oder Erneuerung bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  2. Muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe über eine Einrichtung (Hauptsitz und/oder Niederlassung) in Griechenland verfügen.
  3. Muss in den förderfähigen Regionen tätig sein oder tätig werden, in den unterstützten Gebieten, wie sie in der Regionalen Beihilfenkarte definiert sind, und die Ausgaben in Griechenland tätigen.
  4. Muss ausschließlich in einer der folgenden Rechtsformen tätig sein (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Gesellschaft) sowie Einzelunternehmen.
  5. Darf kein in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechts sein, Punkt 18 von Artikel 2 der Verordnung.
  6. Darf sich nicht im Insolvenzverfahren, in Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
  7. Gegen das Unternehmen dürfen keine Beihilferückforderungsverfahren aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission anhängig sein, die eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt.
  8. Muss gewährleisten oder durch eine eidesstattliche Erklärung zusichern, dass es bis zum Abschluss der

Maßnahme/Investition die notwendigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.

  1. Darf nur einen Investitionsplan pro Steuernummer einreichen.
  2. Muss ausschließlich eine Region als Standort für die Durchführung der Maßnahmen erklären.
  3. Muss einen Investitionsplan mit Ausgaben einreichen, die nicht durch ein anderes Programm, das aus nationalen oder EU-Mitteln finanziert wird, gefördert wurden.
  4. Die wirtschaftliche Tätigkeit des eingereichten Investitionsplans muss in den im Kapitel I.1.5, „FÖRDERFÄHIGE BEREICHE“, aufgeführten Sektoren liegen.
  5. Muss nachweisen können, dass mindestens 25 % des erforderlichen privaten Beitrags für den vorgeschlagenen Investitionsplan vorhanden sind, was in jedem Fall keine staatliche Beihilfe darstellt.
  6. Das geplante Vorhaben muss den Anreizeffekt erfüllen, d.h. mit den Arbeiten des geförderten Projekts darf vor Einreichung des Antrags durch die Begünstigten im Rahmen dieses Aufrufs nicht begonnen worden sein.

Was das Programm fördert

Artikel 14 Ausgaben (Regionale Beihilfen)

Bau oder Modernisierung von Gebäuden.

Gestaltung der Außenanlagen, um den Anforderungen der Einheit gerecht zu werden.

Fahrzeuge für den Materialtransport innerhalb der Einheit.

Kauf, Transport und Installation neuer Ausrüstung, einschließlich Laborausrüstung.

Betriebsausstattung für die IT (Telekommunikationsanlagen, Computer, Peripheriegeräte, Sicherheitssysteme).

Baukosten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Immaterielle Vermögenswerte wie Software-Erwerb, Patent-Erwerb, Lizenzen zur Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum.

Artikel 18 Ausgaben (Beihilfen für Beratungsdienste)

Beratungsleistungen von externen Beratern.

Artikel 31 Ausgaben (Beihilfen für Schulungen)

Personalkosten der Ausbilder.

Betriebskosten für Ausbilder und Auszubildende, die direkt mit dem Schulungsprojekt verbunden sind.

Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Schulungsprojekt.

Personalkosten der Auszubildenden und allgemeine indirekte Kosten.

Beihilfe je nach Region

Die Beihilfeintensität variiert je nach Region, Unternehmensgröße und Art der Ausgaben.

Beihilfe je nach Region

Die Beihilfeintensität variiert je nach Region, Unternehmensgröße und Art der Ausgaben.

Regionen
Unternehmensgröße Ausgaben gemäß Artikel 14
Unternehmensgröße Ausgaben gemäß Artikel 14
Ausgaben nach Artikel 18 und 31
Regionen
Mittlere Unternehmen
Kleine und Kleinstunternehmen
Unabhängig von der Größe
Nördliche Ägäis
70%
75%
50%
Kreta
60%
70%
50%
Ostmakedonien-Thrakien
60%
70%
50%
Zentralmakedonien
60%
70%
50%
Epirus
60%
70%
50%
Thessalien
60%
70%
50%
Ionische Inseln
50%
60%
50%
Westgriechenland
60%
70%
50%
Mittelgriechenland
50%
60%
50%
Evrytania
50%
60%
50%
Peloponnes (Gemeinden Megalopolis, Gortynia, Tripolis, Oichalia)
60%
70%
50%
Peloponnes (Andere Gemeinden)
50%
60%
50%
Südliche Ägäis
50%
60%
50%
Ostattika/Westattika/Piräus & Inseln
35%
45%
50%
Westlicher Bezirk von Athen
25%
35%
50%

Maximale Prozentsätze der förderfähigen Ausgaben am subventionierten Budget

Kategorie der Ausgaben
Förderfähiger Prozentsatz des subventionierten Budgets
Maschinelle Ausrüstung
≤100
Gebäudekosten
≤20%
Spezielle Gebäudeinstallationen (die zur digitalen Transformation beitragen)
≤40%
Laborausrüstungskosten
≤30%
Kosten für Software und IT-Ausrüstung
≤ 20%
Beratungsdienste-Studien für die Anpassung an die Anforderungen der Industrie 4.0
≤10%
Schulung Anpassung der Belegschaft (Upskilling und Reskilling)
≤10%

Zeitplan

Beginn der Einreichungen
23/11/2022
Ende der Einreichungen
23/01/2023
Umsetzungsdauer
24 Monate

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

„Smart Manufacturing“ – Das neue Programm des GREECE 2.0-Plans

8. November 2022

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Ziel

Die Maßnahme zielt auf die kontinuierliche Transformation von Industrieunternehmen ab, indem sie den besten Praktiken folgt, wie sie im Modell Industrie 4.0 vorgeschlagen werden. Die Grundlagen der Industrie 4.0 basieren auf einer Reihe von Technologien/technologischen Entwicklungen, Fertigungsausführungssystemen, Cloud-Technologien, Machine-to-Machine-Anwendungen und Hochleistungsrechnersystemen, die die industrielle Produktion und Fertigung drastisch verändern.

Wen betrifft es

Begünstigte sind bestehende und neue kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen, die in Griechenland im Bereich der Fertigung wirtschaftlich tätig sind.

Voraussetzungen

  1. Muss über die erforderliche Betriebsgenehmigung verfügen oder einen Antrag auf Ausstellung oder Erneuerung bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  2. Muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe über eine Einrichtung (Hauptsitz und/oder Niederlassung) in Griechenland verfügen.
  3. Muss in den förderfähigen Regionen tätig sein oder tätig werden, in den unterstützten Gebieten, wie sie in der Regionalen Beihilfenkarte definiert sind, und die Ausgaben in Griechenland tätigen.
  4. Muss ausschließlich in einer der folgenden Rechtsformen tätig sein (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Gesellschaft) sowie Einzelunternehmen.
  5. Darf kein in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechts sein, Punkt 18 von Artikel 2 der Verordnung.
  6. Darf sich nicht im Insolvenzverfahren, in Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
  7. Gegen das Unternehmen dürfen keine Beihilferückforderungsverfahren aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission anhängig sein, die eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt.
  8. Muss gewährleisten oder durch eine eidesstattliche Erklärung zusichern, dass es bis zum Abschluss der

Maßnahme/Investition die notwendigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.

  1. Darf nur einen Investitionsplan pro Steuernummer einreichen.
  2. Muss ausschließlich eine Region als Standort für die Durchführung der Maßnahmen erklären.
  3. Muss einen Investitionsplan mit Ausgaben einreichen, die nicht durch ein anderes Programm, das aus nationalen oder EU-Mitteln finanziert wird, gefördert wurden.
  4. Die wirtschaftliche Tätigkeit des eingereichten Investitionsplans muss in den im Kapitel I.1.5, „FÖRDERFÄHIGE BEREICHE“, aufgeführten Sektoren liegen.
  5. Muss nachweisen können, dass mindestens 25 % des erforderlichen privaten Beitrags für den vorgeschlagenen Investitionsplan vorhanden sind, was in jedem Fall keine staatliche Beihilfe darstellt.
  6. Das geplante Vorhaben muss den Anreizeffekt erfüllen, d.h. mit den Arbeiten des geförderten Projekts darf vor Einreichung des Antrags durch die Begünstigten im Rahmen dieses Aufrufs nicht begonnen worden sein.

Was das Programm fördert

Artikel 14 Ausgaben (Regionale Beihilfen)

Bau oder Modernisierung von Gebäuden.

Gestaltung der Außenanlagen, um den Anforderungen der Einheit gerecht zu werden.

Fahrzeuge für den Materialtransport innerhalb der Einheit.

Kauf, Transport und Installation neuer Ausrüstung, einschließlich Laborausrüstung.

Betriebsausstattung für die IT (Telekommunikationsanlagen, Computer, Peripheriegeräte, Sicherheitssysteme).

Baukosten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Immaterielle Vermögenswerte wie Software-Erwerb, Patent-Erwerb, Lizenzen zur Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum.

Artikel 18 Ausgaben (Beihilfen für Beratungsdienste)

Beratungsleistungen von externen Beratern.

Artikel 31 Ausgaben (Beihilfen für Schulungen)

Personalkosten der Ausbilder.

Betriebskosten für Ausbilder und Auszubildende, die direkt mit dem Schulungsprojekt verbunden sind.

Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Schulungsprojekt.

Personalkosten der Auszubildenden und allgemeine indirekte Kosten.

Beihilfe je nach Region

Die Beihilfeintensität variiert je nach Region, Unternehmensgröße und Art der Ausgaben.

Beihilfe je nach Region

Die Beihilfeintensität variiert je nach Region, Unternehmensgröße und Art der Ausgaben.

Regionen
Unternehmensgröße Ausgaben gemäß Artikel 14
Unternehmensgröße Ausgaben gemäß Artikel 14
Ausgaben nach Artikel 18 und 31
Regionen
Mittlere Unternehmen
Kleine und Kleinstunternehmen
Unabhängig von der Größe
Nördliche Ägäis
70%
75%
50%
Kreta
60%
70%
50%
Ostmakedonien-Thrakien
60%
70%
50%
Zentralmakedonien
60%
70%
50%
Epirus
60%
70%
50%
Thessalien
60%
70%
50%
Ionische Inseln
50%
60%
50%
Westgriechenland
60%
70%
50%
Mittelgriechenland
50%
60%
50%
Evrytania
50%
60%
50%
Peloponnes (Gemeinden Megalopolis, Gortynia, Tripolis, Oichalia)
60%
70%
50%
Peloponnes (Andere Gemeinden)
50%
60%
50%
Südliche Ägäis
50%
60%
50%
Ostattika/Westattika/Piräus & Inseln
35%
45%
50%
Westlicher Bezirk von Athen
25%
35%
50%

Maximale Prozentsätze der förderfähigen Ausgaben am subventionierten Budget

Kategorie der Ausgaben
Förderfähiger Prozentsatz des subventionierten Budgets
Maschinelle Ausrüstung
≤100
Gebäudekosten
≤20%
Spezielle Gebäudeinstallationen (die zur digitalen Transformation beitragen)
≤40%
Laborausrüstungskosten
≤30%
Kosten für Software und IT-Ausrüstung
≤ 20%
Beratungsdienste-Studien für die Anpassung an die Anforderungen der Industrie 4.0
≤10%
Schulung Anpassung der Belegschaft (Upskilling und Reskilling)
≤10%

Zeitplan

Beginn der Einreichungen
23/11/2022
Ende der Einreichungen
23/01/2023
Umsetzungsdauer
24 Monate

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

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