Es wurden zwei Änderungen der Maßnahmenaufrufe veröffentlicht, in denen der Abschlusszeitpunkt des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands für die Maßnahmen „Grundlegende digitale Transformation von KMU“ und „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“ klargestellt wird. Außerdem wurde eine Änderung veröffentlicht, die sich auf die Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019 in den Maßnahmen der staatlichen Förderungen für Unternehmensgründungen von KMU bezieht.
Zweite Änderung der Maßnahme „Grundlegende digitale Transformation von KMU“
In Bezug auf den Aufruf der Maßnahme „Grundlegende digitale Transformation von KMU“ des Programms Wettbewerbsfähigkeit 2021-2027, wurde die zweite Änderung veröffentlicht. Laut dieser beträgt die maximale Frist für den Abschluss des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands des Investitionsprojekts neun Monate ab dem Datum der Genehmigung der Bewertungsergebnisse.
Sechzehnte Änderung der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“
Bezüglich des Aufrufs der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“, wurde die sechzehnte Änderung veröffentlicht. In dieser wird der 30.11.23 als Frist für den Abschluss des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands der Investitionen festgelegt, die vor dem 10.04.2019 in die Maßnahme aufgenommen wurden. Für die anderen geförderten Investitionen, die nach dem 10.04.2019 erfolgt sind, beträgt die entsprechende Frist für den Abschluss den 31.12.23.
Änderung der Maßnahmen staatlicher Förderungen für Unternehmensgründungen von KMU bezüglich der Umsetzung von Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019
Eine Änderung der Maßnahmen wurde veröffentlicht im Rahmen des OPWUI (Operatives Programm für Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation) bezüglich der Umsetzung von Unternehmensumwandlungen. Laut dieser sind Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019 (Fusion, Spaltung, Umwandlung) unter den folgenden kumulativen Bedingungen erlaubt:
a. Die formalen Teilnahmebedingungen werden nicht verändert.
b. Es wird sichergestellt, dass die Absicht zur Fertigstellung der Investition durch den neuen Träger gegeben ist.
c. Der neue Träger tritt in alle Rechte, Pflichten und rechtlichen Beziehungen des alten Trägers ein oder, im Falle einer Abspaltung eines Bereichs, mindestens in Bezug auf die aus der Genehmigungsentscheidung und dem Aufruf der Maßnahme abgeleiteten Rechte.
d. Es wird überprüft, ob die Ansammlung der Förderung mit anderen möglichen Förderungen der beteiligten Unternehmen erfolgt, um alle rechtlichen Bedingungen für das Investitionsprojekt zu erfüllen.
e. Die ursprünglichen Ziele der Investition werden weiterhin erfüllt und der abgeschlossene Charakter bleibt erhalten.
Jede Unternehmensumwandlung wird im Rahmen eines Änderungs- oder Kontrollantrags gegenüber der Zwischenbehörde geprüft.
Die Maßnahmen, die geändert wurden, sind die folgenden:
– Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe
– Werkzeugkasten für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und sehr kleinen Unternehmen
– Werkzeugkasten für Unternehmertum: Handel, Gastronomie, Bildung
– Digitaler Schritt
– Digitaler Sprung
– Qualitätsmodernisierung
Letzte Änderungen der Maßnahmen
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Es wurden zwei Änderungen der Maßnahmenaufrufe veröffentlicht, in denen der Abschlusszeitpunkt des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands für die Maßnahmen „Grundlegende digitale Transformation von KMU“ und „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“ klargestellt wird. Außerdem wurde eine Änderung veröffentlicht, die sich auf die Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019 in den Maßnahmen der staatlichen Förderungen für Unternehmensgründungen von KMU bezieht.
Zweite Änderung der Maßnahme „Grundlegende digitale Transformation von KMU“
In Bezug auf den Aufruf der Maßnahme „Grundlegende digitale Transformation von KMU“ des Programms Wettbewerbsfähigkeit 2021-2027, wurde die zweite Änderung veröffentlicht. Laut dieser beträgt die maximale Frist für den Abschluss des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands des Investitionsprojekts neun Monate ab dem Datum der Genehmigung der Bewertungsergebnisse.
Sechzehnte Änderung der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“
Bezüglich des Aufrufs der Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe“, wurde die sechzehnte Änderung veröffentlicht. In dieser wird der 30.11.23 als Frist für den Abschluss des physischen und wirtschaftlichen Gegenstands der Investitionen festgelegt, die vor dem 10.04.2019 in die Maßnahme aufgenommen wurden. Für die anderen geförderten Investitionen, die nach dem 10.04.2019 erfolgt sind, beträgt die entsprechende Frist für den Abschluss den 31.12.23.
Änderung der Maßnahmen staatlicher Förderungen für Unternehmensgründungen von KMU bezüglich der Umsetzung von Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019
Eine Änderung der Maßnahmen wurde veröffentlicht im Rahmen des OPWUI (Operatives Programm für Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation) bezüglich der Umsetzung von Unternehmensumwandlungen. Laut dieser sind Unternehmensumwandlungen gemäß dem Gesetz 4601/2019 (Fusion, Spaltung, Umwandlung) unter den folgenden kumulativen Bedingungen erlaubt:
a. Die formalen Teilnahmebedingungen werden nicht verändert.
b. Es wird sichergestellt, dass die Absicht zur Fertigstellung der Investition durch den neuen Träger gegeben ist.
c. Der neue Träger tritt in alle Rechte, Pflichten und rechtlichen Beziehungen des alten Trägers ein oder, im Falle einer Abspaltung eines Bereichs, mindestens in Bezug auf die aus der Genehmigungsentscheidung und dem Aufruf der Maßnahme abgeleiteten Rechte.
d. Es wird überprüft, ob die Ansammlung der Förderung mit anderen möglichen Förderungen der beteiligten Unternehmen erfolgt, um alle rechtlichen Bedingungen für das Investitionsprojekt zu erfüllen.
e. Die ursprünglichen Ziele der Investition werden weiterhin erfüllt und der abgeschlossene Charakter bleibt erhalten.
Jede Unternehmensumwandlung wird im Rahmen eines Änderungs- oder Kontrollantrags gegenüber der Zwischenbehörde geprüft.
Die Maßnahmen, die geändert wurden, sind die folgenden:
– Förderung der Gründung und des Betriebs neuer touristischer Kleinst- und Mittelbetriebe
– Werkzeugkasten für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und sehr kleinen Unternehmen
– Werkzeugkasten für Unternehmertum: Handel, Gastronomie, Bildung
– Digitaler Schritt
– Digitaler Sprung
– Qualitätsmodernisierung