In den nächsten Tagen wird die neue Maßnahme „Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in RIS3-Strategie-Sektoren“ im Rahmen des Regionalprogramms „Ostmakedonien und Thrakien 2021-2027“ starten.
Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Initiativen bestehender Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region Ostmakedonien und Thrakien (R-OMT), die substantiell aktiv sind – d. h., sie haben im Kalenderjahr vor Einreichung des Förderantrags einen primären NACE-Code oder erzielen die höchsten Einnahmen in den folgenden RIS3-Strategie-Sektoren:
1. Materialien, Bau und Industrie
2. Tourismus, Kultur und kreative Industrien
3. Agrar- und Lebensmittelkette
4. Umwelt und Kreislaufwirtschaft
5. Lebenswissenschaften, Gesundheit und Pharmazeutika
6. transport und Logistik
7. nachhaltige Energie
8. digitale Technologien
Das insgesamt verfügbare öffentliche Budget beläuft sich auf 30.000.000 €.
1. Teilnahmebedingungen
Unternehmen, die ihre Investitionspläne zur Förderung einreichen möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei (2) abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags.
- Tätigkeit auf griechischem Staatsgebiet, wobei das Projekt ausschließlich in der Region Ostmakedonien und Thrakien umgesetzt werden muss.
- Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
- Substantielle Tätigkeit in RIS3-Strategie-Sektoren, d. h., ein primärer NACE-Code oder die höchsten Einnahmen in förderfähigen Tätigkeitssektoren im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags.
- Der Investitionsplan muss sich auf mindestens einen der förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme beziehen.
- Einreichung eines einzigen Förderantrags pro Steuernummer (TIN).
- Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 60 % des erforderlichen Eigenanteils für den Investitionsplan.
Zusätzlich können Unternehmen zwischen zwei Beihilferegelungen wählen: der Verordnung EU 651/2014 (AGVO) oder der Verordnung EU 2831/2023 (ABl. EL L 15.12.2023) (De-minimis). Im Rahmen der AGVO sind Investitionspläne mit Budgets zwischen 300.000 € und 1.000.000 € förderfähig, während im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 Pläne mit Budgets zwischen 70.000 € und 600.000 € förderfähig sind.
2. Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Förderfähig bis zu 20 % des Förderbudgets und bis zu 45.000 € für 1 bis 3 VZÄ im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
- Ausrüstung und Transportmittel
Diese Kategorie ist in beiden Beihilferegelungen förderfähig, wobei die Prozentsätze je nach Typ variieren. Beispielsweise kann Produktions- und Maschinenausrüstung bis zu 100 % gefördert werden, während Transportmittel bis zu 40 % und bis zu 50.000 € gefördert werden können.
- Gebäude, Grundstücke, Anlagen und Außenbereiche
Baukosten können bis zu 60 % des Budgets betragen.
- Dienstleistungen
Dazu gehören Branding, Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren, Installation und Anpassung von Software, SaaS-Beschaffung, Antragskosten und Überwachung des Investitionsplans.
- Softwarekosten
Beinhaltet den Erwerb von Software und Nutzungsrechten (Lizenzen) bis zu 30 % des Budgets.
- Werbung, Promotion & Vernetzung
Förderfähige Kosten umfassen die Erstellung oder Aktualisierung von Websites sowie die Teilnahme an Fachmessen.
- Indirekte Kosten
Pflichtkategorie im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
3. Förderintensität
Der Zuschusssatz beträgt in allen Fällen 50 % des förderfähigen Budgets.
4. Förderbeginn der Ausgaben
Gemäß dem zur Konsultation veröffentlichten Entwurf beginnt die Förderfähigkeit der Ausgaben mit dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags. Das Enddatum für förderfähige Ausgaben ist das endgültige Abschlussdatum des Projekts, d. h. 24 Monate nach dem Erlass der Genehmigungsentscheidung über die Bewertungsergebnisse.
5. Start der Antragseinreichung
Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung werden die Fristen für die Antragseinreichung festgelegt. Der Beginn des Prozesses wird für die zweite Novemberhälfte erwartet und dauert bis Januar 2025.
Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in RIS3-Strategie-Sektoren in der Region Ostmakedonien und Thrakien
Stavros Nikas
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance
In den nächsten Tagen wird die neue Maßnahme „Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in RIS3-Strategie-Sektoren“ im Rahmen des Regionalprogramms „Ostmakedonien und Thrakien 2021-2027“ starten.
Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Initiativen bestehender Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region Ostmakedonien und Thrakien (R-OMT), die substantiell aktiv sind – d. h., sie haben im Kalenderjahr vor Einreichung des Förderantrags einen primären NACE-Code oder erzielen die höchsten Einnahmen in den folgenden RIS3-Strategie-Sektoren:
1. Materialien, Bau und Industrie
2. Tourismus, Kultur und kreative Industrien
3. Agrar- und Lebensmittelkette
4. Umwelt und Kreislaufwirtschaft
5. Lebenswissenschaften, Gesundheit und Pharmazeutika
6. transport und Logistik
7. nachhaltige Energie
8. digitale Technologien
Das insgesamt verfügbare öffentliche Budget beläuft sich auf 30.000.000 €.
1. Teilnahmebedingungen
Unternehmen, die ihre Investitionspläne zur Förderung einreichen möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei (2) abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags.
- Tätigkeit auf griechischem Staatsgebiet, wobei das Projekt ausschließlich in der Region Ostmakedonien und Thrakien umgesetzt werden muss.
- Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
- Substantielle Tätigkeit in RIS3-Strategie-Sektoren, d. h., ein primärer NACE-Code oder die höchsten Einnahmen in förderfähigen Tätigkeitssektoren im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags.
- Der Investitionsplan muss sich auf mindestens einen der förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme beziehen.
- Einreichung eines einzigen Förderantrags pro Steuernummer (TIN).
- Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 60 % des erforderlichen Eigenanteils für den Investitionsplan.
Zusätzlich können Unternehmen zwischen zwei Beihilferegelungen wählen: der Verordnung EU 651/2014 (AGVO) oder der Verordnung EU 2831/2023 (ABl. EL L 15.12.2023) (De-minimis). Im Rahmen der AGVO sind Investitionspläne mit Budgets zwischen 300.000 € und 1.000.000 € förderfähig, während im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 Pläne mit Budgets zwischen 70.000 € und 600.000 € förderfähig sind.
2. Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Förderfähig bis zu 20 % des Förderbudgets und bis zu 45.000 € für 1 bis 3 VZÄ im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
- Ausrüstung und Transportmittel
Diese Kategorie ist in beiden Beihilferegelungen förderfähig, wobei die Prozentsätze je nach Typ variieren. Beispielsweise kann Produktions- und Maschinenausrüstung bis zu 100 % gefördert werden, während Transportmittel bis zu 40 % und bis zu 50.000 € gefördert werden können.
- Gebäude, Grundstücke, Anlagen und Außenbereiche
Baukosten können bis zu 60 % des Budgets betragen.
- Dienstleistungen
Dazu gehören Branding, Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren, Installation und Anpassung von Software, SaaS-Beschaffung, Antragskosten und Überwachung des Investitionsplans.
- Softwarekosten
Beinhaltet den Erwerb von Software und Nutzungsrechten (Lizenzen) bis zu 30 % des Budgets.
- Werbung, Promotion & Vernetzung
Förderfähige Kosten umfassen die Erstellung oder Aktualisierung von Websites sowie die Teilnahme an Fachmessen.
- Indirekte Kosten
Pflichtkategorie im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
3. Förderintensität
Der Zuschusssatz beträgt in allen Fällen 50 % des förderfähigen Budgets.
4. Förderbeginn der Ausgaben
Gemäß dem zur Konsultation veröffentlichten Entwurf beginnt die Förderfähigkeit der Ausgaben mit dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags. Das Enddatum für förderfähige Ausgaben ist das endgültige Abschlussdatum des Projekts, d. h. 24 Monate nach dem Erlass der Genehmigungsentscheidung über die Bewertungsergebnisse.
5. Start der Antragseinreichung
Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung werden die Fristen für die Antragseinreichung festgelegt. Der Beginn des Prozesses wird für die zweite Novemberhälfte erwartet und dauert bis Januar 2025.