Die Maßnahme „Grüne Produktive Investition für KMU“ ist Teil der Initiative „Grüner Übergang für KMU“. Die Vorveröffentlichung der Maßnahme erfolgte vor einigen Tagen, und die Ausschreibung wird laut geplantem Zeitplan Anfang 2023 erwartet. Diese Initiative ist im Wesentlichen das zweite Programm im Rahmen des neuen ESIF 2021-2027.

Ziel der Aktion

Die Maßnahme „Grüne Produktive Investition für KMU“ zielt darauf ab, kleine Investitionsprojekte zu fördern, die sich auf die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien, die Aufwertung von Produkten oder/und Dienstleistungen und allgemein auf die Geschäftsaktivitäten konzentrieren. Sie fördert Maßnahmen, die moderne Technologien, Infrastrukturen und bewährte Praktiken in Bezug auf Energieverbesserung, Kreislaufwirtschaft und die Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.

Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen

Zulässige Begünstigte sind bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Investition muss ausschließlich in einer Region getätigt werden.
  • Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
  • Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen mindestens zwei (2) Vollzeitäquivalente (FTE) Beschäftigte im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags haben.
  • Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
  • Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
  • Die Bedingungen des EU-Verordnung 1407/2013 (De Minimis), auf der die Maßnahme basiert, erfüllen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:

Nr.
Kostenkategorie
Indikatives Höchstlimit
Art der Ausgaben
1
Gebäude, Anlagen und Umgebung
Bis zu 40%
2
Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
Bis zu 100% des geförderten Budgets Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben in Kategorie 2.
3
Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
Bis zu 50% des geförderten Budgets
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
4
Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
Bis zu 10% des geförderten Budgets
5
Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
Bis zu 5% des geförderten Budgets
6
Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
Bis zu 20.000 €
7
Teilnahme an Fachmessen
Bis zu 10% des geförderten Budgets
8
Technische Studien 8.1 Technische Studien, die unbedingt mit Ausgaben in den Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind 8.2 Überwachung des Investitionsplans (Beratungsdienstleistungen)
Bis zu 10% des geförderten Budgets bis zu 4% des geförderten Budgets.
9
Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
Bis zu 50.000 €
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
10
Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
Bis zu 45.000 €
Mit Nutzung der gemeinsamen Unterstützung (Artikel 25, EU-Verordnung 1060/)
11
Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsplans
(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))

Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Finanzierungsantrags festgelegt.

Beträge und Förderquoten

Das geförderte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 30.000 € und 200.000 € und darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einem der drei (oder weniger, wenn das Unternehmen nicht für drei Perioden verfügt) Geschäftsjahre des Jahres vor der Antragstellung erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Obergrenze von 200.000 €.

Die maximale Dauer für die Fertigstellung des physischen und finanziellen Teils des Investitionsprojekts beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Einbeziehungsbeschlusses.

Der Fördersatz beträgt 40% für alle Regionen des Landes, unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Fördersatz kann zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Investitionsplans um 10% erhöht werden, die in jeder Zertifizierungsphase des physischen und finanziellen Teils gewährt werden. Diese Erhöhung wird bestätigt, wenn „Green Transition“-Ausgaben (GREEN-Ausgaben) in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans bei der endgültigen Überprüfung getätigt und zertifiziert werden.

Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.

Die Fristen und Methoden zur Einreichung, die erforderlichen Unterlagen, die Verpflichtungen der Berechtigten sowie die anderen Umsetzungsvorschriften werden in der detaillierten Einladung zur Aktion beschrieben.

Sie finden die Vorveröffentlichung der Maßnahme hier.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

Grüne Produktive Investition für KMU: Erste Maßnahme des Programms „Grüner Übergang für KMU“ für kleine Investitionen

17 Januar 2023

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Die Maßnahme „Grüne Produktive Investition für KMU“ ist Teil der Initiative „Grüner Übergang für KMU“. Die Vorveröffentlichung der Maßnahme erfolgte vor einigen Tagen, und die Ausschreibung wird laut geplantem Zeitplan Anfang 2023 erwartet. Diese Initiative ist im Wesentlichen das zweite Programm im Rahmen des neuen ESIF 2021-2027.

Ziel der Aktion

Die Maßnahme „Grüne Produktive Investition für KMU“ zielt darauf ab, kleine Investitionsprojekte zu fördern, die sich auf die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien, die Aufwertung von Produkten oder/und Dienstleistungen und allgemein auf die Geschäftsaktivitäten konzentrieren. Sie fördert Maßnahmen, die moderne Technologien, Infrastrukturen und bewährte Praktiken in Bezug auf Energieverbesserung, Kreislaufwirtschaft und die Nutzung sauberer Energiequellen nutzen.

Berechtigte Antragsteller und grundlegende Anforderungen

Zulässige Begünstigte sind bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Investition muss ausschließlich in einer Region getätigt werden.
  • Sie müssen mindestens ein (1) vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen signifikant (Haupttätigkeitscode oder Tätigkeitscode mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) förderfähigen Tätigkeitscode gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags tätig sein.
  • Sie müssen die förderfähigen Tätigkeitscodes für die Investition gemäß der Einladung vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags haben.
  • Sie müssen mindestens zwei (2) Vollzeitäquivalente (FTE) Beschäftigte im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags haben.
  • Es dürfen vor der Einreichung des Förderantrags keine Arbeiten für den Investitionsplan begonnen worden sein.
  • Sie müssen ausschließlich als Unternehmen von handelsrechtlicher/commercial Art tätig sein.
  • Die Bedingungen des EU-Verordnung 1407/2013 (De Minimis), auf der die Maßnahme basiert, erfüllen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind wie folgt:

Nr.
Kostenkategorie
Indikatives Höchstlimit
Art der Ausgaben
1
Gebäude, Anlagen und Umgebung
Bis zu 40%
2
Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben) 2.1 Produktions- & Maschinenausrüstung 2.2 Sonstige Ausrüstung
Bis zu 100% des geförderten Budgets Sonstige Ausrüstung (2.2) bis zu 5% der gesamten geförderten Ausgaben in Kategorie 2.
3
Ausrüstung (GRÜN)* 3.1 Ausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung 3.2 Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft 3.3 Ausrüstung zur Energieerzeugung aus EE für den Eigenverbrauch
Bis zu 50% des geförderten Budgets
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
4
Produkt – Dienstleistungs – Prozesszertifizierung 4.1 Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten sowie optionalen Standards europäischer Länder oder Ländern außerhalb der EU 4.2 Zertifizierung von Dienstleistungen & Prozessen nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Standards. 4.3. Geistiges Eigentum – Patente – Technologietransfer
Bis zu 10% des geförderten Budgets
5
Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
Bis zu 5% des geförderten Budgets
6
Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
Bis zu 20.000 €
7
Teilnahme an Fachmessen
Bis zu 10% des geförderten Budgets
8
Technische Studien 8.1 Technische Studien, die unbedingt mit Ausgaben in den Kategorien 1, 2 und 3 verbunden sind 8.2 Überwachung des Investitionsplans (Beratungsdienstleistungen)
Bis zu 10% des geförderten Budgets bis zu 4% des geförderten Budgets.
9
Transportmittel (GRÜN)* Verpflichtend elektrisch
Bis zu 50.000 €
„Green Transition“-Ausgabe (GREEN)
10
Personalkosten neuer Mitarbeiter (neues Personal von 1 bis 3 VZÄ)
Bis zu 45.000 €
Mit Nutzung der gemeinsamen Unterstützung (Artikel 25, EU-Verordnung 1060/)
11
Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Ausgaben des Investitionsplans
(Artikel 54, Verordnung 1060/2021 mit der Nutzung gemeinsamer Unterstützung (Artikel 25 Verordnung 1060/2021))

Das Datum der Förderfähigkeit für Ausgaben wird als das Datum der Einreichung des Finanzierungsantrags festgelegt.

Beträge und Förderquoten

Das geförderte Budget für jedes Investitionsprojekt liegt zwischen 30.000 € und 200.000 € und darf das Doppelte des höchsten Umsatzes, der in einem der drei (oder weniger, wenn das Unternehmen nicht für drei Perioden verfügt) Geschäftsjahre des Jahres vor der Antragstellung erzielt wurde, nicht überschreiten, mit einer Obergrenze von 200.000 €.

Die maximale Dauer für die Fertigstellung des physischen und finanziellen Teils des Investitionsprojekts beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Einbeziehungsbeschlusses.

Der Fördersatz beträgt 40% für alle Regionen des Landes, unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Fördersatz kann zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Investitionsplans um 10% erhöht werden, die in jeder Zertifizierungsphase des physischen und finanziellen Teils gewährt werden. Diese Erhöhung wird bestätigt, wenn „Green Transition“-Ausgaben (GREEN-Ausgaben) in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsplans bei der endgültigen Überprüfung getätigt und zertifiziert werden.

Die Aktion wird voraussichtlich in Kürze ausgeschrieben und bleibt während des gesamten Programmzeitraums 2021-2027 für die Einreichung von Anträgen geöffnet.

Die Fristen und Methoden zur Einreichung, die erforderlichen Unterlagen, die Verpflichtungen der Berechtigten sowie die anderen Umsetzungsvorschriften werden in der detaillierten Einladung zur Aktion beschrieben.

Sie finden die Vorveröffentlichung der Maßnahme hier.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

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