Bis Ende des Jahres wird die Ausschreibung der Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" erwartet. Die Vorankündigung der Maßnahme wurde im September 2022 veröffentlicht, aber aufgrund ernsthafter Verzögerungen hat sich die Situation bis heute nicht geändert, da der Beginn des Programms ursprünglich für das vierte Quartal 2022 angesetzt war.

Ziel

Das Hauptziel der Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" besteht darin, Forschung und Innovation mit Unternehmertum zu verbinden und die Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Extraversion der Unternehmen auf internationalen Märkten zu stärken. Ziel ist es, den Übergang zu qualitativ hochwertigem innovativem Unternehmertum zu fördern und den inländischen Mehrwert zu erhöhen.

Diese Maßnahme richtet sich an Unternehmen, mit einem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie an Forschungsorganisationen. Die Vorschläge, die gefördert werden, betreffen Forschungs- und Innovationsprojekte.

  • Konkret sind die Ziele des Programms wie folgt:
  • Anreize für private Investitionen in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zu schaffen, mit einem Schwerpunkt auf KMU.
  • Wirtschaftliche Entwicklung, die auf Wissen und nachhaltiger Spezialisierung basiert.
  • Integration von neuem Wissen und Innovationen in bestehende sowie in neue Produkte, Dienstleistungen, Produktionssysteme und Wertschöpfungsketten.
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit griechischer Unternehmen und Stärkung des Exportprofils im Rahmen des internationalen Wettbewerbs.
  • Beschäftigung von hochqualifizierten und spezialisierten wissenschaftlichen Fachkräften (Brain Gain).
  • Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Maßnahme umfasst vier (4) Interventionen:

  1. Forschung und Entwicklung durch Unternehmen
  2. Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungsorganisationen

III. Nutzung von Forschungsergebnissen

  1. Exzellenz-Siegel für Unternehmen

Das Gesamtbudget für die Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" beträgt 300.000.000 €.

Berechtigte Antragsteller

Berechtigte Begünstigte der Maßnahme sind:

a) Unternehmen und "Andere Stellen, die als Unternehmen behandelt werden" und

b) Forschungsorganisationen und "Andere Stellen, die als Forschungsorganisationen behandelt werden".

Um an der Maßnahme teilzunehmen, müssen Unternehmen rechtlich gegründet sein und in Griechenland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig sein, entweder als juristische Personen (z.B. AG, GmbH, OEG, EEG, IKE, KoinSEp) oder als Einzelunternehmen. Problematische Unternehmen sowie Unternehmen, bei denen eine Rückforderungsentscheidung der EU aussteht, sind ausgeschlossen.

Konkret für jede der vier Interventionen:

  1. Forschung und Entwicklung durch Unternehmen

Diese Intervention richtet sich an bestehende Unternehmen unabhängig von ihrem Gründungsdatum. Berechtigte Begünstigte können entweder ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Gruppen von Unternehmen sein, bei denen mindestens eines ein KMU sein muss.

  1. Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungsorganisationen

Diese Intervention betrifft Partnerschaften bestehender Unternehmen, unabhängig von Größe und Gründungsdatum, mit Forschungsorganisationen, die hauptsächlich den Unternehmen zugutekommen.

In Partnerschaften von zwei, drei oder vier Partnern muss mindestens einer ein KMU sein. In Partnerschaften mit mehr als vier Partnern müssen zwei Unternehmen und mindestens eines ein KMU sein.

III. Nutzung von Forschungsergebnissen

Potenzielle Begünstigte in dieser Intervention sind bestehende einzelne kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

  1. Exzellenz-Siegel für Unternehmen

Potenzielle Begünstigte sind kleine und mittlere griechische Unternehmen, die das Exzellenz-Siegel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten haben.

Tätigkeitsbereiche

Die Forschungsprojekte, die in das Programm aufgenommen werden, konzentrieren sich auf die Bereiche der Nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung, die folgende sind:

  1. Materialien, Bau & Industrie
  2. Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft
  3. Agrar- und Lebensmittelkette
  4. Umwelt & Kreislaufwirtschaft
  5. Lebenswissenschaften, Gesundheit, Pharmazie
  6. Transport- und Logistikkette
  7. Nachhaltige Energie
  8. Digitale Technologien

Budget für Forschungsprojekte und förderfähige Ausgaben

Das maximale Budget für Forschungsprojekte wird durch die Intervention bestimmt, in die sie aufgenommen werden, und reicht von 800.000 € in Intervention I bis 2.000.000 € in Intervention III.

Für alle Interventionen müssen die förderfähigen Ausgaben in förderfähige Aktivitäten eingeordnet werden, die im Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, in der Fassung, in der sie geändert und in Kraft ist) beschrieben sind. Vorgeschlagene Projekte sind förderfähig, wenn sie sich auf industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Machbarkeitsstudien beziehen.

Bewertung von Forschungsprojekten

Die Bewertung der Forschungsprojekte erfolgt auf der Grundlage spezialisierter Kriterien für jede Intervention, die in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben werden, insbesondere in Bezug auf:

  1. Wissenschaftliche und technische Qualität (Exzellenz)
  2. Ergebnisse und Auswirkungen (Auswirkungen)
  3. Qualität und Effizienz der Umsetzung (Qualität und Effizienz der Umsetzung)

Die detaillierte Aufforderung zur Maßnahme, die bis Ende des Jahres angekündigt werden soll, wird die Bedingungen und Anforderungen für die Finanzierung sowie die Anfangs- und Enddaten für die Einreichung von Vorschlägen festlegen.

Forschung - Innovieren 2021-2027

4 Mai 2023

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Bis Ende des Jahres wird die Ausschreibung der Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" erwartet. Die Vorankündigung der Maßnahme wurde im September 2022 veröffentlicht, aber aufgrund ernsthafter Verzögerungen hat sich die Situation bis heute nicht geändert, da der Beginn des Programms ursprünglich für das vierte Quartal 2022 angesetzt war.

Ziel

Das Hauptziel der Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" besteht darin, Forschung und Innovation mit Unternehmertum zu verbinden und die Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Extraversion der Unternehmen auf internationalen Märkten zu stärken. Ziel ist es, den Übergang zu qualitativ hochwertigem innovativem Unternehmertum zu fördern und den inländischen Mehrwert zu erhöhen.

Diese Maßnahme richtet sich an Unternehmen, mit einem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie an Forschungsorganisationen. Die Vorschläge, die gefördert werden, betreffen Forschungs- und Innovationsprojekte.

  • Konkret sind die Ziele des Programms wie folgt:
  • Anreize für private Investitionen in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zu schaffen, mit einem Schwerpunkt auf KMU.
  • Wirtschaftliche Entwicklung, die auf Wissen und nachhaltiger Spezialisierung basiert.
  • Integration von neuem Wissen und Innovationen in bestehende sowie in neue Produkte, Dienstleistungen, Produktionssysteme und Wertschöpfungsketten.
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit griechischer Unternehmen und Stärkung des Exportprofils im Rahmen des internationalen Wettbewerbs.
  • Beschäftigung von hochqualifizierten und spezialisierten wissenschaftlichen Fachkräften (Brain Gain).
  • Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Maßnahme umfasst vier (4) Interventionen:

  1. Forschung und Entwicklung durch Unternehmen
  2. Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungsorganisationen

III. Nutzung von Forschungsergebnissen

  1. Exzellenz-Siegel für Unternehmen

Das Gesamtbudget für die Maßnahme "Forschung - Innovieren 2021-2027" beträgt 300.000.000 €.

Berechtigte Antragsteller

Berechtigte Begünstigte der Maßnahme sind:

a) Unternehmen und "Andere Stellen, die als Unternehmen behandelt werden" und

b) Forschungsorganisationen und "Andere Stellen, die als Forschungsorganisationen behandelt werden".

Um an der Maßnahme teilzunehmen, müssen Unternehmen rechtlich gegründet sein und in Griechenland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig sein, entweder als juristische Personen (z.B. AG, GmbH, OEG, EEG, IKE, KoinSEp) oder als Einzelunternehmen. Problematische Unternehmen sowie Unternehmen, bei denen eine Rückforderungsentscheidung der EU aussteht, sind ausgeschlossen.

Konkret für jede der vier Interventionen:

  1. Forschung und Entwicklung durch Unternehmen

Diese Intervention richtet sich an bestehende Unternehmen unabhängig von ihrem Gründungsdatum. Berechtigte Begünstigte können entweder ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Gruppen von Unternehmen sein, bei denen mindestens eines ein KMU sein muss.

  1. Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungsorganisationen

Diese Intervention betrifft Partnerschaften bestehender Unternehmen, unabhängig von Größe und Gründungsdatum, mit Forschungsorganisationen, die hauptsächlich den Unternehmen zugutekommen.

In Partnerschaften von zwei, drei oder vier Partnern muss mindestens einer ein KMU sein. In Partnerschaften mit mehr als vier Partnern müssen zwei Unternehmen und mindestens eines ein KMU sein.

III. Nutzung von Forschungsergebnissen

Potenzielle Begünstigte in dieser Intervention sind bestehende einzelne kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

  1. Exzellenz-Siegel für Unternehmen

Potenzielle Begünstigte sind kleine und mittlere griechische Unternehmen, die das Exzellenz-Siegel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten haben.

Tätigkeitsbereiche

Die Forschungsprojekte, die in das Programm aufgenommen werden, konzentrieren sich auf die Bereiche der Nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung, die folgende sind:

  1. Materialien, Bau & Industrie
  2. Tourismus, Kultur & Kreativwirtschaft
  3. Agrar- und Lebensmittelkette
  4. Umwelt & Kreislaufwirtschaft
  5. Lebenswissenschaften, Gesundheit, Pharmazie
  6. Transport- und Logistikkette
  7. Nachhaltige Energie
  8. Digitale Technologien

Budget für Forschungsprojekte und förderfähige Ausgaben

Das maximale Budget für Forschungsprojekte wird durch die Intervention bestimmt, in die sie aufgenommen werden, und reicht von 800.000 € in Intervention I bis 2.000.000 € in Intervention III.

Für alle Interventionen müssen die förderfähigen Ausgaben in förderfähige Aktivitäten eingeordnet werden, die im Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, in der Fassung, in der sie geändert und in Kraft ist) beschrieben sind. Vorgeschlagene Projekte sind förderfähig, wenn sie sich auf industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Machbarkeitsstudien beziehen.

Bewertung von Forschungsprojekten

Die Bewertung der Forschungsprojekte erfolgt auf der Grundlage spezialisierter Kriterien für jede Intervention, die in der detaillierten Aufforderung zur Maßnahme beschrieben werden, insbesondere in Bezug auf:

  1. Wissenschaftliche und technische Qualität (Exzellenz)
  2. Ergebnisse und Auswirkungen (Auswirkungen)
  3. Qualität und Effizienz der Umsetzung (Qualität und Effizienz der Umsetzung)

Die detaillierte Aufforderung zur Maßnahme, die bis Ende des Jahres angekündigt werden soll, wird die Bedingungen und Anforderungen für die Finanzierung sowie die Anfangs- und Enddaten für die Einreichung von Vorschlägen festlegen.

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