Die Ausschreibung für die Maßnahme „Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in den RIS3-Strategiebereichen in der Region Ostmakedonien und Thrakien“ wurde veröffentlicht.
In der Ausschreibung werden die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewertungskriterien für die Investitionspläne festgelegt. Priorität wird Unternehmen eingeräumt, die mindestens zwei Beschäftigte haben, in den letzten Jahren profitabel waren und ihre Eigenbeteiligung an der Investition gesichert haben.
Der Beginn der Antragsfrist für die Aufnahme in die Maßnahme ist der 10.02.2025, und das Verfahren endet zwei Monate später am 10.04.2025.
Interessierte sollten unverzüglich mit ihren Vorbereitungen beginnen und alle erforderlichen Unterlagen sowie Angebote von ihren Lieferanten sammeln. Laut der Ausschreibung sind insbesondere zwei Angebote von zwei unabhängigen Lieferanten für jede Ausgabe mit einem Nettowert über 35.000 € erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ziel der Maßnahme die Unterstützung von Initiativen bestehender kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region Ostmakedonien und Thrakien (REMTh) ist, die substanziell tätig sind. Das bedeutet, dass sie im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags entweder eine primäre NACE-Klassifizierung oder eine NACE-Klassifizierung mit den höchsten Einnahmen in den RIS3-Strategiebereichen aufweisen:
1. Materialien, Bau und Industrie,
2. Tourismus, Kultur und kreative Industrien,
3. Agrar- und Lebensmittelkette,
4. Umwelt und Kreislaufwirtschaft,
5. Lebenswissenschaften, Gesundheit und Pharmazeutika,
6. Transport und Logistik,
7. Nachhaltige Energie,
8. Digitale Technologien,
Das insgesamt verfügbare öffentliche Budget beläuft sich auf 30.000.000 €.
1. Teilnahmebedingungen
Unternehmen, die ihre Investitionspläne zur Förderung einreichen möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei (2) abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags.
- Tätigkeit auf griechischem Staatsgebiet, wobei das Projekt ausschließlich in der Region Ostmakedonien und Thrakien umgesetzt werden muss.
- Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
- Substantielle Tätigkeit in RIS3-Strategie-Sektoren, d. h., ein primärer NACE-Code oder die höchsten Einnahmen in förderfähigen Tätigkeitssektoren im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags.
- Der Investitionsplan muss sich auf mindestens einen der förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme beziehen.
- Einreichung eines einzigen Förderantrags pro Steuernummer (TIN).
- Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 60 % des erforderlichen Eigenanteils für den Investitionsplan.
Zusätzlich können Unternehmen zwischen zwei Beihilferegelungen wählen: der Verordnung EU 651/2014 (AGVO) oder der Verordnung EU 2831/2023 (ABl. EL L 15.12.2023) (De-minimis). Im Rahmen der AGVO sind Investitionspläne mit Budgets zwischen 300.000 € und 1.000.000 € förderfähig, während im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 Pläne mit Budgets zwischen 70.000 € und 600.000 € förderfähig sind.
2. Förderfähige Kosten
- Personalkosten
Förderfähig bis zu 20 % des Förderbudgets und bis zu 45.000 € für 1 bis 3 VZÄ im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
- Ausrüstung und Transportmittel
Diese spezifische Kategorie ist in beiden Förderregelungen förderfähig, und die Prozentsätze des subventionierten Budgets variieren je nach Art der Ausgaben. Beispielsweise können produktive und mechanische Ausrüstungen bis zu 100 % gefördert werden, während die Ausgaben für Fahrzeuge bis zu 40 % und bis maximal 50.000 € betragen können.
- Gebäude, Grundstücke, Anlagen und Außenbereiche
Baukosten können bis zu 60 % des Budgets betragen.
- Dienstleistungen
Dazu gehören Branding, Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren, Installation und Anpassung von Software, SaaS-Beschaffung, Antragskosten und Überwachung des Investitionsplans.
- Softwarekosten
Beinhaltet den Erwerb von Software und Nutzungsrechten (Lizenzen) bis zu 30 % des Budgets.
- Werbung, Promotion & Vernetzung
Förderfähige Kosten umfassen die Erstellung oder Aktualisierung von Websites sowie die Teilnahme an Fachmessen.
- Indirekte Kosten
Pflichtkategorie im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
3. Förderintensität
Der Zuschusssatz beträgt in allen Fällen 50 % des förderfähigen Budgets.
4. Förderbeginn der Ausgaben
Gemäß dem zur Konsultation veröffentlichten Entwurf beginnt die Förderfähigkeit der Ausgaben mit dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags. Das Enddatum für förderfähige Ausgaben ist das endgültige Abschlussdatum des Projekts, d. h. 24 Monate nach dem Erlass der Genehmigungsentscheidung über die Bewertungsergebnisse.
5. Start der Antragseinreichung
Der Antragsprozess beginnt am 10.02.2025 und endet am 10.04.2025 und erfolgt über das Integrierte Informationssystem für staatliche Beihilfen. Die Umsetzungsdauer beträgt bis zu 24 Monate ab dem Aufnahmebescheid, und Interessenten müssen ihre Anträge elektronisch einreichen und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Bewertung ihrer Investitionspläne bereitstellen.
Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in den RIS3-Strategiebereichen in der Region Ostmakedonien und Thrakien
Stavros Nikas
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Die Ausschreibung für die Maßnahme „Förderung bestehender Unternehmen mit Priorität in den RIS3-Strategiebereichen in der Region Ostmakedonien und Thrakien“ wurde veröffentlicht.
In der Ausschreibung werden die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewertungskriterien für die Investitionspläne festgelegt. Priorität wird Unternehmen eingeräumt, die mindestens zwei Beschäftigte haben, in den letzten Jahren profitabel waren und ihre Eigenbeteiligung an der Investition gesichert haben.
Der Beginn der Antragsfrist für die Aufnahme in die Maßnahme ist der 10.02.2025, und das Verfahren endet zwei Monate später am 10.04.2025.
Interessierte sollten unverzüglich mit ihren Vorbereitungen beginnen und alle erforderlichen Unterlagen sowie Angebote von ihren Lieferanten sammeln. Laut der Ausschreibung sind insbesondere zwei Angebote von zwei unabhängigen Lieferanten für jede Ausgabe mit einem Nettowert über 35.000 € erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ziel der Maßnahme die Unterstützung von Initiativen bestehender kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region Ostmakedonien und Thrakien (REMTh) ist, die substanziell tätig sind. Das bedeutet, dass sie im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags entweder eine primäre NACE-Klassifizierung oder eine NACE-Klassifizierung mit den höchsten Einnahmen in den RIS3-Strategiebereichen aufweisen:
1. Materialien, Bau und Industrie,
2. Tourismus, Kultur und kreative Industrien,
3. Agrar- und Lebensmittelkette,
4. Umwelt und Kreislaufwirtschaft,
5. Lebenswissenschaften, Gesundheit und Pharmazeutika,
6. Transport und Logistik,
7. Nachhaltige Energie,
8. Digitale Technologien,
Das insgesamt verfügbare öffentliche Budget beläuft sich auf 30.000.000 €.
1. Teilnahmebedingungen
Unternehmen, die ihre Investitionspläne zur Förderung einreichen möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei (2) abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags.
- Tätigkeit auf griechischem Staatsgebiet, wobei das Projekt ausschließlich in der Region Ostmakedonien und Thrakien umgesetzt werden muss.
- Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
- Substantielle Tätigkeit in RIS3-Strategie-Sektoren, d. h., ein primärer NACE-Code oder die höchsten Einnahmen in förderfähigen Tätigkeitssektoren im Kalenderjahr vor der Einreichung des Förderantrags.
- Der Investitionsplan muss sich auf mindestens einen der förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme beziehen.
- Einreichung eines einzigen Förderantrags pro Steuernummer (TIN).
- Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 60 % des erforderlichen Eigenanteils für den Investitionsplan.
Zusätzlich können Unternehmen zwischen zwei Beihilferegelungen wählen: der Verordnung EU 651/2014 (AGVO) oder der Verordnung EU 2831/2023 (ABl. EL L 15.12.2023) (De-minimis). Im Rahmen der AGVO sind Investitionspläne mit Budgets zwischen 300.000 € und 1.000.000 € förderfähig, während im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 Pläne mit Budgets zwischen 70.000 € und 600.000 € förderfähig sind.
2. Förderfähige Kosten
- Personalkosten
Förderfähig bis zu 20 % des Förderbudgets und bis zu 45.000 € für 1 bis 3 VZÄ im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
- Ausrüstung und Transportmittel
Diese spezifische Kategorie ist in beiden Förderregelungen förderfähig, und die Prozentsätze des subventionierten Budgets variieren je nach Art der Ausgaben. Beispielsweise können produktive und mechanische Ausrüstungen bis zu 100 % gefördert werden, während die Ausgaben für Fahrzeuge bis zu 40 % und bis maximal 50.000 € betragen können.
- Gebäude, Grundstücke, Anlagen und Außenbereiche
Baukosten können bis zu 60 % des Budgets betragen.
- Dienstleistungen
Dazu gehören Branding, Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren, Installation und Anpassung von Software, SaaS-Beschaffung, Antragskosten und Überwachung des Investitionsplans.
- Softwarekosten
Beinhaltet den Erwerb von Software und Nutzungsrechten (Lizenzen) bis zu 30 % des Budgets.
- Werbung, Promotion & Vernetzung
Förderfähige Kosten umfassen die Erstellung oder Aktualisierung von Websites sowie die Teilnahme an Fachmessen.
- Indirekte Kosten
Pflichtkategorie im Rahmen der Verordnung EU 2831/2023 (De-minimis).
3. Förderintensität
Der Zuschusssatz beträgt in allen Fällen 50 % des förderfähigen Budgets.
4. Förderbeginn der Ausgaben
Gemäß dem zur Konsultation veröffentlichten Entwurf beginnt die Förderfähigkeit der Ausgaben mit dem Datum der elektronischen Einreichung des Förderantrags. Das Enddatum für förderfähige Ausgaben ist das endgültige Abschlussdatum des Projekts, d. h. 24 Monate nach dem Erlass der Genehmigungsentscheidung über die Bewertungsergebnisse.
5. Start der Antragseinreichung
Der Antragsprozess beginnt am 10.02.2025 und endet am 10.04.2025 und erfolgt über das Integrierte Informationssystem für staatliche Beihilfen. Die Umsetzungsdauer beträgt bis zu 24 Monate ab dem Aufnahmebescheid, und Interessenten müssen ihre Anträge elektronisch einreichen und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Bewertung ihrer Investitionspläne bereitstellen.