Am 18.12.2023 wurden die Anträge für die Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen“ mit der Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderung eröffnet. Die Maßnahme zielt darauf ab, das touristische Unternehmertum durch die Schaffung neuer sehr kleiner, kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Tätigkeitsbereichen (NACE-Codes) im Tourismus zu stärken, indem die Gründung neuer Unternehmen gefördert wird. Diese tragen nicht nur zur Erhöhung der Kapazität der griechischen Tourismusindustrie bei, sondern bieten auch qualitativ hochwertige und zuverlässige Dienstleistungen und tragen zur Bereicherung des touristischen Angebots sowie zur Steigerung der Beschäftigung bei.

Die gesamten öffentlichen Ausgaben für die Maßnahme belaufen sich auf 160.000.000€ davon 35.200.000€ in Übergangsregionen (Attika und Südliche Ägäis) und 124.800.000€ für die weniger entwickelten Regionen (Nordägäis, Ostmakedonien – Thrakien, Zentralmakedonien, Epirus, Thessalien, Westgriechenland, Kreta, Westmakedonien, Ionische Inseln, Festlandgriechenland, Peloponnes) verteilt.

Ziel

Zweck der Maßnahme ist die Förderung der Gründung neuer KMU im Bereich Tourismus in ausgewählten NACE-Codes und wird mit Mitteln des Programms „Wettbewerbsfähigkeit“ des ESF 2021-2027 umgesetzt.

Berechtigte Antragsteller

Im Rahmen des Programms können begünstigte Unternehmen neu gegründete und in Gründung befindliche sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen sein, die im Bereich Tourismus tätig werden oder bereits tätig sind.

Start-ups: Unternehmen, die ab dem Datum der Bekanntgabe der Aktion bis zur ersten Auszahlung des Zuschusses gegründet werden und ausschließlich in den förderfähigen NACE-Code(s) während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition tätig sind.

Neugegründete: Als neu gegründete Unternehmen gelten solche, bei denen seit dem Datum der Eröffnung des Unternehmens bei der AADE bis zum Datum der Bekanntmachung der Maßnahme kein durchgehendes Jahr in Betrieb verstrichen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sie während der Einreichung des Finanzierungsantrags ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme tätig sein müssen, während der gesamten Durchführung des Investitionsprojekts und bis zur Rückzahlung der Investition.

Förderfähige Aktivitäten

HAUPT-HOTELUNTERKÜNFTE

  • Hotels

– Rang in der Kategorie 4**** (vier-Sterne) und oben

– Kapazität von Zwölf (12) Betten und über

  • Hotel- und Tourismusunterkünfte in traditionellen Gebäuden,

die im P.D. 33/1979 vorgesehen sind.

  • Organisierte Tourismus-Campingplätze

– Einstufung in Kategorie 3*** (drei Sterne) und oben

NEBEN-HOTELUNTERKÜNFTE

  • Selbstversorgende Unterkünfte – möblierte Ferienwohnungen

– Die minimale Anzahl von Häusern: Drei (3)

Es wird darauf hingewiesen: Alle Selbstversorgerunterkünfte –

touristisch möblierte Häuser müssen in

dasselbe Zeichen MH.T.E. integriert werden.

  • Möblierte Zimmer – Apartments zur Miete

– Einstufung in die Kategorie 4 Schlüssel und mehr

– Eine minimale Kapazität von Zwölf (12) Betten

Die Teilnahmebedingungen und die Teilnahme action

Wesentliche Teilnahmebedingungen für ein Unternehmen:

BASISANFORDERUNGEN

1.Installation oder die Absicht, Einrichtungen im griechischen Hoheitsgebiet einzurichten
2.Der Status als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen).
3.Die Tätigkeit des Unternehmens in mindestens einem der förderfähigen NACE-Codes des vorgeschlagenen Investitionsprojekts vor der ersten Auszahlung des Zuschusses.
4.Einreichung eines einzigen Finanzierungsantrags pro Steuernummer im Rahmen dieser Maßnahme
5.Eine Note von mindestens 70 in der selbst-Einschätzung des Investitionsvorhabens auf der Grundlage der Kriterien in der Mitteilung.
6.Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich.
7.Nicht erlaubt ist die Teilnahme von Natürlichen/ Juristischen Person als partner, wenn es hat bereits die Geschäftstätigkeit in den Betrieb in der SMR (2ψηφια Analyse) der Investition in der gleichen oder in einer anderen region, die zum Zeitpunkt der Ankündigung der Aktion
8.Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich.
9.Genehmigt Baugenehmigung in Kraft ist, oder die Anforderung der version, oder vor der Zulassung einer Baugenehmigung oder Zertifikat Bedingungen eines Gebäudes, oder als ein minimum, einen Antrag für pre-Genehmigung der Baugenehmigung oder Zertifikat-layout-Bedingungen, falls erforderlich, eine Baugenehmigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Finanzierung. Im Falle, dass die Investitionen Projekt geplanten Ausgaben für Gebäude und andere Einrichtungen, die nicht erfordern die Erteilung einer Baugenehmigung, die Sie benötigen, um eine Erklärung des Gesetzlichen Vertreters, die sicherstellen, dass Sie sind nicht erforderlich, zur Erteilung einer Baugenehmigung mit den entsprechenden analytischen Begründung.
10.Präsentation einer Bescheinigung über die Landnutzung für die vor Ort der Realisierung der Investition.
11.Vorlage von Nachweisen über die Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Nutzung/Miete in Kraft), die auf der Immobilie für mindestens 6 Jahre bestehen. Der Zeitraum von sechs Jahren wird ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme berechnet. Insbesondere für den Bau eines Gebäudes muss der Mietvertrag mindestens 12 Jahre ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme betragen.
12.Vorlage von Nachweisen über die Sicherstellung der privaten Beteiligung des vorgeschlagenen Investitionsplans in Höhe von mindestens 60 % davon.
13.Sie müssen entweder bereits betrieben werden oder die Absicht haben, ausschließlich in einer der folgenden Unternehmensformen mit gesellschaftlichem/kommerziellem Charakter zu arbeiten: Aktiengesellschaft, Einpersonen-Aktiengesellschaft (M.A.E), Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (M.E.P.E.), Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E, Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (M.I.K.E.), Einzelunternehmen, Zivilgesellschaft, Soziale Genossenschaft, Anwaltskanzlei, Stadtgenossenschaft mit beschränkter Haftung, Stadtgenossenschaft mit unbeschränkter Haftung, gewerbliche Stadtgenossenschaft, Notariatsgesellschaft, Soziale Genossenschaft mit beschränkter Haftung (K.O.I.S.P.E.) und müssen einfache oder doppelte Buchhaltung führen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind in zwei Kategorien unterteilt: Ausgaben für Ausrüstungen und Ausgaben für Dienstleistungen.

Förderfähig sind zusätzliche Investitionsausgaben, die erforderlich sind, um ein höheres Niveau der Energieeffizienz zu erreichen. Ausgaben, die nicht direkt mit der Erreichung eines höheren Niveaus der Energieeffizienz verbunden sind, sind nicht förderfähig. Die Gesamtausgaben dürfen keine Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden betreffen.

Das Datum der Förderfähigkeit ist das Datum der elektronischen Antragstellung, mit Ausnahme der Ausgaben für Dienstleistungen, die ab dem Veröffentlichungsdatum des Aufrufs förderfähig sind.

Die Ausgaben für Ausrüstungen umfassen:

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN
A/A
KATEGORISIERUNG DER AUFWENDUNGEN (OPSKI)
AUFWENDUNGEN (OPSKI)
GRENZEN VON AUSGABEN
03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
1. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
03.13. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
bis zu 80% Bezuschusst Budget
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
2. Maschinen – Ausrüstung
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
02.20. Produktiver und Mechanische Ausrüstung 02.05. Ausrüstung für Umwelt-Schutz und Energie-Sparen 02.22. Ausrüstung circular economy 02.19 Digital office Equipment 02.06 Equipment company
02.19-Digital-Büro-Equipment bis zu 10.000€ 02. 06 Bedienung von bis zu 10.000€
3. Bedeutet Von Transport
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
02.09. Bedeutet von transport-Risch Elektro-Fahrzeuge
Bis zu 50.000 €
06. Ausgaben Software
4 .Software
06. Ausgaben Software
06.07.Software-Nutzungsrechte (Lizenzen) software-Programme 06.05. Bau-Website, e-shop, mobile Anwendung als Teil der Sachanlagen
bis zu 10.000€
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
5. Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der software unter die "as a service"
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.17. Installation, Konfiguration von Software/Anwendungen - für die Schulung der Benutzer 04.18 Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der Software im Rahmen einer Software-as-a-Service", "cloud computing" oder anderen
bis 5.000€
6. Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-Management
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.23 Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-management
bis zu 3.000 Euro
7. Studien Consulting-Services
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.29 Technischen Studien notwendigerweise mit Kosten des Investitionsvorhabens 04.03 Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für den Betrieb 04.08 Kosten für die Einreichung des Antrags für die Förderung 04.11 beratende Unterstützung für die überwachung der Umsetzung des Investitionsvorhabens 04.04 Kosten von Beratungs-und Supportleistungen in den Bereichen innovation 04.10 Studien / Marktforschung
Satz von 04.29, 04.03, 04.08, 04.11, 04.04 und 04.10 bis zu 30.000€ 04.03 bis zu 3.000 Euro Summe der 04.08-und 04.11 bis zu 10.000€
07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
8. Ausgaben Projektion - Die Internationalisierung Internationalisierung
07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
07.03. Ausgaben Projektion auf elektronischen Medien, social / professional networking 07.04 Kosten für die Teilnahme von KMU an Messen, 07.06 Werbung in print-oder elektronischer form 07.13 Entwurf und Produktion von Drucksachen 07.14-logo-Design und corporate identity
Summe der 07.03, 07.04, 07.06 und 07.13 bis zu 10.000, - € 07.14 bis zu 20.000€
09. Indirekte Kosten
9. Indirekte Kosten
09. Indirekte Kosten
09.01. Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsvorhabens

Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze

Das geförderte Budget für jedes Investitionsvorhaben liegt zwischen 80.000€ und 400.000€. Sollte der eingereichte Investitionsplan ein Budget unter 80.000€haben, wird es von vornherein als nicht förderfähig angesehen und kann nicht eingereicht werden. Die Frist für den Abschluss der geförderten Investitionen beträgt 24 Monate ab dem Datum der Genehmigungsentscheidung. Der Fördersatz für die Finanzierungsanträge ist für alle förderfähigen Ausgaben der Investitionsprojekte einheitlich und beträgt 45% des geförderten Budgets. Der Fördersatz kann wie folgt erhöht werden: a) um 10% erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwassergefährdeten Gebiet oder auf kleinen Inseln (laut Ausschreibung) erfolgt und/oder b) zusätzlich um 5% wenn bei der Einreichung des Finanzierungsantrags ein Beschäftigungsziel von mindestens 0,2 VZÄ, im ersten Jahr nach Abschluss der Investition angegeben wird.

Anträge für die Mitgliedschaft im Programm gestartet wurden durch die 18/12/2023 mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung, die mit den Verfahren durchgeführt werden, die auf 29/02/2024

Kontaktieren Sie uns

Stavros Nikas

Ökonom-ΙΩΝΙΚΗ Consultancy

s.nikas@ioniki.net

+30 2541 20 00 41

Hilfe bei der Einrichtung und dem Betrieb von Neuen Klein-und mittelständischen Tourismusunternehmen

29 Januar 2024

Stavros Nikas

Ökonom 

ΙΩΝΙΚΗ Finance

Am 18.12.2023 wurden die Anträge für die Maßnahme „Förderung der Gründung und des Betriebs neuer kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen“ mit der Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderung eröffnet. Die Maßnahme zielt darauf ab, das touristische Unternehmertum durch die Schaffung neuer sehr kleiner, kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Tätigkeitsbereichen (NACE-Codes) im Tourismus zu stärken, indem die Gründung neuer Unternehmen gefördert wird. Diese tragen nicht nur zur Erhöhung der Kapazität der griechischen Tourismusindustrie bei, sondern bieten auch qualitativ hochwertige und zuverlässige Dienstleistungen und tragen zur Bereicherung des touristischen Angebots sowie zur Steigerung der Beschäftigung bei.

Die gesamten öffentlichen Ausgaben für die Maßnahme belaufen sich auf 160.000.000€ davon 35.200.000€ in Übergangsregionen (Attika und Südliche Ägäis) und 124.800.000€ für die weniger entwickelten Regionen (Nordägäis, Ostmakedonien – Thrakien, Zentralmakedonien, Epirus, Thessalien, Westgriechenland, Kreta, Westmakedonien, Ionische Inseln, Festlandgriechenland, Peloponnes) verteilt.

Ziel

Zweck der Maßnahme ist die Förderung der Gründung neuer KMU im Bereich Tourismus in ausgewählten NACE-Codes und wird mit Mitteln des Programms „Wettbewerbsfähigkeit“ des ESF 2021-2027 umgesetzt.

Berechtigte Antragsteller

Im Rahmen des Programms können begünstigte Unternehmen neu gegründete und in Gründung befindliche sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen sein, die im Bereich Tourismus tätig werden oder bereits tätig sind.

Start-ups: Unternehmen, die ab dem Datum der Bekanntgabe der Aktion bis zur ersten Auszahlung des Zuschusses gegründet werden und ausschließlich in den förderfähigen NACE-Code(s) während der gesamten Umsetzung des Investitionsplans und bis zur Fertigstellung der Investition tätig sind.

Neugegründete: Als neu gegründete Unternehmen gelten solche, bei denen seit dem Datum der Eröffnung des Unternehmens bei der AADE bis zum Datum der Bekanntmachung der Maßnahme kein durchgehendes Jahr in Betrieb verstrichen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sie während der Einreichung des Finanzierungsantrags ausschließlich in den förderfähigen NACE-Codes der Maßnahme tätig sein müssen, während der gesamten Durchführung des Investitionsprojekts und bis zur Rückzahlung der Investition.

Förderfähige Aktivitäten

HAUPT-HOTELUNTERKÜNFTE

  • Hotels

– Rang in der Kategorie 4**** (vier-Sterne) und oben

– Kapazität von Zwölf (12) Betten und über

  • Hotel- und Tourismusunterkünfte in traditionellen Gebäuden,

die im P.D. 33/1979 vorgesehen sind.

  • Organisierte Tourismus-Campingplätze

– Einstufung in Kategorie 3*** (drei Sterne) und oben

NEBEN-HOTELUNTERKÜNFTE

  • Selbstversorgende Unterkünfte – möblierte Ferienwohnungen

– Die minimale Anzahl von Häusern: Drei (3)

Es wird darauf hingewiesen: Alle Selbstversorgerunterkünfte –

touristisch möblierte Häuser müssen in

dasselbe Zeichen MH.T.E. integriert werden.

  • Möblierte Zimmer – Apartments zur Miete

– Einstufung in die Kategorie 4 Schlüssel und mehr

– Eine minimale Kapazität von Zwölf (12) Betten

Die Teilnahmebedingungen und die Teilnahme action

Wesentliche Teilnahmebedingungen für ein Unternehmen:

BASISANFORDERUNGEN

1.Installation oder die Absicht, Einrichtungen im griechischen Hoheitsgebiet einzurichten
2.Der Status als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen).
3.Die Tätigkeit des Unternehmens in mindestens einem der förderfähigen NACE-Codes des vorgeschlagenen Investitionsprojekts vor der ersten Auszahlung des Zuschusses.
4.Einreichung eines einzigen Finanzierungsantrags pro Steuernummer im Rahmen dieser Maßnahme
5.Eine Note von mindestens 70 in der selbst-Einschätzung des Investitionsvorhabens auf der Grundlage der Kriterien in der Mitteilung.
6.Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich.
7.Nicht erlaubt ist die Teilnahme von Natürlichen/ Juristischen Person als partner, wenn es hat bereits die Geschäftstätigkeit in den Betrieb in der SMR (2ψηφια Analyse) der Investition in der gleichen oder in einer anderen region, die zum Zeitpunkt der Ankündigung der Aktion
8.Für die Durchführung der Maßnahmen dieser Initiative ist eine Erklärung über den Standort/die Standorte ausschließlich in einer Region des Landes und in Gebieten, in denen die gleiche Förderintensität gilt, erforderlich.
9.Genehmigt Baugenehmigung in Kraft ist, oder die Anforderung der version, oder vor der Zulassung einer Baugenehmigung oder Zertifikat Bedingungen eines Gebäudes, oder als ein minimum, einen Antrag für pre-Genehmigung der Baugenehmigung oder Zertifikat-layout-Bedingungen, falls erforderlich, eine Baugenehmigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Finanzierung. Im Falle, dass die Investitionen Projekt geplanten Ausgaben für Gebäude und andere Einrichtungen, die nicht erfordern die Erteilung einer Baugenehmigung, die Sie benötigen, um eine Erklärung des Gesetzlichen Vertreters, die sicherstellen, dass Sie sind nicht erforderlich, zur Erteilung einer Baugenehmigung mit den entsprechenden analytischen Begründung.
10.Präsentation einer Bescheinigung über die Landnutzung für die vor Ort der Realisierung der Investition.
11.Vorlage von Nachweisen über die Nutzungsrechte (Eigentum, Nießbrauch, Nutzung/Miete in Kraft), die auf der Immobilie für mindestens 6 Jahre bestehen. Der Zeitraum von sechs Jahren wird ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme berechnet. Insbesondere für den Bau eines Gebäudes muss der Mietvertrag mindestens 12 Jahre ab dem Datum der Ausschreibung der Maßnahme betragen.
12.Vorlage von Nachweisen über die Sicherstellung der privaten Beteiligung des vorgeschlagenen Investitionsplans in Höhe von mindestens 60 % davon.
13.Sie müssen entweder bereits betrieben werden oder die Absicht haben, ausschließlich in einer der folgenden Unternehmensformen mit gesellschaftlichem/kommerziellem Charakter zu arbeiten: Aktiengesellschaft, Einpersonen-Aktiengesellschaft (M.A.E), Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (M.E.P.E.), Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, I.K.E, Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (M.I.K.E.), Einzelunternehmen, Zivilgesellschaft, Soziale Genossenschaft, Anwaltskanzlei, Stadtgenossenschaft mit beschränkter Haftung, Stadtgenossenschaft mit unbeschränkter Haftung, gewerbliche Stadtgenossenschaft, Notariatsgesellschaft, Soziale Genossenschaft mit beschränkter Haftung (K.O.I.S.P.E.) und müssen einfache oder doppelte Buchhaltung führen.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben sind in zwei Kategorien unterteilt: Ausgaben für Ausrüstungen und Ausgaben für Dienstleistungen.

Förderfähig sind zusätzliche Investitionsausgaben, die erforderlich sind, um ein höheres Niveau der Energieeffizienz zu erreichen. Ausgaben, die nicht direkt mit der Erreichung eines höheren Niveaus der Energieeffizienz verbunden sind, sind nicht förderfähig. Die Gesamtausgaben dürfen keine Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden betreffen.

Das Datum der Förderfähigkeit ist das Datum der elektronischen Antragstellung, mit Ausnahme der Ausgaben für Dienstleistungen, die ab dem Veröffentlichungsdatum des Aufrufs förderfähig sind.

Die Ausgaben für Ausrüstungen umfassen:

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN
A/A
KATEGORISIERUNG DER AUFWENDUNGEN (OPSKI)
AUFWENDUNGEN (OPSKI)
GRENZEN VON AUSGABEN
03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
1. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
03. Kosten für Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen & Umgebung
03.13. Gebäude -, Anlagen-und Umgebung
bis zu 80% Bezuschusst Budget
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
2. Maschinen – Ausrüstung
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
02.20. Produktiver und Mechanische Ausrüstung 02.05. Ausrüstung für Umwelt-Schutz und Energie-Sparen 02.22. Ausrüstung circular economy 02.19 Digital office Equipment 02.06 Equipment company
02.19-Digital-Büro-Equipment bis zu 10.000€ 02. 06 Bedienung von bis zu 10.000€
3. Bedeutet Von Transport
02. Kosten Für Ausrüstung, Transport & Institutionen
02.09. Bedeutet von transport-Risch Elektro-Fahrzeuge
Bis zu 50.000 €
06. Ausgaben Software
4 .Software
06. Ausgaben Software
06.07.Software-Nutzungsrechte (Lizenzen) software-Programme 06.05. Bau-Website, e-shop, mobile Anwendung als Teil der Sachanlagen
bis zu 10.000€
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
5. Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der software unter die "as a service"
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.17. Installation, Konfiguration von Software/Anwendungen - für die Schulung der Benutzer 04.18 Dienstleistungen, die Beschaffung/Nutzung der Software im Rahmen einer Software-as-a-Service", "cloud computing" oder anderen
bis 5.000€
6. Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-Management
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.23 Zertifizierung von Systemen der Qualitätssicherung und Umwelt-management
bis zu 3.000 Euro
7. Studien Consulting-Services
04. Die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen
04.29 Technischen Studien notwendigerweise mit Kosten des Investitionsvorhabens 04.03 Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für den Betrieb 04.08 Kosten für die Einreichung des Antrags für die Förderung 04.11 beratende Unterstützung für die überwachung der Umsetzung des Investitionsvorhabens 04.04 Kosten von Beratungs-und Supportleistungen in den Bereichen innovation 04.10 Studien / Marktforschung
Satz von 04.29, 04.03, 04.08, 04.11, 04.04 und 04.10 bis zu 30.000€ 04.03 bis zu 3.000 Euro Summe der 04.08-und 04.11 bis zu 10.000€
07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
8. Ausgaben Projektion - Die Internationalisierung Internationalisierung
07. Ausgaben Projektion, Förderung & Vernetzung
07.03. Ausgaben Projektion auf elektronischen Medien, social / professional networking 07.04 Kosten für die Teilnahme von KMU an Messen, 07.06 Werbung in print-oder elektronischer form 07.13 Entwurf und Produktion von Drucksachen 07.14-logo-Design und corporate identity
Summe der 07.03, 07.04, 07.06 und 07.13 bis zu 10.000, - € 07.14 bis zu 20.000€
09. Indirekte Kosten
9. Indirekte Kosten
09. Indirekte Kosten
09.01. Indirekte Kosten
7% der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsvorhabens

Budget, Umsetzungsdauer und Fördersätze

Das geförderte Budget für jedes Investitionsvorhaben liegt zwischen 80.000€ und 400.000€. Sollte der eingereichte Investitionsplan ein Budget unter 80.000€haben, wird es von vornherein als nicht förderfähig angesehen und kann nicht eingereicht werden. Die Frist für den Abschluss der geförderten Investitionen beträgt 24 Monate ab dem Datum der Genehmigungsentscheidung. Der Fördersatz für die Finanzierungsanträge ist für alle förderfähigen Ausgaben der Investitionsprojekte einheitlich und beträgt 45% des geförderten Budgets. Der Fördersatz kann wie folgt erhöht werden: a) um 10% erhöht werden, wenn die Investition in einem abgelegenen, brandgeschädigten oder hochwassergefährdeten Gebiet oder auf kleinen Inseln (laut Ausschreibung) erfolgt und/oder b) zusätzlich um 5% wenn bei der Einreichung des Finanzierungsantrags ein Beschäftigungsziel von mindestens 0,2 VZÄ, im ersten Jahr nach Abschluss der Investition angegeben wird.

Anträge für die Mitgliedschaft im Programm gestartet wurden durch die 18/12/2023 mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung, die mit den Verfahren durchgeführt werden, die auf 29/02/2024

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+30 2541 20 00 41

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