Am 07.03.2023 wurde das Aktionspaket „Grüne Transition für KMU“ mit einem Budget von 700.000.000 € bekanntgegeben. Dieses lang erwartete Programm hat als Hauptziel, Investitionsprojekte zu fördern, die darauf abzielen, moderne Technologien zu nutzen und zu entwickeln, die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verbessern und allgemein ihre Aktivitäten zu optimieren, indem es Maßnahmen fördert, die moderne Technologien, Infrastruktur und Best Practices in den Bereichen energetische Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (z. B. die Nutzung von Erneuerbaren-Energien-Systemen) einbeziehen. Die Einreichungen beginnen am 22.03.2023.

Das Aktionspaket gliedert sich in zwei Aktionen:

Aktion 1 – Grüner Übergang von KMU

Berechtigte Empfänger dieser Aktion sind bestehende sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die unter anderem vor dem elektronischen Einreichungsdatum des Förderantrags folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Mindestens ein (1) abgeschlossenen Geschäftsjahr haben.,
  • Die berechtigten NACE-Codes für Investitionen besitzen.,
  • . Wesentlich tätig sein (Haupttätigkeitscode oder Code mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) berechtigten Tätigkeitscode.
  • Mindestens drei (3) VZÄ (Vollzeitäquivalente) in abhängiger Beschäftigung im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags haben.
  • Zudem dürfen keine Arbeiten am Investitionsprojekt vor der Einreichung des Förderantrags begonnen werden.

Das Budget für Investitionsprojekte liegt zwischen 200.001€ bis 1.000.000€.

Förderquote: 40%

Der Zuschussprozentsatz kann um 10% erhöht werden, sofern „Grüne Transition“-Ausgaben in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsprojekts im Rahmen der endgültigen Überprüfung nachgewiesen und zertifiziert werden.

Die maximale Dauer zur Vollendung der physischen und finanziellen Ziele beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem:

  • Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
  • Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben)
  • Ausrüstung (GREEN)
  • Zertifizierung von Produkten – Dienstleistungen – Prozessen
  • Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
  • Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
  • Teilnahme an Fachmessen
  • Technische Studien und Beratungsdienste
  • Transportmittel (GREEN) – Pflicht-Elektrofahrzeuge
  • Lohnkosten neuer Mitarbeiter – (neue Mitarbeiter von 1 bis 3 VZÄ)
  • Indirekte Kosten

Aktion 2 – Grüne Produktionsinvestition für KMU

Berechtigte Empfänger dieser Aktion sind bestehende sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die unter anderem vor dem elektronischen Einreichungsdatum des Förderantrags die folgenden grundlegenden Bedingungen erfüllen müssen:

  • Mindestens ein (1) abgeschlossenes Geschäftsjahr haben,
  • Die berechtigten NACE-Codes für Investitionen besitzen,
  • . Wesentlich tätig sein (Haupttätigkeitscode oder Code mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) berechtigten Tätigkeitscode.
  • Mindestens zwei (2) VZÄ in abhängiger Beschäftigung im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags haben.

Das Datum, ab dem die Ausgaben förderfähig sind, wird als das Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags festgelegt.

Das Budget für Investitionsprojekte liegt zwischen 30.000€ bis 200.000€

Förderquote: 40%

Der Zuschussprozentsatz kann um 10% erhöht werden, sofern „Grüne Transition“-Ausgaben in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsprojekts im Rahmen der endgültigen Überprüfung nachgewiesen und zertifiziert werden.

Die maximale Dauer zur Vollendung der physischen und finanziellen Ziele beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem:

  • Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
  • Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben)
  • Ausrüstung (GREEN)
  • Zertifizierung von Produkten – Dienstleistungen – Prozessen
  • Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
  • Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
  • Teilnahme an Fachmessen
  • Technische Studien und Beratungsdienste
  • Transportmittel (GREEN) – Pflicht-Elektrofahrzeuge
  • Lohnkosten neuer Mitarbeiter – (neue Mitarbeiter von 1 bis 3 VZÄ)
  • Indirekte Kosten

Die Aktionen bleiben bis zur Ausschöpfung des Budgets für jede regionale Kategorie geöffnet.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

Bekanntmachung des Aktionspakets „Grüne Transition für KMU“

8. März 2023

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Am 07.03.2023 wurde das Aktionspaket „Grüne Transition für KMU“ mit einem Budget von 700.000.000 € bekanntgegeben. Dieses lang erwartete Programm hat als Hauptziel, Investitionsprojekte zu fördern, die darauf abzielen, moderne Technologien zu nutzen und zu entwickeln, die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verbessern und allgemein ihre Aktivitäten zu optimieren, indem es Maßnahmen fördert, die moderne Technologien, Infrastruktur und Best Practices in den Bereichen energetische Aufwertung, Kreislaufwirtschaft und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (z. B. die Nutzung von Erneuerbaren-Energien-Systemen) einbeziehen. Die Einreichungen beginnen am 22.03.2023.

Das Aktionspaket gliedert sich in zwei Aktionen:

Aktion 1 – Grüner Übergang von KMU

Berechtigte Empfänger dieser Aktion sind bestehende sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die unter anderem vor dem elektronischen Einreichungsdatum des Förderantrags folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Mindestens ein (1) abgeschlossenen Geschäftsjahr haben.,
  • Die berechtigten NACE-Codes für Investitionen besitzen.,
  • . Wesentlich tätig sein (Haupttätigkeitscode oder Code mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) berechtigten Tätigkeitscode.
  • Mindestens drei (3) VZÄ (Vollzeitäquivalente) in abhängiger Beschäftigung im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags haben.
  • Zudem dürfen keine Arbeiten am Investitionsprojekt vor der Einreichung des Förderantrags begonnen werden.

Das Budget für Investitionsprojekte liegt zwischen 200.001€ bis 1.000.000€.

Förderquote: 40%

Der Zuschussprozentsatz kann um 10% erhöht werden, sofern „Grüne Transition“-Ausgaben in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsprojekts im Rahmen der endgültigen Überprüfung nachgewiesen und zertifiziert werden.

Die maximale Dauer zur Vollendung der physischen und finanziellen Ziele beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem:

  • Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
  • Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben)
  • Ausrüstung (GREEN)
  • Zertifizierung von Produkten – Dienstleistungen – Prozessen
  • Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
  • Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
  • Teilnahme an Fachmessen
  • Technische Studien und Beratungsdienste
  • Transportmittel (GREEN) – Pflicht-Elektrofahrzeuge
  • Lohnkosten neuer Mitarbeiter – (neue Mitarbeiter von 1 bis 3 VZÄ)
  • Indirekte Kosten

Aktion 2 – Grüne Produktionsinvestition für KMU

Berechtigte Empfänger dieser Aktion sind bestehende sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die unter anderem vor dem elektronischen Einreichungsdatum des Förderantrags die folgenden grundlegenden Bedingungen erfüllen müssen:

  • Mindestens ein (1) abgeschlossenes Geschäftsjahr haben,
  • Die berechtigten NACE-Codes für Investitionen besitzen,
  • . Wesentlich tätig sein (Haupttätigkeitscode oder Code mit den höchsten Einnahmen) in einem (1) berechtigten Tätigkeitscode.
  • Mindestens zwei (2) VZÄ in abhängiger Beschäftigung im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags haben.

Das Datum, ab dem die Ausgaben förderfähig sind, wird als das Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags festgelegt.

Das Budget für Investitionsprojekte liegt zwischen 30.000€ bis 200.000€

Förderquote: 40%

Der Zuschussprozentsatz kann um 10% erhöht werden, sofern „Grüne Transition“-Ausgaben in Höhe von mindestens 20% des gesamten förderfähigen Budgets des Investitionsprojekts im Rahmen der endgültigen Überprüfung nachgewiesen und zertifiziert werden.

Die maximale Dauer zur Vollendung der physischen und finanziellen Ziele beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem:

  • Gebäude, Anlagen und Außenanlagen
  • Maschinen – Ausrüstung (konventionelle Ausgaben)
  • Ausrüstung (GREEN)
  • Zertifizierung von Produkten – Dienstleistungen – Prozessen
  • Design-Dienstleistungen für Verpackung – Etikettierung – Branding
  • Ausgaben für Werbung und Internationalisierung
  • Teilnahme an Fachmessen
  • Technische Studien und Beratungsdienste
  • Transportmittel (GREEN) – Pflicht-Elektrofahrzeuge
  • Lohnkosten neuer Mitarbeiter – (neue Mitarbeiter von 1 bis 3 VZÄ)
  • Indirekte Kosten

Die Aktionen bleiben bis zur Ausschöpfung des Budgets für jede regionale Kategorie geöffnet.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, einen telefonischen Termin anzufordern, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, und ein spezialisierter Ökonom unseres Unternehmens wird Sie kontaktieren. 

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