Die Frist für das neue Programm, das sich an verarbeitende Unternehmen in der Region Ostmakedonien und Thrakien richtet, wurde verlängert. Das neue Antragsdatum ist Dienstag, der 06/08/2024. Mit der Verlängerung haben interessierte Unternehmen und Energieprüfer die Möglichkeit, alle erforderlichen Schritte abzuschließen. Unternehmen, die auf eine Verbesserung ihrer Energieeffizienz abzielen, können von dieser Maßnahme profitieren. Ziel der Aktion ist es, Investitionsprojekte von KMU zu finanzieren, die jährlich mindestens 72.000 MWh Endenergie einsparen, und dafür steht ein öffentlicher Zuschuss von bis zu 25.000.000 € zur Verfügung.

Ziel

Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Investitionsprojekten bestehender verarbeitender kleiner, sehr kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region Ostmakedonien und Thrakien (P-OMTh), damit sie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz umsetzen können, wie z. B. grundlegende Modernisierungen oder den Austausch von energieintensiven Maschinen und Produktionslinien.

Spezielle Bedingungen

Die Notwendigkeit der Maßnahmen (die nicht Gebäude betreffen) wird ausschließlich durch den Bericht der Ergebnisse der Energieprüfung nachgewiesen, die von einem in das Register der Energieprüfer eingetragenen Energieprüfer durchgeführt wird.

Förderfähig sind Investitionsprojekte, die gemäß dem Bericht der Ergebnisse der Energieprüfung Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umsetzen, die im vorgeschlagenen Szenario beschrieben sind und mindestens 20% Endenergieeinsparung im Vergleich zur bestehenden Situation der Produktionsanlagen vor der Umsetzung der Maßnahmen erreichen, wie aus dem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch der letzten 5 Jahre hervorgeht.

Die Bestätigung der Erreichung des Energieeinsparziels durch das Unternehmen erfolgt über den Bericht der Messergebnisse und Verifizierung, der von einem anderen Energieprüfer, der nicht derjenige ist, der den Bericht der Ergebnisse der Energieprüfung erstellt hat, angefertigt wird.

Wesentliche Teilnahmebedingungen für ein Unternehmen:

BASISANFORDERUNGEN

1. Einsparung von mindestens 20% der Endenergie im Vergleich zur bestehenden Situation
2.Keine verpflichtende Durchführung einer Energieprüfung alle 4 Jahre
3. Aktivität in einer förderfähigen NACE-Code-Tätigkeit im Kalenderjahr vor Antragstellung
4.Betrieb in eigenständigen Geschäftsräumen
5.Vorhandensein oder Verpflichtung (mit einer Erklärung des rechtlichen Vertreters) zur Schaffung geeigneter Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen
6.Im Falle der Inanspruchnahme einer Rettungsbeihilfe muss das entsprechende Darlehen zurückgezahlt und der Garantievertrag aufgehoben worden sein, und im Falle einer Umstrukturierungsbeihilfe muss diese abgeschlossen sein
7.Das Unternehmen darf nicht gemäß der EU-Verordnung 651/2014 als problematisch eingestuft sein
8.Rechtmäßiger Betrieb mit geeigneter Lizenz
9.Mindestens fünf (5) abgeschlossene Geschäftsjahre
10.Tätigkeit in der Region Ostmakedonien und Thrakien (P-OMTh)
11.KMU-Status
12.Verpflichtung zur Nicht-Finanzierung, Nicht-Zulassung oder Nicht-Antragstellung für eine andere Finanzierung aus einem Programm, das mit nationalen oder europäischen Mitteln finanziert wird
13.Einreichung eines einzigartigen Antrags pro Steueridentifikationsnummer (VAT) für diese Maßnahme
14.Das Unternehmen darf sich nicht in Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung befinden, und es darf kein Sanierungsantrag von den Gläubigern eingereicht worden sein
15.Kein anhängiges Rückforderungsverfahren aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission, dass eine Beihilfe illegal und unvereinbar mit dem Binnenmarkt ist
16.Betrieb nur in einer der folgenden Unternehmensformen: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, IKE, Einzelunternehmen, Sozialkooperative, Genossenschaft und die Führung von einfachen oder doppelten Buchführungsbüchern

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind in zwei Kategorien unterteilt: Ausgaben für Ausrüstungen und Ausgaben für Dienstleistungen.

Förderfähig sind zusätzliche Investitionsausgaben, die erforderlich sind, um ein höheres Niveau der Energieeffizienz zu erreichen. Ausgaben, die nicht direkt mit der Erreichung eines höheren Niveaus der Energieeffizienz verbunden sind, sind nicht förderfähig. Die Gesamtausgaben dürfen keine Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden betreffen.

Das Datum der Förderfähigkeit ist das Datum der elektronischen Antragstellung, mit Ausnahme der Ausgaben für Dienstleistungen, die ab dem Veröffentlichungsdatum des Aufrufs förderfähig sind.

Die Ausgaben für Ausrüstungen umfassen:

AUSRÜSTUNGSAUSGABEN

1.Ausrüstung und Installation von Systemen zur Wärmegewinnung aus der Produktion von mechanischer Ausrüstung (Kompressoren, Kälteanlagen, Brenner/Kessel, Öfen, Hochenergieeffizienz-Öfen)
2.Isolierung von Rohrleitungen, Installation von Dampffallen usw. in Wärmeverteilungsanlagen
3.Austausch alter Kompressoren durch neue mit besserer Leistung, Nutzung eines Ersatzkompressors, Verwendung eines Automatisierungssystems in Druckluftanlagen
4.Ausrüstung und Arbeiten zur Verbesserung des Beleuchtungssystems in den Produktionsbereichen des Unternehmens
5.Kompensierung von Blindleistung in elektrischen Verbrauchseinrichtungen
6.Ventilatoren und Pumpen mit variabler Durchflussrate
7.Beschaffung und Installation eines Energiemanagementsystems für Produktions- und Lagerbereiche
8.Austausch von Produktionsausrüstung durch neue, energieeffizientere Geräte
9.Austausch von Dampfkesseln durch neue, hochenergieeffiziente Kessel in Dampfanlagen
10.Isolierung von Tanks und Nutzung von Abwärme in Wärme-/Kälteanlagen
11.Installation von hochenergieeffizienten Vakuumpumpen in Vakuumerzeugungsanlagen
12.Austausch vorhandener Motoren durch energieeffizientere Modelle
13.Beschaffung und Installation eines Energiemanagementsystems für Produktions- und Lagerbereiche
14.Beschaffung von Ausrüstungen für den innerbetrieblichen Waren- und Produkttransport (z.B. Gabelstapler), wenn diese im Bericht der Ergebnisse der Energieprüfung enthalten sind

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Ausrüstungen, die nicht oben aufgeführt sind, akzeptiert werden können, sofern sie mit den oben genannten Ausgaben in Verbindung stehen, im vorgeschlagenen Energieeinsparungsszenario des Berichts der Ergebnisse der Energieprüfung enthalten sind und zur Erreichung des Ziels der Endenergieeinsparung beitragen.

Die Arbeitsausgaben müssen die erforderlichen Lizenzen gemäß der geltenden Gesetzgebung (falls erforderlich) haben, andernfalls sind sie nicht förderfähig.

Die Ausgaben für Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung des Berichts der Ergebnisse der Energieprüfung, des Berichts der Ergebnisse der Messung und Verifizierung, der Zwischenberichte (Zertifikate) zur Übereinstimmung der Ausrüstung mit dem Bericht der Ergebnisse der Energieprüfung sowie die buchhalterische Unterstützung und Überwachung des Investitionsprojekts.

Die Ausgaben sind nur dann förderfähig, wenn sie den Betrieb des Unternehmens betreffen und im Zeitraum der Umsetzung des Investitionsprojekts anfallen. Die förderfähigen Kosten der Kategorie "Ausgaben für Dienstleistungen" betragen bis zu 60.000 €, abhängig vom Budget des Investitionsprojekts.

Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze

Die geförderten Investitionsprojekte müssen ein Budget von 50.000€ bis 1.000.000€.

Die maximale Dauer für die Fertigstellung des physischen und wirtschaftlichen Teils des Investitionsprojekts darf 30 Monate ab dem Datum der Entscheidung zur Genehmigung der Evaluierungsergebnisse nicht überschreiten. Diese sind in 24 Monate für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und den Beginn des Produktionsbetriebs des Investitionsprojekts unterteilt, plus weitere 6 Monate für die vollständige Betriebsaufnahme des Unternehmens, um den Bericht der Ergebnisse der Messung und Verifizierung zu erstellen, der zusammen mit dem Antrag auf Abschlussprüfung eingereicht wird. Die 6 Monate vollständiger Betrieb des Investitionsprojekts ergibt sich aus dem Zeitraum, der im Bericht der Ergebnisse der Messung und Verifizierung berücksichtigt wird.

Die Förderquote kann bis zu 100 % der gesamten Investitionskosten betragen, wenn das Projekt im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahrens durchgeführt wird.

Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze

Die geförderten Investitionsprojekte müssen ein Budget von 50.000€ bis 1.000.000€.

Die maximale Dauer für die Fertigstellung des physischen und wirtschaftlichen Teils des Investitionsprojekts darf 30 Monate ab dem Datum der Entscheidung zur Genehmigung der Evaluierungsergebnisse nicht überschreiten. Diese sind in 24 Monate für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und den Beginn des Produktionsbetriebs des Investitionsprojekts unterteilt, plus weitere 6 Monate für die vollständige Betriebsaufnahme des Unternehmens, um den Bericht der Ergebnisse der Messung und Verifizierung zu erstellen, der zusammen mit dem Antrag auf Abschlussprüfung eingereicht wird. Die 6 Monate vollständiger Betrieb des Investitionsprojekts ergibt sich aus dem Zeitraum, der im Bericht der Ergebnisse der Messung und Verifizierung berücksichtigt wird.

Die Förderquote kann bis zu 100 % der gesamten Investitionskosten betragen, wenn das Projekt im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahrens durchgeführt wird.

Bewertung von Investitionsprojekten

Der Bewertungs- und Zulassungsprozess der Investitionsprojekte ist vergleichend (wettbewerbsorientiert) und vereinfacht, da das ausschließliche Bewertungskriterium für die Zulassung der Investitionen der niedrigste Preis des Verhältnisses der Investitionskosten zur jährlich eingesparten Endenergie (€/MWh) aus den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist, die umgesetzt werden. Die Investitionsprojekte werden auf der Grundlage eines wettbewerbsorientierten Verfahrens bis zur Erschöpfung des Budgets der Maßnahme bewertet.

Der Beginn der elektronischen Antragseinreichung ist auf den 22/04/2024 festgelegt, wobei der Prozess bis zum 06/08/2024 abgeschlossen sein soll.

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