Es sollte als eine Frage der Zeit betrachtet werden, dass die Ausschreibung der Maßnahme „Einsparen - Versuchen“ vor dem Ende des Jahres erwartet wird, nach vielen Verzögerungen. Erinnern wir daran, dass die Vorabveröffentlichung der Maßnahme im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Das Programm wird Investitionen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden und zur Beschaffung von energieeinsparenden Geräten fördern. Die Maßnahme ist Teil der Politiken und Maßnahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans (Nationale Energie- und Klimastrategie), der detailliert den Aktionsplan zur Erreichung spezifischer Energie- und Klimaziele bis 2030 festlegt.
Ziel
Für jedes Projekt, das im Rahmen des Programms eingereicht und gefördert wird, sind die minimalen energie- und umwelttechnischen Ziele wie folgt festgelegt:
- Reduzierung der Emission von Schadstoffen (CO2) um mindestens 35 %.
- Primärenergieeinsparung von mindestens 35 %.
- Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß dem Energieausweis um mindestens drei (3) Energieklassen im Vergleich zur bestehenden Einstufung (oder obligatorisch Klasse B, wenn es sich um eine grundlegende Renovierung handelt), sofern es sich um die Aufwertung von Gebäudeinfrastrukturen handelt, die unter die Bestimmungen des Gesetzes 4122/2013 fallen.
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme eines Unternehmens an der Maßnahme sind zusammengefasst wie folgt:
- Das Unternehmen muss bis zum 31.12.2020 gegründet worden sein und einen für die Maßnahme geeigneten NACE-Code haben.
- Es muss vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags mindestens zwei (2) Geschäftszeiten von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
- Es muss in Griechenland tätig sein und erklären, dass es für die Umsetzung der Aktivitäten dieser Maßnahme ausschließlich eine Region wählt.
- Es muss den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens haben.
- Es muss rechtmäßig tätig sein und die entsprechende Genehmigung gemäß der geltenden Gesetzgebung und der ausgeübten Tätigkeit besitzen.
- Es muss ausschließlich in einer der folgenden Formen tätig sein: Unternehmens- / Handelsunternehmen: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E. (Eingetragene Unternehmergesellschaft), Einzelunternehmen, Sozialkooperative gemäß Gesetz 4019/2011 in der geltenden Fassung, Genossenschaft, und einfache oder doppelte Buchführung führen.
- Es muss die Durchführung eines Energieaudits abgeschlossen haben, wie im Artikel 10 des Gesetzes 4342/2015 und in der relevanten Ministerialverordnung 178679/04.07.2017 festgelegt, und die vorgeschlagenen Energiesparprojekte müssen aus den Ergebnissen des Energieaudits hervorgehen, wie in der oben genannten Ministerialverordnung definiert.
- Es muss mindestens das minimale Energieziel erreichen.
- Es muss einen (1) einzigartigen Investitionsvorschlag pro Steuernummer einreichen.
- Es darf sich nicht in Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
- Es darf keine ausstehende Rückforderung staatlicher Beihilfen aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission geben, in dem eine Beihilfe als illegal und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird.
- Es darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Förderfähige Aktivitäten – Mögliche Anspruchsberechtigte
Im Rahmen der Maßnahme werden bestehende mittelgroße, kleine und sehr kleine Unternehmen gefördert.
Für die Maßnahme sind alle Unternehmen der Branchen
- Handel
- Dienstleistungen
- Tourismus
Budget für Investitionsprojekte
Im Rahmen des Programms:
-Für die Sektoren Handel und Dienstleistungen werden Projekte mit einem Gesamtbudget für die Investition (gefördertes Budget) von bis zu 100.000 € unterstützt.
Für die Tourismusbranche werden Projekte mit einem Gesamtbudget für die Investition (gefördertes Budget) von 50.000 € bis 500.000 € unterstützt. Die Kapazität der Einheit sollte bis zu einhundert (100) Betten betragen.
Die oben genannten Obergrenzen beinhalten nicht die Mehrwertsteuer, die keine förderfähige Ausgabe ist.
Die Förderquoten betragen 40 % für mittelgroße Unternehmen und 50 % für kleine und sehr kleine Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben unterteilen sich in Ausgaben für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und andere unterstützende Ausgaben, die notwendig sind für die Vorbereitung, Einreichung und Überwachung des Antrags sowie die abschließende Kontrolle zur Erreichung der minimalen Energieziele.
a. Maßnahmen zur energetischen Aufwertung
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem die folgenden:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle wie Dämmung von opaken Bauteilen, Austausch transparenter Bauelemente, Installation von Beschattungssystemen.
- Maßnahmen zur energetischen Aufwertung des Beleuchtungssystems, innen und außen, wie den Austausch von Beleuchtungskörpern durch neue LED-Technologie, Installation von Automatisierung zur Kopplung von künstlichem mit natürlichem Licht, Installation von Automatisierung zur Verbrauchsreduzierung bei Abwesenheit/Anwesenheit von Nutzern.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Heizsystemen wie den Austausch von Kesseln durch Wärmepumpen, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Endgeräten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Kühlsystemen wie den Austausch von Kühlgeräten durch moderne Wärmepumpen oder Kühler, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Endgeräten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Lüftungssystemen wie den Austausch von K.K.M. durch moderne Technologie mit Rückgewinnung der Energie aus der Abluft, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Ventilatoren durch neue, energieeffizientere Geräte, die durch elektronische Steuerungen (Inverter) geregelt werden.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Warmwasseranlagensystemen, wie den Austausch von Kesseln durch Wärmepumpen, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Speichereinheiten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Installation von Systemen erneuerbarer Energiequellen, wie solarthermischen Systemen, Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen, kleinen Windkraftanlagen und geothermischen Wärmepumpen, einschließlich Erdwärmesonden.
- Installation von Automatisierungssystemen zur Steuerung und Verwaltung auf lokaler und zentraler Ebene.
- Systeme zur Verbesserung der Leistungsqualität.
b. Andere unterstützende Dienstleistungen
Im Rahmen der Maßnahme ist die Finanzierung der folgenden unterstützenden Dienstleistungen möglich:
- Dienstleistungen eines Energieauditors, wie im Gesetz 4342/2015 und der relevanten Ministerialverordnung 178679/04.07.2017 definiert.
- Dienstleistungen eines Energieinspektors, wie im Gesetz 4122/2013 und der relevanten Ministerialverordnung 178581/30-06-2017 für die Ausstellung von Energieausweisen (ursprünglich und endgültig) für Gebäude, die unter die Vorschriften des Gesetzes zur Energieeffizienz von Gebäuden (KENAK) fallen.
- Entwicklung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001.
- Beratungsdienste zur Überwachung und Verwaltung.
- Erstellung von Studien und Untersuchungen aller Art, die zur Umsetzung der Ergebnisse des Energieaudits notwendig sind und die Ziele der Maßnahme betreffen.
Wie oben erwähnt, wird die Ausschreibung der Maßnahme in der nächsten Zeit erwartet. In der Ausschreibung werden die Fristen, die Einreichungsmethoden, die Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme sowie die förderfähigen Ausgaben und etwaige Beschränkungen, die diese betreffen, detailliert festgelegt.
Grundlegende Voraussetzungen für die Teilnahme am erwarteten Programm „Einsparen - Versuchen“
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Es sollte als eine Frage der Zeit betrachtet werden, dass die Ausschreibung der Maßnahme „Einsparen - Versuchen“ vor dem Ende des Jahres erwartet wird, nach vielen Verzögerungen. Erinnern wir daran, dass die Vorabveröffentlichung der Maßnahme im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Das Programm wird Investitionen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden und zur Beschaffung von energieeinsparenden Geräten fördern. Die Maßnahme ist Teil der Politiken und Maßnahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans (Nationale Energie- und Klimastrategie), der detailliert den Aktionsplan zur Erreichung spezifischer Energie- und Klimaziele bis 2030 festlegt.
Ziel
Für jedes Projekt, das im Rahmen des Programms eingereicht und gefördert wird, sind die minimalen energie- und umwelttechnischen Ziele wie folgt festgelegt:
- Reduzierung der Emission von Schadstoffen (CO2) um mindestens 35 %.
- Primärenergieeinsparung von mindestens 35 %.
- Verbesserung der Energieeffizienzklasse gemäß dem Energieausweis um mindestens drei (3) Energieklassen im Vergleich zur bestehenden Einstufung (oder obligatorisch Klasse B, wenn es sich um eine grundlegende Renovierung handelt), sofern es sich um die Aufwertung von Gebäudeinfrastrukturen handelt, die unter die Bestimmungen des Gesetzes 4122/2013 fallen.
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme eines Unternehmens an der Maßnahme sind zusammengefasst wie folgt:
- Das Unternehmen muss bis zum 31.12.2020 gegründet worden sein und einen für die Maßnahme geeigneten NACE-Code haben.
- Es muss vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Finanzierungsantrags mindestens zwei (2) Geschäftszeiten von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
- Es muss in Griechenland tätig sein und erklären, dass es für die Umsetzung der Aktivitäten dieser Maßnahme ausschließlich eine Region wählt.
- Es muss den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens haben.
- Es muss rechtmäßig tätig sein und die entsprechende Genehmigung gemäß der geltenden Gesetzgebung und der ausgeübten Tätigkeit besitzen.
- Es muss ausschließlich in einer der folgenden Formen tätig sein: Unternehmens- / Handelsunternehmen: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E. (Eingetragene Unternehmergesellschaft), Einzelunternehmen, Sozialkooperative gemäß Gesetz 4019/2011 in der geltenden Fassung, Genossenschaft, und einfache oder doppelte Buchführung führen.
- Es muss die Durchführung eines Energieaudits abgeschlossen haben, wie im Artikel 10 des Gesetzes 4342/2015 und in der relevanten Ministerialverordnung 178679/04.07.2017 festgelegt, und die vorgeschlagenen Energiesparprojekte müssen aus den Ergebnissen des Energieaudits hervorgehen, wie in der oben genannten Ministerialverordnung definiert.
- Es muss mindestens das minimale Energieziel erreichen.
- Es muss einen (1) einzigartigen Investitionsvorschlag pro Steuernummer einreichen.
- Es darf sich nicht in Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden.
- Es darf keine ausstehende Rückforderung staatlicher Beihilfen aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission geben, in dem eine Beihilfe als illegal und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird.
- Es darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Förderfähige Aktivitäten – Mögliche Anspruchsberechtigte
Im Rahmen der Maßnahme werden bestehende mittelgroße, kleine und sehr kleine Unternehmen gefördert.
Für die Maßnahme sind alle Unternehmen der Branchen
- Handel
- Dienstleistungen
- Tourismus
Budget für Investitionsprojekte
Im Rahmen des Programms:
-Für die Sektoren Handel und Dienstleistungen werden Projekte mit einem Gesamtbudget für die Investition (gefördertes Budget) von bis zu 100.000 € unterstützt.
Für die Tourismusbranche werden Projekte mit einem Gesamtbudget für die Investition (gefördertes Budget) von 50.000 € bis 500.000 € unterstützt. Die Kapazität der Einheit sollte bis zu einhundert (100) Betten betragen.
Die oben genannten Obergrenzen beinhalten nicht die Mehrwertsteuer, die keine förderfähige Ausgabe ist.
Die Förderquoten betragen 40 % für mittelgroße Unternehmen und 50 % für kleine und sehr kleine Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben unterteilen sich in Ausgaben für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und andere unterstützende Ausgaben, die notwendig sind für die Vorbereitung, Einreichung und Überwachung des Antrags sowie die abschließende Kontrolle zur Erreichung der minimalen Energieziele.
a. Maßnahmen zur energetischen Aufwertung
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem die folgenden:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle wie Dämmung von opaken Bauteilen, Austausch transparenter Bauelemente, Installation von Beschattungssystemen.
- Maßnahmen zur energetischen Aufwertung des Beleuchtungssystems, innen und außen, wie den Austausch von Beleuchtungskörpern durch neue LED-Technologie, Installation von Automatisierung zur Kopplung von künstlichem mit natürlichem Licht, Installation von Automatisierung zur Verbrauchsreduzierung bei Abwesenheit/Anwesenheit von Nutzern.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Heizsystemen wie den Austausch von Kesseln durch Wärmepumpen, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Endgeräten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Kühlsystemen wie den Austausch von Kühlgeräten durch moderne Wärmepumpen oder Kühler, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Endgeräten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Lüftungssystemen wie den Austausch von K.K.M. durch moderne Technologie mit Rückgewinnung der Energie aus der Abluft, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Ventilatoren durch neue, energieeffizientere Geräte, die durch elektronische Steuerungen (Inverter) geregelt werden.
- Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Warmwasseranlagensystemen, wie den Austausch von Kesseln durch Wärmepumpen, Verbesserung der Wärmedämmung von Verteilernetzwerken, Austausch von Speichereinheiten durch neue, energieeffizientere Geräte.
- Installation von Systemen erneuerbarer Energiequellen, wie solarthermischen Systemen, Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen, kleinen Windkraftanlagen und geothermischen Wärmepumpen, einschließlich Erdwärmesonden.
- Installation von Automatisierungssystemen zur Steuerung und Verwaltung auf lokaler und zentraler Ebene.
- Systeme zur Verbesserung der Leistungsqualität.
b. Andere unterstützende Dienstleistungen
Im Rahmen der Maßnahme ist die Finanzierung der folgenden unterstützenden Dienstleistungen möglich:
- Dienstleistungen eines Energieauditors, wie im Gesetz 4342/2015 und der relevanten Ministerialverordnung 178679/04.07.2017 definiert.
- Dienstleistungen eines Energieinspektors, wie im Gesetz 4122/2013 und der relevanten Ministerialverordnung 178581/30-06-2017 für die Ausstellung von Energieausweisen (ursprünglich und endgültig) für Gebäude, die unter die Vorschriften des Gesetzes zur Energieeffizienz von Gebäuden (KENAK) fallen.
- Entwicklung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001.
- Beratungsdienste zur Überwachung und Verwaltung.
- Erstellung von Studien und Untersuchungen aller Art, die zur Umsetzung der Ergebnisse des Energieaudits notwendig sind und die Ziele der Maßnahme betreffen.
Wie oben erwähnt, wird die Ausschreibung der Maßnahme in der nächsten Zeit erwartet. In der Ausschreibung werden die Fristen, die Einreichungsmethoden, die Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme sowie die förderfähigen Ausgaben und etwaige Beschränkungen, die diese betreffen, detailliert festgelegt.