Die lang erwartete Maßnahme zur Unterstützung der Gründung neuer KMU begann mit der Veröffentlichung der Ausschreibung am 18.12.2023. Die Maßnahme betrifft die Förderung von Investitionsvorhaben für neugegründete und Start-up-KMU (ausgenommen Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus), die ihre eigenen Mittel in die geplante Tätigkeit investieren und neue Arbeitsplätze schaffen.
Die gesamten öffentlichen Ausgaben für die Maßnahme belaufen sich auf 190.000.000€ davon 41.800.000€ in Übergangsregionen (Attika und Südliche Ägäis) und 148.200.000€ in weniger entwickelten Regionen (Nördliche Ägäis, Ostmakedonien-Thrakien, Zentralmakedonien, Epirus, Thessalien, Westgriechenland, Kreta, Westmakedonien, Ionische Inseln, Mittelgriechenland, Peloponnes).
Ziel
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Unternehmertums durch die Schaffung neuer sehr kleiner, kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Branchen aller Wirtschaftszweige, ausgenommen Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus, und wird mit Mitteln aus dem Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ des NSRF 2021-2027 umgesetzt.
Berechtigte Antragsteller
Im Rahmen des Programms können neu gegründete und Start-up-Kleinst-, Klein- und Mittelständische Unternehmen als Begünstigte gelten, die in den förderfähigen NACE-Codes des Aufrufs tätig sind oder tätig werden.
Start-ups: Unternehmen, die ab dem Datum der Bekanntgabe der Aktion bis zur ersten Auszahlung des Zuschusses gegründet werden und ausschließlich in den förderfähigen NACE-Code(s) während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition tätig sind.
Neugegründete: Neugegründete Unternehmen sind diejenigen, die noch nicht 12 Monate ununterbrochen tätig waren (es sind keine 12 Monate vom Gründungsdatum des Unternehmens bei den Steuerbehörden bis zum Bekanntgabedatum der Aktion vergangen). Es wird darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes der Aktion tätig sein müssen, während der Einreichung des Finanzierungsantrags, während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition.
Wesentliche Teilnahmebedingungen für ein Unternehmen:
BASISANFORDERUNGEN
1 | Unternehmen, die im griechischen Staatsgebiet ansässig sind oder sich dort ansiedeln möchten. |
2. | Der Status als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen). |
3. | Das Unternehmen muss mindestens einen der berechtigten NACE-Codes für den vorgeschlagenen Investitionsplan besitzen (vor der ersten Auszahlung des Zuschusses). |
4. | Eine einzige Förderanfrage pro Steueridentifikationsnummer (TIN) in dieser Maßnahme. |
5. | Mindestens eine Bewertung von 70 bei der Selbstbewertung des Investitionsplans gemäß den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien. |
6. | Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich. |
7. | Eine genehmigte Baugenehmigung, die gültig ist, oder ein Antrag auf deren Ausstellung, oder eine Vorabgenehmigung der Baugenehmigung oder eine Bescheinigung über die Bauvoraussetzungen oder mindestens ein eingereichter Antrag auf Vorabgenehmigung der Baugenehmigung oder Bescheinigung der Bauvoraussetzungen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Baugenehmigung erforderlich ist. Falls im Investitionsplan Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen vorgesehen sind, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, ist eine Verantwortliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters einzureichen, in der bestätigt wird, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, mit entsprechender detaillierter Begründung. |
8. | Vorlage einer Bodenbenutzungsbescheinigung für den oben genannten Standort der Investitionsumsetzung. |
9. | Vorlage von Nachweisen über die Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Nutzung/Miete in Kraft), die auf der Immobilie für mindestens 6 Jahre bestehen. Der Zeitraum von sechs Jahren wird ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme berechnet. Insbesondere für den Bau eines Gebäudes muss der Mietvertrag mindestens 12 Jahre ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme betragen. |
10. | Vorlage von Nachweisen über die Sicherstellung der privaten Beteiligung des vorgeschlagenen Investitionsplans in Höhe von mindestens 60 % davon. |
11. | Betrieb oder Absicht zur Ausübung ausschließlich in einer der folgenden Formen von Unternehmens-/Handelsunternehmen: [Aktiengesellschaft, Ein-Mann-Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ein-Mann-GmbH, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E., Ein-Mann-private Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmen, gewerbliche Non-Profit-Gesellschaft, soziale Genossenschaft, Anwaltskanzlei, städtische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, städtische Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, gewerbliche städtische Genossenschaft, Notarverein, gesellschaftliche Genossenschaft mit beschränkter Haftung (K.O.I.S.P.E.)] und einfache oder doppelte Buchführung führen. |
Förderfähige Ausgaben
. förderfähige Ausgaben werden in zwei Kategorien unterteilt: Ausgaben für Ausrüstung und Ausgaben für Dienstleistungen.
Förderfähig sind zusätzliche Investitionsausgaben, die erforderlich sind, um ein höheres Niveau der Energieeffizienz zu erreichen. Ausgaben, die nicht direkt mit der Erreichung eines höheren Niveaus der Energieeffizienz verbunden sind, sind nicht förderfähig. Die Gesamtausgaben dürfen keine Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden betreffen.
Das Datum der Förderfähigkeit ist das Datum der elektronischen Antragstellung, mit Ausnahme der Ausgaben für Dienstleistungen, die ab dem Veröffentlichungsdatum des Aufrufs förderfähig sind.
Die Ausgaben für Ausrüstungen umfassen:
IN FRAGE KOMMENDEN KATEGORIEN VON AUSGABEN
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A/A
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KLASSIFIKATION KOSTENLOS
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KOSTEN
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GRENZEN VON AUSGABEN
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03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
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1. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
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03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
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03.13. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
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bis zu 80% Bezuschusst Budget
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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2. Maschinen – Ausrüstung
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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02.20. Produktiver und Mechanische Ausrüstung 02.05. Ausrüstung für Umwelt-Schutz und Energie-Sparen 02.22. Ausrüstung circular economy 02.19 Digital office Equipment 02.06 Equipment company
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02.19-Digital-Büro-Equipment bis zu 10.000€ 02. 06 Bedienung von bis zu 10.000€
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3. Bedeutet Von Transport
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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02.09. Bedeutet von transport-Risch Elektro-Fahrzeuge
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Bis zu 50.000 €
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06. Ausgaben Software
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4 .Software
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06. Ausgaben Software
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06.07.Software-Nutzungsrechte (Lizenzen) software-Programme 06.05. Bau-Website, e-shop, mobile Anwendung als Teil der Sachanlagen
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bis zu 10.000€
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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5. Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der software unter die "as a service"
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.17. Installation, Konfiguration von Software/Anwendungen - für die Schulung der Benutzer 04.18 Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der Software im Rahmen einer Software-as-a-Service", "cloud computing" oder anderen
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bis 5.000€
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6. Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-Management
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.23 Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-management
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bis zu 3.000 Euro
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7. Studien Consulting-Services
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.29 Technischen Studien notwendigerweise mit Kosten des Investitionsvorhabens 04.03 Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für den Betrieb 04.08 Kosten für die Einreichung des Antrags für die Förderung 04.11 beratende Unterstützung für die überwachung der Umsetzung des Investitionsvorhabens 04.04 Kosten von Beratungs-und Supportleistungen in den Bereichen innovation 04.10 Studien / Marktforschung
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Satz von 04.29, 04.03, 04.08, 04.11, 04.04 und 04.10 bis zu 30.000€ 04.03 bis zu 3.000 Euro Summe der 04.08-und 04.11 bis zu 10.000€
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07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
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8. Ausgaben Projektion - Die Internationalisierung Internationalisierung
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07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
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07.03. Ausgaben Projektion auf elektronischen Medien, social / professional networking 07.04 Kosten für die Teilnahme von KMU an Messen, 07.06 Werbung in print-oder elektronischer form 07.13 Entwurf und Produktion von Drucksachen 07.14-logo-Design und corporate identity
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Summe der 07.03, 07.04, 07.06 und 07.13 bis zu 10.000, - € 07.14 bis zu 20.000€
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09. Indirekte Kosten
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9. Indirekte Kosten
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09. Indirekte Kosten
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09.01. Indirekte Kosten
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7% der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsvorhabens
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Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze
Das geförderte Budget für jedes Investitionsvorhaben liegt zwischen 30.000€ und 400.000€. Sollte der eingereichte Investitionsplan ein Budget unter 30.000€, aufweisen gilt er von Anfang an als nicht förderfähig und kann nicht eingereicht werden.
Die Frist für den Abschluss der geförderten Investitionen beträgt 24 Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.
Der Fördersatz für die Finanzierungsanträge ist einheitlich für alle förderfähigen Ausgaben der Investitionsvorhaben und beträgt 45% des geförderten Budgets. Der Fördersatz kann um a) 10% erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwassergefährdeten Gebiet oder auf kleinen Inseln (laut Ausschreibung) erfolgt und/oder b) zusätzlich um 5% wenn bei der Einreichung des Finanzierungsantrags ein Beschäftigungsziel von mindestens 1 FTE, im ersten Jahr nach Abschluss der Investition angegeben wird.
Die Anträge für das Programm haben am 18/12/2023 mit der Veröffentlichung der Ausschreibung begonnen, und das Verfahren endet am 29/02/2024.
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Förderung der Gründung und des Betriebs neuer kleiner und mittlerer Unternehmen
Stavros Nikas
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Die lang erwartete Maßnahme zur Unterstützung der Gründung neuer KMU begann mit der Veröffentlichung der Ausschreibung am 18.12.2023. Die Maßnahme betrifft die Förderung von Investitionsvorhaben für neugegründete und Start-up-KMU (ausgenommen Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus), die ihre eigenen Mittel in die geplante Tätigkeit investieren und neue Arbeitsplätze schaffen.
Die gesamten öffentlichen Ausgaben für die Maßnahme belaufen sich auf 190.000.000€ davon 41.800.000€ in Übergangsregionen (Attika und Südliche Ägäis) und 148.200.000€ in weniger entwickelten Regionen (Nördliche Ägäis, Ostmakedonien-Thrakien, Zentralmakedonien, Epirus, Thessalien, Westgriechenland, Kreta, Westmakedonien, Ionische Inseln, Mittelgriechenland, Peloponnes).
Ziel
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Unternehmertums durch die Schaffung neuer sehr kleiner, kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Branchen aller Wirtschaftszweige, ausgenommen Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus, und wird mit Mitteln aus dem Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ des NSRF 2021-2027 umgesetzt.
Berechtigte Antragsteller
Im Rahmen des Programms können neu gegründete und Start-up-Kleinst-, Klein- und Mittelständische Unternehmen als Begünstigte gelten, die in den förderfähigen NACE-Codes des Aufrufs tätig sind oder tätig werden.
Start-ups: Unternehmen, die ab dem Datum der Bekanntgabe der Aktion bis zur ersten Auszahlung des Zuschusses gegründet werden und ausschließlich in den förderfähigen NACE-Code(s) während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition tätig sind.
Neugegründete: Neugegründete Unternehmen sind diejenigen, die noch nicht 12 Monate ununterbrochen tätig waren (es sind keine 12 Monate vom Gründungsdatum des Unternehmens bei den Steuerbehörden bis zum Bekanntgabedatum der Aktion vergangen). Es wird darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes der Aktion tätig sein müssen, während der Einreichung des Finanzierungsantrags, während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition.
Wesentliche Teilnahmebedingungen für ein Unternehmen:
BASISANFORDERUNGEN
1 | Unternehmen, die im griechischen Staatsgebiet ansässig sind oder sich dort ansiedeln möchten. |
2. | Der Status als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen). |
3. | Das Unternehmen muss mindestens einen der berechtigten NACE-Codes für den vorgeschlagenen Investitionsplan besitzen (vor der ersten Auszahlung des Zuschusses). |
4. | Eine einzige Förderanfrage pro Steueridentifikationsnummer (TIN) in dieser Maßnahme. |
5. | Mindestens eine Bewertung von 70 bei der Selbstbewertung des Investitionsplans gemäß den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien. |
6. | Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich. |
7. | Eine genehmigte Baugenehmigung, die gültig ist, oder ein Antrag auf deren Ausstellung, oder eine Vorabgenehmigung der Baugenehmigung oder eine Bescheinigung über die Bauvoraussetzungen oder mindestens ein eingereichter Antrag auf Vorabgenehmigung der Baugenehmigung oder Bescheinigung der Bauvoraussetzungen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Baugenehmigung erforderlich ist. Falls im Investitionsplan Ausgaben für Gebäude und andere Anlagen vorgesehen sind, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, ist eine Verantwortliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters einzureichen, in der bestätigt wird, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, mit entsprechender detaillierter Begründung. |
8. | Vorlage einer Bodenbenutzungsbescheinigung für den oben genannten Standort der Investitionsumsetzung. |
9. | Vorlage von Nachweisen über die Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Nutzung/Miete in Kraft), die auf der Immobilie für mindestens 6 Jahre bestehen. Der Zeitraum von sechs Jahren wird ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme berechnet. Insbesondere für den Bau eines Gebäudes muss der Mietvertrag mindestens 12 Jahre ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme betragen. |
10. | Vorlage von Nachweisen über die Sicherstellung der privaten Beteiligung des vorgeschlagenen Investitionsplans in Höhe von mindestens 60 % davon. |
11. | Betrieb oder Absicht zur Ausübung ausschließlich in einer der folgenden Formen von Unternehmens-/Handelsunternehmen: [Aktiengesellschaft, Ein-Mann-Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ein-Mann-GmbH, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E., Ein-Mann-private Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmen, gewerbliche Non-Profit-Gesellschaft, soziale Genossenschaft, Anwaltskanzlei, städtische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, städtische Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, gewerbliche städtische Genossenschaft, Notarverein, gesellschaftliche Genossenschaft mit beschränkter Haftung (K.O.I.S.P.E.)] und einfache oder doppelte Buchführung führen. |
Förderfähige Ausgaben
. förderfähige Ausgaben werden in zwei Kategorien unterteilt: Ausgaben für Ausrüstung und Ausgaben für Dienstleistungen.
Förderfähig sind zusätzliche Investitionsausgaben, die erforderlich sind, um ein höheres Niveau der Energieeffizienz zu erreichen. Ausgaben, die nicht direkt mit der Erreichung eines höheren Niveaus der Energieeffizienz verbunden sind, sind nicht förderfähig. Die Gesamtausgaben dürfen keine Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden betreffen.
Das Datum der Förderfähigkeit ist das Datum der elektronischen Antragstellung, mit Ausnahme der Ausgaben für Dienstleistungen, die ab dem Veröffentlichungsdatum des Aufrufs förderfähig sind.
Die Ausgaben für Ausrüstungen umfassen:
IN FRAGE KOMMENDEN KATEGORIEN VON AUSGABEN
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A/A
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KLASSIFIKATION KOSTENLOS
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KOSTEN
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GRENZEN VON AUSGABEN
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03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
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1. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
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03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
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03.13. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
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bis zu 80% Bezuschusst Budget
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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2. Maschinen – Ausrüstung
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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02.20. Produktiver und Mechanische Ausrüstung 02.05. Ausrüstung für Umwelt-Schutz und Energie-Sparen 02.22. Ausrüstung circular economy 02.19 Digital office Equipment 02.06 Equipment company
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02.19-Digital-Büro-Equipment bis zu 10.000€ 02. 06 Bedienung von bis zu 10.000€
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3. Bedeutet Von Transport
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02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
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02.09. Bedeutet von transport-Risch Elektro-Fahrzeuge
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Bis zu 50.000 €
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06. Ausgaben Software
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4 .Software
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06. Ausgaben Software
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06.07.Software-Nutzungsrechte (Lizenzen) software-Programme 06.05. Bau-Website, e-shop, mobile Anwendung als Teil der Sachanlagen
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bis zu 10.000€
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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5. Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der software unter die "as a service"
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.17. Installation, Konfiguration von Software/Anwendungen - für die Schulung der Benutzer 04.18 Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der Software im Rahmen einer Software-as-a-Service", "cloud computing" oder anderen
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bis 5.000€
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6. Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-Management
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.23 Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-management
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bis zu 3.000 Euro
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7. Studien Consulting-Services
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04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
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04.29 Technischen Studien notwendigerweise mit Kosten des Investitionsvorhabens 04.03 Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für den Betrieb 04.08 Kosten für die Einreichung des Antrags für die Förderung 04.11 beratende Unterstützung für die überwachung der Umsetzung des Investitionsvorhabens 04.04 Kosten von Beratungs-und Supportleistungen in den Bereichen innovation 04.10 Studien / Marktforschung
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Satz von 04.29, 04.03, 04.08, 04.11, 04.04 und 04.10 bis zu 30.000€ 04.03 bis zu 3.000 Euro Summe der 04.08-und 04.11 bis zu 10.000€
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07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
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8. Ausgaben Projektion - Die Internationalisierung Internationalisierung
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07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
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07.03. Ausgaben Projektion auf elektronischen Medien, social / professional networking 07.04 Kosten für die Teilnahme von KMU an Messen, 07.06 Werbung in print-oder elektronischer form 07.13 Entwurf und Produktion von Drucksachen 07.14-logo-Design und corporate identity
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Summe der 07.03, 07.04, 07.06 und 07.13 bis zu 10.000, - € 07.14 bis zu 20.000€
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09. Indirekte Kosten
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9. Indirekte Kosten
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09. Indirekte Kosten
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09.01. Indirekte Kosten
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7% der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsvorhabens
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Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze
Das geförderte Budget für jedes Investitionsvorhaben liegt zwischen 30.000€ und 400.000€. Sollte der eingereichte Investitionsplan ein Budget unter 30.000€, aufweisen gilt er von Anfang an als nicht förderfähig und kann nicht eingereicht werden.
Die Frist für den Abschluss der geförderten Investitionen beträgt 24 Monate ab dem Datum des Genehmigungsbescheids.
Der Fördersatz für die Finanzierungsanträge ist einheitlich für alle förderfähigen Ausgaben der Investitionsvorhaben und beträgt 45% des geförderten Budgets. Der Fördersatz kann um a) 10% erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwassergefährdeten Gebiet oder auf kleinen Inseln (laut Ausschreibung) erfolgt und/oder b) zusätzlich um 5% wenn bei der Einreichung des Finanzierungsantrags ein Beschäftigungsziel von mindestens 1 FTE, im ersten Jahr nach Abschluss der Investition angegeben wird.
Die Anträge für das Programm haben am 18/12/2023 mit der Veröffentlichung der Ausschreibung begonnen, und das Verfahren endet am 29/02/2024.
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+30 2541 20 00 41