Ziel der Aktion

Das Programm „Energie sparen – Wirtschaften“ zielt darauf ab, den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erweitern, um mindestens 25 % der jährlichen elektrischen und thermischen Bedürfnisse abzudecken.

Wer ist für das Programm berechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen im sekundären und tertiären Sektor, insbesondere in Bereichen wie Privatbüros, Handelsgebäude und Hotels. 

Voraussetzungen des Programms

  1. Das Unternehmen muss bis zum 31.12.2020 gegründet worden sein und einen für die Maßnahme geeigneten NACE-Code haben.
  2. Es muss vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags mindestens zwei (2) Geschäftszeiten von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Das Unternehmen muss in Griechenland tätig sein und den Standort/Standorte für die Durchführung der Maßnahmen ausschließlich nach Region angeben. Im Finanzierungsantrag wird die Region angegeben, in der das Investitionsvorhaben durchgeführt wird.
  4. Es muss den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens haben.
  5. Um legal zu arbeiten, mit der richtigen Lizenzierung Dokument.
  6. Es darf nur eine der folgenden Rechtsformen haben: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG), Einzelunternehmen, Sozialwirtschaftliches Unternehmen, Genossenschaft. Es muss eine einfache oder doppelte Buchführung führen.
  7. Es gibt keine willkürliche Konstruktion auf oder ist nicht installiert willkürliche Verwendung der Immobilie und wenn, wenn es ist genommen Pflege von.
  8. Zum Abschluss der Durchführung von Energie-audits, wie gezeigt, die von der vorgeschlagenen Energiespar-Projekte der Bericht über die Ergebnisse der Energie-Audits.
  9. Wenn der Antrag Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden umfasst und dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein Energieausweis (EPC) eines registrierten Energieprüfers erforderlich.
  10. Zu erreichen die mindestens der Mindest-Energie-Ziel,
  11. Pro Steuernummer (AFM) darf ein (1) Investitionsvorschlag im Rahmen dieser Maßnahme eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Gebäude in derselben Region in einem Antrag zu verbessern.
  12. Es darf sich nicht in Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
  13. Nicht anhängig gegen die Rückforderung staatlicher Beihilfen nach der Entscheidung der europäischen Kommission.
  14. Es muss zugesichert werden, dass die im Finanzierungsantrag enthaltenen Ausgaben nicht durch ein anderes nationales oder EU-finanziertes Programm gefördert wurden oder eingereicht werden.
  15. Ausschlussgründe nach Artikel 40 des Gesetzes 4488/2017 (A137/13.09.2017) dürfen nicht vorliegen.
  16. Das Unternehmen darf nicht als „in Schwierigkeiten befindlich“ eingestuft sein (gemäß den Bestimmungen für staatliche Beihilfen nach der Nummer 2014/C 249/01).
  17. Über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen zu verfügen oder eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters abzugeben, dass bis zum Abschluss des Vorschlags dafür gesorgt wird, dass Barrieren für den Zugang von Menschen mit Behinderungen dort minimiert werden, wo dies notwendig und erforderlich ist. Unter Infrastrukturen versteht man sowohl bauliche Einrichtungen als auch elektronische Anwendungen (z.B. Websites und andere elektronische Anwendungen wie elektronische Informations- oder Servicepunkte).
  18. Es muss Eigentum, Nutzungsrechte, Pacht oder das Nutzungsrecht für mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition am Grundstück vorweisen.
  19. Die geplanten Maßnahmen müssen den Anreizcharakter erfüllen, und es darf nicht vor Antragstellung mit den Arbeiten begonnen worden sein. Sowohl für das Gesamtprojekt als auch für die einzelnen Maßnahmen gelten die Kumulierungsregeln der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 651/2014.

Energieziel

Für jedes geförderte Projekt gelten folgende Mindestanforderungen an Energie- und Umweltziele:

  1. Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 35 %.
  2. Einsparung von Primärenergie um mindestens 35 %.
  3. Verbesserung der Energieklasse gemäß dem Energieausweis um mindestens drei (3) Klassen oder obligatorisch Klasse B bei umfassenden Renovierungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4122/2013.

Förderfähige Ausgaben

(a) Maßnahmen zur energetischen Sanierung

(b) Unterstützende Ausgaben (wie Kosten für die Erstellung, Einreichung und Überwachung des Antrags sowie die abschließende Überprüfung der Erreichung der Mindestenergieziele), die unter die De-minimis-Verordnung fallen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

– Geeignete Interventionen sind bezeichnend für die folgenden

Isolierung von Gebäudehüllen, Austausch von Fenstern, Installation von Sonnenschutzsystemen.

– Beleuchtungs-system innen und außen, Abwesenheit / Anwesenheit der Nutzer.

– Energie sparende Systeme für die Heizung von Räumen, wie Heizkessel Austausch Wärmepumpen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von terminal-Einheiten der neuen Energie-effiziente.

– Verfahren zur Einsparung von Energie in der Kälte-Räumen, wie Ersatz-Kühler der modernen Technik, Wärmepumpen oder Kältemaschinen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von terminal-Einheiten der neuen Energie-effiziente.

– Energiesparmaßnahmen in Belüftungssystemen, wie der Austausch von Klimaanlagen durch modernere Technologien mit Wärmerückgewinnung der Abluft, die Verstärkung der Wärmedämmung von Verteilungsnetzen und der Austausch von Lüftern durch neue, energieeffizientere Modelle, die durch elektronische Geräte (Wechselrichter) gesteuert werden.

– Verfahren zur Einsparung von Energie in Systemen mit heißem Wasser für den Einsatz als Ersatz des Kessels von Wärmepumpen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von Lagereinheiten neue Energie-effiziente.

– Installation von Systemen für erneuerbare Energien, wie Solarthermie, Photovoltaik, Energiespeichersysteme, kleine Windturbinen und geothermische Wärmepumpen.

– Installation von Automatisierungs-Systemen, die Steuerung und das management auf lokaler, sondern auf zentraler Ebene.

– Systeme zu verbessern power Qualität.

Unterstützende Dienstleistungen

Zu den förderfähigen unterstützenden Dienstleistungen gehören:

– Dienstleistungen von Energieberatern.

– Dienstleistungen zur Ausstellung von Energieausweisen (Anfangs- und Endprüfung).

– Entwicklung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

– Dienstleistungen zur Überwachung und Verwaltung durch Berater.

– Studien und Forschungen, die für die Umsetzung der Energieeinsparungsmaßnahmen erforderlich sind.

– Die förderfähigen subventionierten Ausgaben für Beratungs-/Unterstützungsarbeiten dürfen insgesamt sieben Prozent (7 %) des förderfähigen Gesamtbudgets des Investitionsplans nicht überschreiten, wobei die maximale Gesamtunterstützungsausgaben auf 30.000 € begrenzt sind.

Subventionsprozentsatz je Förderungsart und Ausgabentyp.

Unternehmenstyp/Ausgabentyp
Energieeinsparungskosten (EU-Verordnung 651/2014 (Artikel 38))
Unterstützende Ausgaben (De Minimis)
Mittlere Unternehmen
40%
40%
Kleine und sehr kleine
50%
40%

Budget pro Geschäftsplan

Branche/Budgetgrenzen
Mindestbudget
Höchstbudget
Handel und Dienstleistungen
100.000 €
Tourismus
50.000€
500.000€

Förderfähigkeitsbeginn der Ausgaben

Als Anfangsdatum für die Förderfähigkeit der Ausgaben festgelegt

– für die Ausgaben im Rahmen der Allgemeinen Verordnung Befreiung, das Datum der elektronischen Antragstellung auf dem Programm.

– die Kosten sind, unterliegen der Regulierung Deminimis, das Datum der vorab-Veröffentlichung des Programms.

– Ablaufdatum für die zuschussfähigkeit der Ausgaben der Vorschläge, die in der 30/06/25

Fristen für Abschluss und Einreichung

Als Ablaufdatum für die zuschussfähigkeit der Ausgaben der Vorschläge, die in der 30.06.2025. Den Abschluss der vorgeschlagenen Vorschläge werden gemacht, um die oben genannten Datum.

Zeitplan

Die Dauer der Durchführung eines jeden Vorschlags, darf nicht länger als achtzehn (18) Müssen Sie galten der überprüfung anfordern, um den ersten neun (9) Monate ab dem Datum der Annahme des Beschlusses Integration. Im entgegengesetzten Fall, als der Inhaber das budget in Höhe der Unterschreitung der 30% der subventionierten und budget.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.

Vorabveröffentlichung des Leitfadens für das Programm „Energie sparen – Wirtschaften“

ΙΩΝΙΚΗ Finance

3. November 2022

Ziel der Aktion

Das Programm „Energie sparen – Wirtschaften“ zielt darauf ab, den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erweitern, um mindestens 25 % der jährlichen elektrischen und thermischen Bedürfnisse abzudecken.

Wer ist für das Programm berechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen im sekundären und tertiären Sektor, insbesondere in Bereichen wie Privatbüros, Handelsgebäude und Hotels. 

Voraussetzungen des Programms

  1. Das Unternehmen muss bis zum 31.12.2020 gegründet worden sein und einen für die Maßnahme geeigneten NACE-Code haben.
  2. Es muss vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags mindestens zwei (2) Geschäftszeiten von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Das Unternehmen muss in Griechenland tätig sein und den Standort/Standorte für die Durchführung der Maßnahmen ausschließlich nach Region angeben. Im Finanzierungsantrag wird die Region angegeben, in der das Investitionsvorhaben durchgeführt wird.
  4. Es muss den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens haben.
  5. Um legal zu arbeiten, mit der richtigen Lizenzierung Dokument.
  6. Es darf nur eine der folgenden Rechtsformen haben: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG), Einzelunternehmen, Sozialwirtschaftliches Unternehmen, Genossenschaft. Es muss eine einfache oder doppelte Buchführung führen.
  7. Es gibt keine willkürliche Konstruktion auf oder ist nicht installiert willkürliche Verwendung der Immobilie und wenn, wenn es ist genommen Pflege von.
  8. Zum Abschluss der Durchführung von Energie-audits, wie gezeigt, die von der vorgeschlagenen Energiespar-Projekte der Bericht über die Ergebnisse der Energie-Audits.
  9. Wenn der Antrag Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden umfasst und dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein Energieausweis (EPC) eines registrierten Energieprüfers erforderlich.
  10. Zu erreichen die mindestens der Mindest-Energie-Ziel,
  11. Pro Steuernummer (AFM) darf ein (1) Investitionsvorschlag im Rahmen dieser Maßnahme eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Gebäude in derselben Region in einem Antrag zu verbessern.
  12. Es darf sich nicht in Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
  13. Nicht anhängig gegen die Rückforderung staatlicher Beihilfen nach der Entscheidung der europäischen Kommission.
  14. Es muss zugesichert werden, dass die im Finanzierungsantrag enthaltenen Ausgaben nicht durch ein anderes nationales oder EU-finanziertes Programm gefördert wurden oder eingereicht werden.
  15. Ausschlussgründe nach Artikel 40 des Gesetzes 4488/2017 (A137/13.09.2017) dürfen nicht vorliegen.
  16. Das Unternehmen darf nicht als „in Schwierigkeiten befindlich“ eingestuft sein (gemäß den Bestimmungen für staatliche Beihilfen nach der Nummer 2014/C 249/01).
  17. Über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen zu verfügen oder eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters abzugeben, dass bis zum Abschluss des Vorschlags dafür gesorgt wird, dass Barrieren für den Zugang von Menschen mit Behinderungen dort minimiert werden, wo dies notwendig und erforderlich ist. Unter Infrastrukturen versteht man sowohl bauliche Einrichtungen als auch elektronische Anwendungen (z.B. Websites und andere elektronische Anwendungen wie elektronische Informations- oder Servicepunkte).
  18. Es muss Eigentum, Nutzungsrechte, Pacht oder das Nutzungsrecht für mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition am Grundstück vorweisen.
  19. Die geplanten Maßnahmen müssen den Anreizcharakter erfüllen, und es darf nicht vor Antragstellung mit den Arbeiten begonnen worden sein. Sowohl für das Gesamtprojekt als auch für die einzelnen Maßnahmen gelten die Kumulierungsregeln der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 651/2014.

Energieziel

Für jedes geförderte Projekt gelten folgende Mindestanforderungen an Energie- und Umweltziele:

  1. Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 35 %.
  2. Einsparung von Primärenergie um mindestens 35 %.
  3. Verbesserung der Energieklasse gemäß dem Energieausweis um mindestens drei (3) Klassen oder obligatorisch Klasse B bei umfassenden Renovierungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4122/2013.

Förderfähige Ausgaben

(a) Maßnahmen zur energetischen Sanierung

(b) Unterstützende Ausgaben (wie Kosten für die Erstellung, Einreichung und Überwachung des Antrags sowie die abschließende Überprüfung der Erreichung der Mindestenergieziele), die unter die De-minimis-Verordnung fallen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

– Geeignete Interventionen sind bezeichnend für die folgenden

Isolierung von Gebäudehüllen, Austausch von Fenstern, Installation von Sonnenschutzsystemen.

– Beleuchtungs-system innen und außen, Abwesenheit / Anwesenheit der Nutzer.

– Energie sparende Systeme für die Heizung von Räumen, wie Heizkessel Austausch Wärmepumpen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von terminal-Einheiten der neuen Energie-effiziente.

– Verfahren zur Einsparung von Energie in der Kälte-Räumen, wie Ersatz-Kühler der modernen Technik, Wärmepumpen oder Kältemaschinen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von terminal-Einheiten der neuen Energie-effiziente.

– Energiesparmaßnahmen in Belüftungssystemen, wie der Austausch von Klimaanlagen durch modernere Technologien mit Wärmerückgewinnung der Abluft, die Verstärkung der Wärmedämmung von Verteilungsnetzen und der Austausch von Lüftern durch neue, energieeffizientere Modelle, die durch elektronische Geräte (Wechselrichter) gesteuert werden.

– Verfahren zur Einsparung von Energie in Systemen mit heißem Wasser für den Einsatz als Ersatz des Kessels von Wärmepumpen, Verbesserung der thermischen Verteilung Netzwerke, den Austausch von Lagereinheiten neue Energie-effiziente.

– Installation von Systemen für erneuerbare Energien, wie Solarthermie, Photovoltaik, Energiespeichersysteme, kleine Windturbinen und geothermische Wärmepumpen.

– Installation von Automatisierungs-Systemen, die Steuerung und das management auf lokaler, sondern auf zentraler Ebene.

– Systeme zu verbessern power Qualität.

Unterstützende Dienstleistungen

Zu den förderfähigen unterstützenden Dienstleistungen gehören:

– Dienstleistungen von Energieberatern.

– Dienstleistungen zur Ausstellung von Energieausweisen (Anfangs- und Endprüfung).

– Entwicklung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

– Dienstleistungen zur Überwachung und Verwaltung durch Berater.

– Studien und Forschungen, die für die Umsetzung der Energieeinsparungsmaßnahmen erforderlich sind.

– Die förderfähigen subventionierten Ausgaben für Beratungs-/Unterstützungsarbeiten dürfen insgesamt sieben Prozent (7 %) des förderfähigen Gesamtbudgets des Investitionsplans nicht überschreiten, wobei die maximale Gesamtunterstützungsausgaben auf 30.000 € begrenzt sind.

Subventionsprozentsatz je Förderungsart und Ausgabentyp.

Unternehmenstyp/Ausgabentyp
Energieeinsparungskosten (EU-Verordnung 651/2014 (Artikel 38))
Unterstützende Ausgaben (De Minimis)
Mittlere Unternehmen
40%
40%
Kleine und sehr kleine
50%
40%

Budget pro Geschäftsplan

Branche/Budgetgrenzen
Mindestbudget
Höchstbudget
Handel und Dienstleistungen
100.000 €
Tourismus
50.000€
500.000€

Förderfähigkeitsbeginn der Ausgaben

Als Anfangsdatum für die Förderfähigkeit der Ausgaben festgelegt

– für die Ausgaben im Rahmen der Allgemeinen Verordnung Befreiung, das Datum der elektronischen Antragstellung auf dem Programm.

– die Kosten sind, unterliegen der Regulierung Deminimis, das Datum der vorab-Veröffentlichung des Programms.

– Ablaufdatum für die zuschussfähigkeit der Ausgaben der Vorschläge, die in der 30/06/25

Fristen für Abschluss und Einreichung

Als Ablaufdatum für die zuschussfähigkeit der Ausgaben der Vorschläge, die in der 30.06.2025. Den Abschluss der vorgeschlagenen Vorschläge werden gemacht, um die oben genannten Datum.

Zeitplan

Die Dauer der Durchführung eines jeden Vorschlags, darf nicht länger als achtzehn (18) Müssen Sie galten der überprüfung anfordern, um den ersten neun (9) Monate ab dem Datum der Annahme des Beschlusses Integration. Im entgegengesetzten Fall, als der Inhaber das budget in Höhe der Unterschreitung der 30% der subventionierten und budget.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren.

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